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Im Freibad mit Corona anstecken: Unter welcher Bedingung das möglich ist

Brühende Hitze: Impressionen aus dem Möhringer Freibad - Bei fast 30 Grad im Wasser und 35 außerhalb Brühende Hitze: Impressionen aus dem Möhringer Freibad - Bei fast 30 Grad im Wasser und 35 außerhal ...
Ein Trubel wie in den letzten Sommern wird in Freibädern 2020 kaum möglich sein. Bild: www.imago-images.de / bwww.7aktuell.de/Gruber
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Im Freibad mit Corona anstecken: Wann das möglich ist – und weitere Fragen

21.05.2020, 15:16
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Wo du in diesem Jahr Urlaub machen darfst, ist noch nicht völlig klar. Macht ja nichts. Man kann schließlich auf Balkonien umsteigen und dafür viel ins Schwimmbad – oder? Schön wäre es. Während die Freibad-Saison in den letzten Jahren spätestens Mitte Mai begann, sind die etwa 2700 deutschen Freibäder in diesem Jahr immer noch geschlossen: Corona.

Müssen wir also dieses Jahr auf Bikini und Sprungtürme verzichten? Oder mit Mundschutz unsere Bahnen ziehen? Und was heißt das für die Betreiber? Wir sprachen darüber mit einem, der es wissen muss: Dr. Christian Ochsenbauer von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. (DGfdB)

Wann öffnen die Freibäder?

Wann und unter welchen Bedingungen die Freibäder öffnen dürfen ist Ländersache. "In Sachsen ist die Öffnung seit dem 15. Mai erlaubt, in Nordrhein-Westfalen ab dem 20. Mai gestattet", erzählt der Experte.

"Im Moment wissen wir von keinem einzigen Freibad in Deutschland, das geöffnet hätte."
Christian Ochsenbauer zu watson

Aus NRW hätte er zumindest gehört, dass etwa ein Fünftel der Freibäder demnächst öffnen werden, also etwa 60 von insgesamt über 300. "Der große Rest wird nach und nach öffnen, spätestens mit Beginn der Sommerferien Ende Juni. Einige aber vielleicht gar nicht." In den anderen Bundesländern wird noch an den Rahmenbedingungen gefeilt, um eine finale Entscheidung zu den Bädern treffen zu können. Niedersachsen und Berlin hatten zuletzt den 25. Mai als Öffnungs-Termin angepeilt.

Wieviele Gäste dürfen ins Bad?

An heißen Tagen: Deutlich weniger als sonst. Der typische Sommeranblick von Handtüchern dicht an dicht wäre pandemisch betrachtet unvernünftig. Um die Besucherzahl zu begrenzen, hat die DGfdB eine Berechnungsgrundlage für Bäder veröffentlicht, die für jeden Gast eine festgelegte Quadratmeterfläche vorsieht.

Im Schwimmerbereich liegt diese Fläche bei 6 Quadratmetern pro Gast. Der Platzbedarf eines Besuchers im Außenbereich wird mit 15 Quadratmetern festgelegt, ein Sicherheitswert, da Badegäste die Abstände nur schätzen können. Um die maximale Gästeanzahl zu ermitteln, sollen diese beiden Größen ins Verhältnis gesetzt werden. Da es zum Beispiel unwahrscheinlich ist, dass sich alle gleichzeitig auf der Liegewiese befinden, müssen Bäder mit großer Außenfläche von der Beckenfläche ausgehen.

Ochsenbauer erklärt die Folgen: "An den 10 bis 15 Spitzentagen – also Wochenende und sehr heiß – wird nur ein kleiner Teil im Vergleich zum Normalbetrieb im Freibad sein dürfen. Also dann vielleicht nur 1000 statt 5000 Gäste. Bezogen auf die ca. 120 Betriebstage im Durchschnitt werden es wahrscheinlich ein Drittel der Normalbesucher sein."

An einem normalen Wochentag mit mittelgutem Wetter wäre die Begrenzung hingegen kaum spürbar – vorausgesetzt, die Corona-Lage ändert das Verhalten der Besucher nicht. Das sei "schwer kalkulierbar", erklärt er weiter.

"Vielleicht werden einige Badegäste in der Woche kommen, die sonst nicht in der Woche gekommen wären, um auch einmal im Freibad schwimmen zu können."
Christian Ochsenbauer zu watson

Gehen die Badbetreiber jetzt pleite?

Für die Betreiber der Freibäder ist die derzeitige Wartesituation ein Fiasko, doch auch wenn sie ihre Betriebe öffnen dürfen, wird es teuer für sie werden, erklärt Ochsenbauer uns. Das liegt vor allem daran, dass sich die Einnahmen "vorsichtig geschätzt auf ein Drittel reduzieren", sich die Ausgaben aber durch die Umsetzung von Hygieneplänen und ähnlichem erhöhen.

"Einige Investitionen für Trennwände etc. werden erforderlich, auch bei den Zugangssystemen sind nicht unerhebliche Investitionen in die digitale Ausstattung nötig, zum Beispiel Tablets und spezielle Software für das Online-Ticketing", erklärt er weiter. Um die Aufenthaltsdauer der Gäste im Auge zu behalten und Schlangen zu vermeiden, sind solche Systeme jetzt im Vormarsch. Dennoch wollen die Freibäder die neu entstehenden Kosten wohl nicht auf die Gäste umlegen, sagt Ochsenbauer. Im Gegenteil.

"Wir wissen von einigen Betreibern, dass sie die Preise sogar reduzieren wollen, wenn sie den Zutritt auf wenige Stunden pro Tag beschränken."
Christian Ochsenbauer zu watson

Kann ich mich im Wasser mit Covid-19 anstecken?

Nein. Das Umweltbundesamt hat sich mit dem Thema beschäftigt und Ende März gemeldet, dass in üblichen Freibädern, in denen das Wasser durch Chlor gereinigt wird, kein erhöhtes Infektionsrisiko besteht.

"Dem Schwimmbeckenwasser selbst wird ein Desinfektionsmittel (in der Regel Chlor) zugesetzt, das in das Beckenwasser eingebrachte potenzielle Krankheitserreger inaktiviert oder abtötet. Behüllte Coronaviren sind hierbei besonders leicht zu inaktivieren."
Auszug aus: "Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Badegewässer" des Umweltbundesamts

Unter einer Bedingung ist eine Ansteckung theoretisch aber doch möglich: Ein Restrisiko besteht nur, wenn Menschen mit Durchfall schwimmen gehen und dabei Viren im Stuhl ausscheiden, heißt es weiter. Das sei bei Covid-19 aber nur sehr selten der Fall. Ganz abgesehen davon: Wer Durchfall hat, sollte so oder so in kein Schwimmbecken einsteigen.

Wer von seinem Nebenschwimmer angehustet wird, hat natürlich dasselbe Risiko, dessen Viren abzubekommen, wie sonst auch. Aber Corona-Viren werden nicht durch das Wasser im Schwimmbecken selbst transportiert.

Group of mid 20's people taking underwater selfies in a swimming pool. There are two girls and a guy in foreground, keeping airtight, smiling and looking at camera.
Im Wasser mit Corona anstecken? Sehr unwahrscheinlich.getty

Muss ich im Freibad eine Maske tragen?

Bislang nicht, sagt uns Ochsenbauer, obwohl Nordrhein-Westfalen am 16. Mai festgesetzt hat, dass eine Mund-Nase-Bedeckung zumindest in geschlossenen Räumen auch bei Freibädern Pflicht sei. Das könnte Umkleiden oder auch Dusch- und Toilettenräume betreffen und kompliziert werden. "Wir haben heute das nordrhein-westfälische Gesundheits-Ministerium schriftlich gebeten, diese Regelung noch einmal zu überdenken", stellt er klar.

"In unserem Pandemieplan ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Freibad bisher nicht vorgesehen."
Christian Ochsenbauer zu watson

Muss ich im Wasser Abstand halten?

Ja. Um der Pandemie Einhalt zu gebieten, hat der DGfdB für Deutschlands Bäder eine Mustervorlage zur Erweiterung der Hausordnung geschaffen. Die soll als Leitlinie für deutsche Bäder dienen, denn bislang herrscht große Unklarheit.

"Wir erleben im Moment, dass länderspezifische Bestimmungen herausgegeben werden, die jüngste am 16. Mai 2020 durch NRW", erzählt uns Ochsenbauer. Die Bäder müssen die Leitlinien dann den jeweiligen Bestimmungen ihres Bundeslandes anpassen. "Wir haben bereits Richtung Politik und Öffentlichkeit signalisiert, dass wir uns bundesweit eine größere Einheitlichkeit gewünscht hätten."

In den erweiterten Hausregeln der DGfdB heißt es zum Geschehen rund ums Schwimmen unter anderem:

  • Betreten Sie den Beckenumgang nur unmittelbar vor der Nutzung zum Beispiel der Becken, Sprunganlagen oder Wasserrutschen.
  • Abstandsregelungen und -markierungen im Bereich von zum Beispiel Wasserrutschen, Sprunganlagen sind zu beachten.
  • Verlassen Sie das Schwimmbecken nach dem Schwimmen unverzüglich.
  • In den Schwimm- und Badebecken muss der gebotene Abstand selbstständig gewahrt werden. Vermeiden Sie Gruppenbildungen, insbesondere am Beckenrand auf der Beckenraststufe.
  • Wenn Bahnleinen gespannt sind, muss jeweils in der Mitte der Bahn geschwommen werden. Jede Bahn darf nur in eine Richtung genutzt werden.

Also keine freibadtypischen Sitzpartys am Beckenrand mehr, auch keine Ansammlungen vor den Sprungtürmen und Wasserrutschen. Wer das Schwimmbecken nutzt, soll beim Ein- und Ausstieg auf seine Vorgänger warten und auch im Wasser den Mindestabstand von 1,5 Metern wahren, im besten Fall in der Mitte einer Schwimmbahn bleiben.

Wie lauten die Regeln außerhalb des Beckens?

Auch außerhalb des Beckens wird das wilde Sommertreiben wohl einen Dämpfer verpasst bekommen. Abgesehen von inzwischen wohl allseits bekannter Corona-Etikette (Niesen in die Ellenbeuge, häufiges Händewaschen), kommen ein paar weitere Hausregeln im Außenbereich hinzu:

  • Verlassen Sie das Schwimmbad nach der Nutzung unverzüglich und vermeiden Sie Menschenansammlungen vor der Tür, an ÖPNV-Haltestellen und auf dem Parkplatz.
  • Personen mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion durch das Coronavirus ist der Zutritt nicht gestattet. Dies gilt auch für Badegäste mit Verdachtsanzeichen.
  • Nutzen Sie die Handdesinfektionsstationen im Eingangsbereich und an anderen Übergängen, an denen das Händewaschen nicht möglich ist.
  • Halten Sie in allen Räumen die aktuell gebotenen Abstandsregeln (z. B. 2er-Regelung, Abstand 1,5 Meter) ein. In den gekennzeichneten Räumen bzw. an Engstellen warten Sie, bis die maximal angegebene Zahl der anwesenden Personen unterschritten ist.
  • Dusch- und WC-Bereiche dürfen von maximal zwei Personen betreten werden.

Würde ich im Notfall Mund-zu-Mund beatmen?

Ja. Allerdings unter Vorbehalt. Der Deutsche Rat für Wiederbelebung GRC, auf den die Bäder verweisen, stellte zu dem Thema fest: "Wie bereits vor der Covid-19-Situation empfohlen, kann auf die Atemspende verzichtet werden, wenn man diese nicht durchführen kann bzw. nicht durchführen möchte. In diesem Fall können zum Eigenschutz der Ersthelfer vor Aerosolen Mund und Nase des Betroffenen zusätzlich mit einem luftdurchlässigen Tuch (im Sinne einer 'Mund-Nasen-Maske') bedeckt werden."

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