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Neues Infektionsgesetz: Länder können ab Oktober wieder Maskenpflicht verhängen

ARCHIV - 08.07.2022, Berlin: Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister f
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die Corona-Herbstwelle unter anderem mit Masken- und Testpflichten eindämmen. Bild: dpa / Bernd von Jutrczenka
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Neues Infektionsgesetz: Länder sollen ab Oktober wieder Maskenpflichten verhängen können

03.08.2022, 14:5203.08.2022, 15:46
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Zum Schutz vor einer Herbst-Coronawelle sollen die Bundesländer ab Oktober wieder Maskenpflichten verhängen dürfen. Das sieht ein Entwurf für das Infektionsschutzgesetz vor, wie Bundesgesundheits- und Bundesjustizministerium am Mittwoch gemeinsam mitteilten.

Bundesweit soll demnach weiterhin eine Maskenpflicht in Bus, Bahn und Flieger sowie neu eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Die Länder sollen selbst entscheiden, ob sie darüber hinaus in öffentlich zugänglichen Innenräumen Masken vorschreiben. Bei Kultur- und Sportveranstaltungen und in Restaurants soll es allerdings Ausnahmen für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Menschen geben.

Die Länder sollen auch die Möglichkeit bekommen, Tests in Schulen, Kitas und Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern vorzuschreiben. Eine Maskenpflicht in der Schule ist nur vorgesehen, wenn sonst kein geregelter Präsenzunterricht möglich wäre – und auch dann nur ab dem fünften Schuljahr.

Befürchtet ein Land, dass sein Gesundheitssystem oder andere kritische Infrastruktur zusammenbricht, sollen auch Maskenpflichten bei Veranstaltungen draußen möglich sein, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Dann soll es auch keine Ausnahmen für Getestete, Genesene und Geimpfte geben. Die Maßnahmen sollen vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten.

Lauterbach setzt auf neue Impfstoffen und Corona-Medikament

Es werde außerdem vier zusätzliche Impfstoffe geben, die frühestens zum 9. September eine Zulassung erhalten könnten, kündigte Lauterbach an. Diese Impfstoffe würden vor einer Ansteckung mit Sars-Cov-2 in Teilen gut schützen, sagte er – was bislang nur eingeschränkt der Fall sei.

Außerdem stehe auch das Corona-Medikament Paxlovid zur Verfügung. "Somit sind wir insgesamt in einer viel besseren Situation als im letzten Herbst", resümierte Lauterbach.

Buschmann schließt Schul- und Betriebsschließungen aus

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) betonte die Verhältnismäßigkeit des vorgestellten Schutzmodells. Deutschland befinde sich nun in einer "deutlich besseren" Situation als in den vergangenen Corona-Jahren. Radikale Maßnahmen wie etwa Schul- und Betriebsschließungen kämen nicht mehr infrage, erklärte er. In Kultur, Freizeit, Sport und Gastronomie müsse es Ausnahmen für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Personen geben. "In diesen sozialen Bereichen ist es richtig, mehr auf die Eigenverantwortung der Zivilgesellschaft zu setzen – so wie es auch die meisten anderen europäischen Staaten tun."

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Bundesjustizminister Marco Buschmann setzt beim Infektionsschutz auf die Eigenverantwortung der Zivilgesellschaft.Bild: dpa / Kay Nietfeld

Gesundheitsminister von Baden-Württemberg vermisst 2G-Option

Als Nächstes wird sich das Kabinett mit den Vorschlägen der beiden Ministerien befassen. Anschließend soll der Bundestag über die neuen Corona-Regeln ab Oktober entscheiden.

Kritik kam aus Baden-Württemberg. "Wir hätten uns mehr von dem Entwurf erhofft, da das entscheidende Mittel, nämlich ein umfangreicher Instrumentenkasten für die Länder, nicht vorgesehen ist", sagte Landesgesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur. Er vermisste die Möglichkeit, bei verschärfter Infektionslage im Extremfall sogenannte 2G- oder 3G-Beschränkungen oder Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum einzuführen. Auch bezweifelte er den Sinn von Maskenpflicht-Ausnahmen in Innenräumen für geimpfte und genesene Personen, weil diese möglicherweise ansteckend sein können.

(nik/dpa)

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