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Miete zu teuer? Die Bundesjustizministerin will das ändern

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Miete zu teuer? Die Bundesjustizministerin will das ändern

05.06.2018, 13:49
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550 Euro kostet ein durchschnittliches WG-Zimmer in München mittlerweile. Viel. Zu. Viel.

So fühlen wir uns beim Zahlen der Miete. Nur nicht so glücklich.

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Bild: Giphy

Bundesjustizministerin Katarina Barley will den Anstieg der Mieten in Ballungszentren jetzt mit neuen Pflichten für Vermieter bremsen.

Wenn Vermieter künftig mehr für ihre Wohnung haben wollen, als laut Mietpreisbremse festgelegt ist, müssen sie ihren Mietern das künftig begründen. Und zwar schon vor Abschluss des Mietvertrags. Das geht aus einem am Dienstag bekanntgewordenen Gesetzentwurf hervor.

Das ist die Mietpreisbremse
Die 2015 eingeführte Mietpreisbremse sieht vor, dass die Miete bei Neuvermietungen in Ballungszentren die ortsübliche Vergleichsmiete nicht um mehr als zehn Prozent überschreiten darf. Ausnahmen von dieser Regel gelten nur, wenn schon der Vormieter mehr als ortsüblich gezahlt hat – also der Vermieter nicht gezwungen ist, die Miete zu senken. Zudem darf der Wohnungsbesitzer die Mietobergrenze überschreiten, wenn es sich um einen Neubau handelt oder er die Wohnung modernisiert hat.

Du wohnst in München, Frankfurt, oder Stuttgart? Sorry, Pech gehabt!

Darum wird das Gesetz nun nachgebessert

Die Mietpreisbremse habe nicht zu der erhofften Wirkung geführt, begründet das Justizministerium das Nachjustieren. Grund sei, dass Neumieter häufig nicht wüssten, wie hoch die Miete ihres Vorgängers gewesen sei oder ob Modernisierungsarbeiten die verlangte Miete rechtfertigten. Offenbar vermieden viele Interessenten einer Wohnung kritische Nachfragen nach Vormiete oder Erneuerungsarbeiten.

Das soll sich konkret verändern:

  • Nach den Plänen Barleys muss künftig der Vermieter die Gründe für eine Miete deutlich über dem Ortsdurchschnitt schriftlich belegen.
  • Zudem sollen Mieter leichter gegen überzogene Mieten vorgehen können. Dazu gehört, dass die Rückzahlung von zu viel gezahlter Miete einfacher wird.
  • Auch bei der Umlage von Modernisierungskosten auf die Miete will Barley Grenzen einziehen. Diese dürfen drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche nicht überschreiten.
  • Die Novelle soll Anfang 2019 in Kraft treten.

In Berlin haben Aktivisten mehrere Häuser besetzt. Wir haben mit einem von ihnen gesprochen.

Die Immobilienwirtschaft sieht das etwas anders

Der Präsident des Spitzenverbandes der Immobilienwirtschaft ZIA, Andreas Mattner, erklärte:

"Die geplante Verschärfung wird Wohnungssuchenden lediglich das Gefühl vermitteln, dass sie schneller eine Wohnung finden, was in der Praxis absolut nicht der Fall ist."

Gegen steigende Mietpreise helfe nur ein größeres Wohnungsangebot. Der Verband der Wohnungswirtschaft GdW forderte Anreize für den Bau bezahlbarer Wohnungen, wie das von der großen Koalition versprochene Planungs- und Baubeschleunigungsgesetz.

(fh/rtr)

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