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Weltraum: Diese Regeln gelten im All - für Haftung, Rohstoffe, Müll

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Müssen wir ins All ausweichen, wenn die Erde irgendwann zu voll wird? Und wie ist eigentlich die Rechtslage da oben?Bild: imago stock&people
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Gilt Rechts vor Links? Und wer wirft den Müll weg? Was man im Weltraum darf – in 8 Punkten

14.04.2019, 18:03
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Im All ist mächtig was los. Hunderte Satelliten schwirren da durch die unendlichen Weiten – und noch viel mehr Weltraumschrott. Wertvolle Rohstoffe auf bestimmten Himmelskörpern wecken Begehrlichkeiten. Weltraumtourismus könnte der Fallschirmsprung der Zukunft werden. Und manch ein Staatenlenker würde das All gern militärisch nutzen.

Aber, Moment mal: Wer darf eigentlich was im Weltraum? Gilt dort auch rechts vor links? Und wer bringt den Müll raus?

Ein Überblick über die Rechtslage im All.

Internationale Abkommen

Da der Weltraum zu keinem Hoheitsgebiet eines Staates gehört, sind die Grundlagen des gesamten Weltraumrechts fünf Abkommen der Vereinten Nationen, wie der Leiter des Instituts für Luftrecht, Weltraumrecht und Cyberrecht der Universität Köln, Stephan Hobe, erläutert.

Das wichtigste dieser Abkommen ist der Weltraumvertrag von 1967.

Er regelt zum Beispiel, dass jede Nation freien Zugang zum All hat und kein Land Gebietsansprüche auf andere Himmelskörper erheben darf. Der UN-Weltraumvertrag wurde von mehr als 100 Staaten ratifiziert, in Deutschland gilt er seit 1971. Der Mondvertrag von 1979 hat das Ziel, den Mond und andere Himmelskörper zum gemeinsamen Erbe der Menschheit zu erklären. Er wurde bislang allerdings von nicht einmal 20 Staaten ratifiziert, auch wegen möglicher wirtschaftlicher Interessen am Rohstoffabbau im All.

Zunehmender Mond, aufgenommen in Berlin, 19.03.2019. Berlin Deutschland *** Growing Moon recorded in Berlin 19 03 2019 Berlin Germany PUBLICATIONxINxGERxSUIxAUTxONLY Copyright: xFlorianxGaertner/photo ...
Der Mond, der einzige natürliche Satellit der Erde. Bild: www.imago-images.de

Rohstoffe

Viele Himmelskörper bieten verlockende Rohstoffvorkommen, beispielsweise seltene Metalle. Um sich wirtschaftliche Interessen zu sichern, haben die USA und Luxemburg Gesetze erlassen, die Unternehmen, die so einen Weltraumbergbau wagen wollen, das Eigentum an derart gewonnenen Rohstoffen zusprechen.

Das ist nach Auffassung von Hobe "schlicht und ergreifend rechtswidrig". "Sie können nur Gesetze über etwas erlassen, über das Sie verfügen", erläutert der Jurist. Und andere Himmelskörper können gemäß des Weltraumvertrags nicht unter die Hoheit eines Nationalstaats fallen.

Müll

Bislang verpflichtet kein Abkommen die Raumfahrtnationen zur Müllvermeidung oder gar -entsorgung. Das Bewusstsein für das Müllproblem ist zwar in den vergangenen Jahren gewachsen. So hat etwa die Esa technische Richtlinien entwickelt, deren Einhaltung von den jeweiligen Staaten zur Bedingung für eine Startlizenz gemacht werden kann. Auf einem Esa-Workshop beschäftigten sich in Darmstadt gerade Juristen, Ingenieure und Wirtschaftsvertreter mit Regelungen zum Weltraumschrott.

Aber:

"Momentan ist niemand für den Müll im Orbit verantwortlich"
Stephan Hobe.

Eine rechtliche Regelung sei eine große Herausforderung, weil sie versuchen müsse, nachträglich Verantwortung für bislang erlaubtes Handeln zu definieren. Immerhin haben sich nach Esa-Angaben die Raumfahrtinstitutionen – rechtlich unverbindlich – darauf geeinigt, besonders wichtige Umlaufbahnen von Müll frei zu halten.

Verkehrsregeln

Wer muss ausweichen, wenn zwei Raumfahrzeuge auf Kollisionskurs sind? Vorfahrts- oder andere Verkehrsregeln gibt es im All bislang nicht, erläutert der Leiter des Esa-Büros für Raumfahrtrückstände, Holger Krag, Co-Organisator des Esa-Workshops. "Im Betrieb hat sich ein gesunder Pragmatismus entwickelt", sagt der Experte.

Space vehicles on planet surface, illustration Space vehicles on planet surface, illustration. PUBLICATIONxINxGERxSUIxHUNxONLY VICTORxHABBICKxVISIONS/SCIENCExPHOTOxLIBRARY F022/8714
Leute, Abstand halten!Bild: imago stock&people

Rund 95 Prozent der potenziell gefährlichen Begegnungen spielen sich demnach ohnehin mit inaktiven Objekten wie Trümmerteilen oder abgeschalteten oder antriebsfreien Satelliten ab, so dass sich die Vorfahrtsfrage nicht stellt. In den restlichen Fällen stimmen sich die Betreiber der jeweiligen Satelliten untereinander ab. Im Schnitt muss ein aktiver Satellit etwa einmal im Jahr ausweichen, berichtet Krag.

Haftung

Die UN-Abkommen verpflichten Staaten zur Haftung für Schäden, die durch ihre Raumfahrtaktivitäten entstehen. Dabei lassen sich zwei Fälle unterscheiden, wie Esa-Weltraumrechtsexperte Alexander Soucek, der den Workshop in Darmstadt mitorganisiert hat, erklärt:

"Bei Schäden im All, etwa dem Zusammenstoß zweier Satelliten, gilt die sogenannte Verschuldenshaftung."
Alexander Soucek.
RocketMan, USA 1997 Director: Stuart Gillard Actors/Stars: Harland Williams, Jessica Lundy, William Sadler Copyright: IFTN UnitedArchives1181401362822

Rocketman USA 1997 Director Stuart Gillard Act ...
Immer gut aufeinander aufpassen, das gilt auch im All. Szene aus dem Film "Rocket Man", USA 1997.Bild: imago stock&people

Ein Staat muss also nur dann für den Schaden haften, wenn ihm eine Schuld an dem Crash nachgewiesen werden kann. "Für Schäden auf der Erde, etwa durch den Absturz eines nicht vollständig verglühten Satelliten, gilt dagegen die Gefährdungshaftung", sagt der Weltraumrechtsexperte. Das heißt, der Staat, aus dem der abgestürzte Satellit stammt, muss auf jeden Fall für den Schaden einstehen, weil er bereits mit dem Start eine allgemeine Gefährdung erzeugt hat.

Rüstung

Der Weltraum ist durch die UN-Abkommen weitgehend demilitarisiert. Das heißt, es dürfen im Orbit und auf anderen Himmelskörpern keine Waffen stationiert werden. Trotzdem wächst die Sorge vor einem Wettrüsten. So treibt die US-Regierung ihre Pläne zur Schaffung von eigenen Streitkräften im Weltall voran.

Bildnummer: 51698673 Datum: 15.05.1999 Copyright: imago/UPI Photo
Schauspieler Liam Neeson (li., GBR/Jedi Master Qui-Gon Jinn), Ray Park (Mitte, GBR/Sith Lord Darth Maul) und Ewan McGregor (GBR/Obi-W ...
Krieg der Sterne? bisher nur im Film...bild: imago

Die bestehenden Regelungen gelten mittlerweile als nicht mehr zeitgemäß.

Russland und China haben der UN-Abrüstungskonferenz in Genf 2014 einen Vertragsentwurf vorgelegt, der bestimmte Waffen verbieten soll. Aber weil die Entwicklung von Waffen so rasant vorangeht, glauben viele, dass das nicht reicht – auch weil harmlose Satelliten bei böser Absicht zu Waffen werden können.

Forschung

Zu friedlichen Zwecken darf jede Nation Stationen im Orbit und auf anderen Himmelskörpern errichten. Dabei gilt das Prinzip der gegenseitigen Öffnung: Kein Staat darf seine Station komplett von anderen Staaten abschotten.

UFO beaming up cow, illustration UFO beaming up cow, illustration. PUBLICATIONxINxGERxSUIxHUNxONLY KTSDESIGN/SCIENCExPHOTOxLIBRARY F022/7065
DÜRFEN DIE DAS???Bild: imago stock&people

Gericht

Wie können Staaten und Unternehmen ihre Rechte durchsetzen? Ein Weltraumgericht gibt es nicht. Staaten könnten bei Verstößen gegen die UN-Weltraumabkommen den Internationalen Gerichtshof in Den Haag anrufen, erläutert Esa-Experte Soucek. Firmen oder Privatpersonen könnten unter Umständen vor nationalen Zivilgerichten Ansprüche gegen Dritte einklagen – vorausgesetzt, es existiert eine den Streitfall betreffende gesetzliche Regelung.

(as/dpa)

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