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EU-Gericht kippt Forderung der EU-Kommission im Steuerstreit mit Apple

FILE PHOTO: A 3D printed Apple logo is seen in front of a displayed Irish flag in this illustration taken September 2, 2016. REUTERS/Dado Ruvic/Illustration/File Photo
Im Streit um eine Rekord-Steuernachzahlung von 13 Milliarden Euro für Apple in Irland hat die EU-Kommission eine Schlappe vor Gericht erlitten.Bild: reuters / Dado Ruvic
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EU-Gericht: Apple muss keine 13 Milliarden Steuern nachzahlen

15.07.2020, 11:1715.07.2020, 12:16
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Der US-Technologieriese Apple hat im Streit mit der EU-Kommission um eine milliardenschwere Steuernachzahlung einen Erfolg vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) errungen. Die Brüsseler Behörde sei fälschlicherweise davon ausgegangen, dass Apple für seine Tochterfirmen in Irland unrechtmäßige Steuervergünstigungen erhalten habe, entschied das Gericht am Mittwoch.

Der EuG musste die Forderung der Kommission an Irland prüfen, von Apple 13 Milliarden Euro zurückzufordern. Gegen diesen Beschluss klagten der Konzern und auch Irland. Sowohl die irische Regierung als auch Apple begrüßte die Gerichtsentscheidung am Mittwoch.

Die EU-Kommission hatte im August 2016 die Nachzahlung für den Zeitraum von 2003 bis 2014 gefordert, weil es sich ihrer Ansicht nach um unrechtmäßige Steuervergünstigungen handelte. Irland und auch Apple erhoben Nichtigkeitsklagen vor dem EU-Gericht. Apple hinterlegte bereits im Jahr 2018 eine Summe von 14,3 Milliarden Euro auf einem Treuhandkonto. Daraufhin zog die EU-Kommission eine Vertragsverletzungsklage gegen Irland zurück.

Der iPhone-Konzern hatte vor dem EU-Gericht betont, dass die Erträge der zwei irischen Tochterfirmen, um die es geht, vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien. Deshalb sah sich Apple doppelt zur Kasse gebeten. Der Kommission gelang es auch nicht, das Gericht davon zu überzeugen, dass Apple in Irland Sonderkonditionen bekam, die für andere Unternehmen nicht verfügbar waren.

Es geht nicht nur um Geld

Bei dem Streit geht es nicht nur um viel Geld. Für die Kommission ist es ein massiver Rückschlag in ihren jahrelangen Streitigkeiten mit einzelnen Mitgliedsländern wie Luxemburg um Steuerkonditionen für Unternehmen. Für die in Europa oft gefeierte Kommissarin Vestager war der aufsehenerregende Fall ein Höhepunkt ihrer bisherigen Laufbahn. Zudem sorgte der Fall für Zündstoff im Streit zwischen den USA und Europa über die Besteuerung amerikanischer Unternehmen. Und für Apple geht es auch um den Ruf: Der iPhone-Hersteller will nicht als Steuerflüchtling und Trickser dastehen.

Apple argumentierte vor dem EU-Gericht, die irische Tochter Apple Sales International (ASI) sei lediglich für den Vertrieb von Geräten des Konzerns außerhalb Nord- und Südamerikas zuständig gewesen - während die eigentlichen Werte vor allem in den USA geschaffen worden seien. "Das iPhone, das iPad, der App Store und alle anderen Produkte und Dienste von Apple wurden anderswo entworfen und entwickelt." Irland habe deshalb zu Recht nur den Teil der bei den Tochterfirmen verbuchten Gewinne besteuert, die auf Aktivitäten in dem Land zurückgingen.

Amerikanische Unternehmen konnten nach früheren US-Regelungen Auslandsgewinne außerhalb des Heimatlandes lagern. Bei einem Transfer in die USA wurden 35 Prozent Steuern fällig. Viele Firmen behielten deshalb das Geld im Ausland. Mit der seit 2018 greifenden Steuerreform wurde eine Zahlung auf die Auslandsreserven mit deutlich niedrigeren Sätzen fällig - unabhängig davon, ob sie in die USA gebracht werden oder nicht. Apple zahlt an den US-Fiskus nahezu 38 Milliarden Dollar Steuern auf den im Ausland angesammelten Geldberg von 252 Milliarden Dollar. Davon entfielen nach Angaben des Unternehmens 21 Milliarden Dollar Steuern allein auf die Gewinne, um die es der EU-Kommission geht.

Die Kommission bestritt zwar nicht, dass ein Großteil des intellektuellen Eigentums bei Apple in den USA entstehe. Allerdings habe die irische Steuerbehörde nicht die notwendigen Analysen des gesamten Geschäfts der Apple-Töchter durchgeführt, um begründet entscheiden zu können, welcher Anteil der Gewinne wo versteuert werden sollte. Die Richter bemängelten zwar, dass Apples damalige Steuervereinbarungen nur unzureichend dokumentiert worden seien - befanden die Argumente der Kommission aber nicht für ausreichend.

Endgültig entschieden ist der Streit indes noch nicht: Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingelegt werden.

(pcl/afp/dpa)

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