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Apple stoppt Verkauf von zwei iPhone-Modellen in Deutschland

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Patent verletzt – Apple stoppt Verkauf von zwei iPhone-Modellen in Deutschland

20.12.2018, 14:5720.12.2018, 16:53
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Nach dem Urteil des Landgerichts München gegen Apple hat der iPhone-Hersteller Berufung angekündigt. Während dieser Zeit würden die Smartphone-Modelle iPhone 7 und 8 nicht in den 15 Apple-Stores in Deutschland verfügbar sein, sagte ein Sprecher am Donnerstag. Die Modelle Xs, Xs Max und Xr würden jedoch weiterhin dort zu kaufen sein.

Der Chipkonzern Qualcomm hat in seinem Patentstreit mit Apple ein solches Verkaufsverbot in Deutschland erstritten, von dem mehrere iPhone-Modelle betroffen sein könnten.

Das Landgericht München stellte am Donnerstag die Verletzung eines Qualcomm-Patents durch Apple fest.

Es geht um die Modellreihen vom iPhone 7 bis zum iPhone X aus dem vergangenen Jahr. Zudem soll Apple Schadenersatz an Qualcomm zahlen.

Wichtig: Es tritt nach dem Urteil nicht automatisch ein Verkaufsverbot in Kraft. 

  • Das Urteil könne vorläufig vollstreckt werden, falls Qualcomm beim Gericht als Sicherheit 668 Millionen Euro für jeweils einzelne Bestandteile des Urteils hinterlege.
  • Es stehe Qualcomm frei, sich dafür oder dagegen zu entscheiden, sagte der Richter.
  • Derartige Sicherheitsleistungen sind bei Gerichtsurteilen für den Fall vorgesehen, dass ein Beteiligter trotz eines solchen Etappensiegs den Prozess in einer höheren Instanz doch noch verliert und dann seinerseits Schadenersatz zahlen muss.
  • Denn das Urteil ist nicht rechtskräftig, sondern kann beim Oberlandesgericht angefochten werden

Darum geht es

Bei dem Patent geht es um eine Technologie, die den Stromverbrauch von Telekommunikations-Chips anpasst, damit der Akku länger hält. Aus Sicht von Qualcomm ist es nicht möglich, dieses Patent durch eine Software-Änderung zu umgehen.

Der Hersteller des entsprechenden Bauteils in den in Deutschland verkauften iPhones, die US-Firma Qorvo, verweist im Gegenzug darauf, dass man für das sogenannte envelope tracking eine eigene Lösung verwende, die Qualcomms Patent nicht verletze. "Die Kammer hat nicht aufgeklärt, wie genau die technische Ausgestaltung dieses Chips ist", schränkte der Vorsitzende Richter Matthias Zigann ein.

(hau/dpa)

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