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AfD: Verfassungsschutz erklärt Partei bundesweit zum Prüffall

Germany's anti-immigration party Alternative for Germany (AfD) leader Alexander Gauland attends a party meeting in Riesa, Saxony, Germany, January 11, 2019. REUTERS/Matthias Rietschel
Beim Verfassungsschutz denkt man über eine Beobachtung der AfD von Parteichef Alexander Gauland nach. Eine Entscheidung ist jedoch noch nicht gefallen.imago
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Verfassungsschutz erklärt AfD bundesweit zum Prüffall – was das bedeutet

15.01.2019, 11:4415.01.2019, 16:02
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Der Verfassungsschutz will die Alternative für Deutschland (AfD) zu einem sogenannten "Prüffall" erklären.

In den vergangenen Wochen hatten Verfassungsschützer eine mögliche Beobachtung der gesamten Partei diskutiert. Eine solche soll jetzt also offiziell geprüft werden. 

  • Laut dpa erklärt das Bundesamt für Verfassungsschutz zudem den rechtsnationalen "Flügel" der Partei um den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke sogar zum Verdachtsfall.
  • Auch die Partei-Nachwuchsorganisation "Junge Alternative" (JA) ist demnach nun ein Verdachtsfall. 
  • Das Bundesverfassungsgericht geht nun auch dem Verdacht nach, die JA stehe in Teilen mit der "Identitären Bewegung" in Verbindung. Die Identitären werden vom Bundesamt bereits seit 2016 als Verdachtsfall geführt und entsprechend beobachtet.

Am Nachmittag erklärten die Verfassungsschützer ihr Vorgehen – hier live:

Derzeit werden bereits einzelne Jugendverbände der AfD beobachtet. Spitzen des Verfassungsschutzes wollen am Dienstagnachmittag über eine Entscheidung in der Frage offiziell informieren. Zunächst hatte der Berliner "Tagesspiegel" über die BKA-Interna berichtet.

Was die Entscheidung bedeutet

Der Verfassungsschutz wird dem "Tagesspiegel" zufolge nun anhand öffentlicher Äußerungen von AfD-Mitgliedern und offen zutage tretender Verbindungen zur rechtsextremen Identitären Bewegung untersuchen, in welchem Ausmaß rechtsextremistische Bestrebungen in der Partei festzustellen sind.

Bei einem Prüffall ist eine Beobachtung mit V-Leuten oder anderen nachrichtendienstlichen Mitteln grundsätzlich nicht erlaubt. Wird eine Organisation dagegen zum Verdachtsfall erklärt, so ist dies – wenn auch nur sehr eingeschränkt – möglich. Beispielsweise ist dann eine Observation gestattet, ebenso das Einholen bestimmter Informationen von Behörden. Sogenannte V-Leute und die Überwachung von Telekommunikation kommen aber auch hier nicht zum Einsatz.

(pb/hau/dpa/afp)

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