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Nach Bund-Länder-Runde: Corona-Regeln für Leopoldina unzureichend

Mauerpark wieder gut Besucht trotz Corona, Der Mauerpark hat seit dem 5. Juli wieder ge
Während des Sommers war der Berliner Mauerpark sehr gut besucht. Jetzt müssen sich die Besucher wieder einschränken.Bild: imago images / Andreas Friedrichs
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Nach Bund-Länder-Runde: Corona-Regeln für Leopoldina unzureichend

15.10.2020, 14:1315.10.2020, 14:14
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Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina sieht die neu aufgestellten Corona-Regelungen der Bund-Länder-Runde als unzureichend an. "In den kommenden Tagen und Wochen kann die Eindämmung der Pandemie nur noch dann gelingen, wenn die Bundesländer verpflichtende und einheitliche Schutzmaßnahmen vereinbaren und durchsetzen", sagte der Präsident der Leopoldina, Gerald Haug, am Donnerstag in Halle. Dazu gehöre, bereits ab 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tagen strengere Maßnahmen verpflichtend einzuführen. Bislang sei dies als Empfehlung formuliert.

Leopoldina: Maßnahmen nicht dem Ziel angemessen, einen Lockdown zu verhindern

Ziel sei es, einen erneuten Lockdown zu verhindern. "Nur so wird das Vertrauen in die politischen Entscheidungen und die Einsicht in die Notwendigkeit der Maßnahmen gestärkt", teilte die Leopoldina mit.

Die Länderchefs hatten sich im Kanzleramt mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch unter anderem auf eine erweiterte Maskenpflicht geeinigt. Sie soll ab 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen auch überall da gelten, wo Menschen dichter beziehungsweise länger zusammenkommen. In Regionen mit stark steigenden Corona-Zahlen werden private Feiern außerdem künftig generell auf maximal zehn Teilnehmer und zwei Hausstände begrenzt. Die Begrenzung gilt bei mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen.

Drastische Maßnahmen bei Überschreitung des Grenzwertes

Ab diesem Wert dürfen sich künftig auch nur noch maximal zehn Personen im öffentlichen Raum treffen. Sollten die neuen Maßnahmen den Anstieg nicht zum Stillstand bringen, wird dies auf bis zu fünf Personen oder die Angehörigen zweier Hausstände verringert. Ebenfalls bei 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen soll eine Sperrstunde um 23.00 Uhr für die Gastronomie verhängt werden. Bars und Clubs sollen geschlossen werden. Die Frage der umstrittenen Beherbergungsverbote wurde hingegen vertagt.

(vdv/dpa)

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