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KZ-Vergleich: Wendler hat bizarre Ausrede – Anwalt erklärt Dilemma

RTL entfernt Michael Wendler aus allen kommenden "DSDS"-Folgen. Strafrechtlich ist der Sänger für seine Aussagen auf Telegram aber nur schwer zu belangen.
RTL entfernt Michael Wendler aus allen kommenden "DSDS"-Folgen. Strafrechtlich ist der Sänger für seine Aussagen auf Telegram aber nur schwer zu belangen.Bild: TVNow / Stefan Gregorowius
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Wendler mit bizarrer KZ-Ausrede – Anwalt erklärt Dilemma

11.01.2021, 11:20
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Das neue Jahr beginnt mit einem weiteren Michael-Wendler-Skandal: Die neuen Corona-Maßnahmen der Regierungen von Bund und Ländern brachte der Sänger auf Telegram in Verbindung mit den Konzentrationslagern der Nazis. Das veranlasste RTL zu einer drastischen Maßnahme: Aus allen noch kommenden "DSDS"-Ausgaben wird das einstige Jury-Mitglied der Show nun enfernt.

Wendler hatte zunächst gepostet: "KZ Deutschland??? Es ist einfach nur noch dreist, was sich diese Regierung erlaubt! Das Einsperren von freien und unschuldigen Menschen ist gegen jegliche Menschenwürde!!!".

Wendler mit bizarrer KZ-Ausrede

Später ruderte er zurück und lieferte eine bizarre Ausrede. Der Wendler behauptete, mit "KZ" habe er "Krisen Zentrum" gemeint – eine Abkürzungsvariante, die allerdings niemand anderes verwendet. Dennoch könnte diese Wortklauberei zu einem juristischen Dilemma führen. Doch dazu gleich mehr.

Schon zuvor hatte Wendler die Abkürzung "KZ" mehrere Male in Verbindung mit Verschwörungsthmythen auf Telegram benutzt oder zumindest Inhalte dieser Art geteilt. Mittlerweile sind diese Inhalte jedoch nicht mehr auffindbar.

Der "Egal"-Interpret mag nun gänzlich aus dem Abendprogramm von RTL verschwinden. Seine "KZ"-Aussage könnte aber auch strafrechtlich relevant sein. Zu diesem Thema lieferte nun Medienanwalt Christian Solmecke gegenüber watson eine Einordnung. Dabei stellte er allerdings klar, dass es hohe Hürden gibt, um den Star nach deutschem Recht zu belangen.

Anwalt: Holocaust-Verharmlosung von Wendler ist begründbar

Wie Solmecke erörtert, könnte Wendlers Äußerung auf Telegram unter den Straftatbestand der Volksverhetzung fallen, der in § 130 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt ist. Eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren kämen in Betracht, sollte Wendler verurteilt werden. Doch sind die Voraussetzungen dafür auch erfüllt? Dazu führt der Anwalt aus:

"Relativierende Vergleiche, die die NS-Verbrechen bagatellisieren, fallen unter den Tatbestand des Verharmlosens. Dass es sich bei Wendlers Vergleich um ein Verharmlosen handelt, wobei KZ ein feststehender Begriff für Konzentrationslager ist, lässt sich nachvollziehbar begründen."
Rechtsanwalt Christian Solmecke äußert sich zur Strafbarkeit von Michael Wendlers KZ-Aussage.
Rechtsanwalt Christian Solmecke äußert sich zur Strafbarkeit von Michael Wendlers KZ-Aussage.Bild: Christian Solmecke

Jedoch gibt es noch weitere Merkmale, die erfüllt sein müssen – und an der Stelle wird es offenbar schwieriger, Wendler zur Rechenschaft zu ziehen. "Trotzdem bestehen im deutschen Strafrecht relativ hohe Hürden, um wie im vorliegenden Fall wegen Volksverhetzung zu ahnden. So muss noch begründet werden, dass die Verharmlosung auch geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören", ergänzt der Anwalt. Problematisch ist unter anderem, dass es sich bei dem Begriff des öffentlichen Friedens um eine sehr vage und interpretationsbedürftige Formulierung im Gesetz handelt.

Anwalt erklärt Dilemma: "Strafrechtlich relevante Äußerung lässt sich nur schwer als solche enttarnen, insbesondere, wenn sie mehrdeutig ist"

Natürlich sind auch die Freiheitsrechte des Äußernden zu beachten. Gerade Fälle, in die die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz eine Rolle spielt, gestalten sich oft ziemlich knifflig, wie der Jurist erklärt: "Zum einen lässt sich manche strafrechtlich relevante Äußerung nur schwer als solche enttarnen, insbesondere, wenn sie mehrdeutig ist und der sich Äußernde mit seiner Meinungsfreiheit argumentiert. Dann muss in der Regel eine umfassende Abwägung im Einzelfall vorgenommen werden."

Hier könnte wiederum Wendlers bizarre Ausrede, mit "KZ" habe er "Krisen Zentrum" gemeint, eine Rolle spielen.

Telegram-Posts schaffen "Dilemma für Staat und Politik"

Komplizierter wird eine mögliche Strafverfolgung Wendlers außerdem durch den Umstand, dass er seine Ansichten online auf dem Kanal Telegram verbreitet. In solchen Fällen muss laut Solmecke erst einmal das soziale Netzwerk oder der Messenger-Dienst mit einbezogen werden und das wiederum "kann lange dauern und sehr umständlich sein".

Die Plattform Telegram ist dafür bekannt, die Inhalte ihrer Nutzer kaum zu regulieren – anders als beispielsweise Twitter oder Facebook, wo in kritischen Fällen mittlerweile Maßnahmen ergriffen werden. Verschwörungstheoretiker wie Attila Hildmann oder eben auch Wendler können ihre Thesen ungestört auf Telegram verbreiten.

Solmecke sieht in dem Dienst daher einen idealen "Rückzugsraum für Rechtsextremisten, Verschwörungstheoretiker, Schwurbler und andere Populisten". Die Konsequenz daraus für ihn:

"Insbesondere in der derzeit durch die Corona-Pandemie angespannten Lage ein Dilemma für Staat und Politik."

Wendler und Hildmann allein erreichen auf Telegram schon über 200.000 Nutzer, was aus Sicht des Anwalts durchaus auch direkte negative Auswirkungen auf das gesellschaftliche Klima hat: "Die Gefahr der dort getätigten Aussagen ist insofern nicht zu unterschätzen und schürt Ängste in der Gesellschaft. Dies ist auch ein Grund, weshalb die Corona-Zahlen weiterhin hoch sind."

In einem Dilemma befand sich in dieser Woche dann auch RTL nach Wendlers KZ-Aussage auf Telegram. Der Sender wollte den Sänger zuvor noch nicht aus der Show entfernen. "Allein aus Fairness den Kandidaten gegenüber können wir ihn nicht rausschneiden", war die Begründung gewesen. Zudem ist Wendler sicherlich ein Quoten-Garant – der Faktor dürfte für RTL obendrein nicht gerade unwichtig gewesen sein. Den schwierigen Drahtseilakt deutet auch Solmecke an:

"Der Wendler polarisiert. Das war sicherlich ein Grund von RTL, ihn in die DSDS-Jury zu nehmen. Die Wandlung zum Verschwörungstheoretiker war auch für RTL ganz sicher nicht absehbar und kam zu einem für den Sender denkbar ungünstigen Zeitpunkt. Hier im Nachhinein eine für alle Seiten sinnvolle und Gute Entscheidung zu treffen, ist aus vielerlei Gründen sicher nicht einfach."

Tatsächlich war Wendler während der "DSDS"-Drehs nicht mit bedenklichen Äußerungen aufgefallen. In die erste Episode der neuen Staffel baute RTL zahlreiche Gags auf Wendlers Kosten ein und bezog so zumindest in gewisser Weise auch Stellung. Vielen Zuschauern war das aber nicht weit genug gegangen, zumal Wendler ja schon vor Monaten damit begann, krude Theorien zu verbreiten.

Jetzt steht der Sender vor der schwierigen Aufgabe, die nächsten zwölf Episoden kurzfristig noch einmal radikal zu überarbeiten. Unter anderem von "DSDS"-Jurorin Maite Kelly wurde die RTL-Entscheidung schon klar befürwortet.

(ju)

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