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Corona-Regeln: Das gilt an den Weihnachts-Feiertagen in den Bundesländern

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Die Regeln für die Feiertage in den Bundesländern können voneinander abweichen.Bild: ap / Jae C. Hong
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Harter Lockdown oder Lockerungen: Diese Corona-Regeln gelten an den Weihnachts-Feiertagen in den Bundesländern

07.12.2020, 18:1508.12.2020, 19:06
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Werden die Corona-Maßnahmen über Weihnachten und Silvester gelockert, bleiben gleich oder werden sie sogar verschärft? Bund und Länder haben sich im Kampf gegen die Corona-Pandemie Anfang November auf einen Teil-Lockdown geeinigt. Er wurde am vergangenen Mittwoch bis zum 10. Januar verlängert.

Ergebnisse hat der sogenannte "Lockdown Light" jedoch nur in Ansätzen geliefert. Das Wachstum der Neuinfektionen wurde zwar leicht gebremst, dennoch liegt die Inzidenz vielerorts immer noch bei über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Bundesländer wie Sachsen oder Bayern sind besonders stark betroffen, weshalb der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer am Dienstag den ersten harten Lockdown in Deutschland angekündigt hat.

Was in den jeweiligen Bundesländern über Weihnachten und darüber hinaus gilt, erfahrt ihr hier:

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Bild: watson

Baden-Württemberg

Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat drastische Maßnahmen für Regionen mit extrem ausufernden Corona-Infektionszahlen angekündigt. Aktuell gelten die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen. Gelockert werden sollen sie allerdings nur vom 23. bis zum 27. Dezember. In Corona-Hotspots (mit einer Inzidenz von mehr als 200 Corona-Neuinfektionen in sieben Tagen pro 100.000 Einwohner) gilt: Öffentlich und privat darf sich nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, maximal aber fünf Personen. Kinder bis 14 werden nicht gezählt.

Zusätzlich will die Landesregierung den Alkoholausschank unter freiem Himmel insbesondere aufgrund des hohen Andrangs an Glühweinständen im Land verbieten. Man werde ein flächendeckendes Alkoholverbot in die nächste Corona-Verordnung aufnehmen, kündigte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) am Dienstag in Stuttgart an.

Bayern

Wegen der anhaltend hohen Corona-Zahlen will Bayern ab dem 9. Dezember erneut den Katastrophenfall ausrufen. Unter anderem sollen dann strengere Regeln in Schulen gelten: So sollen etwa ab Klassenstufe acht die Klassen überall geteilt werden und in Wechselunterricht übergehen. Zudem kippt Bayern die bisher für Silvester geplanten Lockerungen – und führt eine nächtliche Ausgangssperre in Corona-Hotspots ein. Lediglich vom 23. bis 26. Dezember sollen die Kontaktbeschränkungen gelockert werden.

Berlin

In Berlin gelten strengere Kontaktbeschränkungen als zwischen Bund und Ländern vereinbart. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf maximal fünf Personen des eigenen und eines weiteren Haushalts beschränkt – Kinder bis zwölf Jahre sind davon ausgenommen. Über Weihnachten und Silvester erlaubt der Senat außerdem keine Lockerung der Kontaktbeschränkungen. Berlin hat für die Schulen einen Stufenplan festgelegt, nach dem alle Schulen wöchentlich neu bewertet werden.

Brandenburg

Die Kontaktbeschränkungen fallen strenger aus als im Bund-Länder-Beschluss vorgesehen. Voraussichtlich dürfen sich nur vom 23. bis 27. Dezember bis zu zehn Menschen aus verschiedenen Haushalten treffen. In Corona-Hotspots soll unter anderem in Schulen der Wechselunterricht und auf öffentlichen Plätzen ein Alkoholverbot eingeführt werden.

Laut dem brandenburgischen Ministerpräsidenten Dietmar Woidke (SPD) soll es noch in dieser Woche eine weitere Konferenz der Länderchefs zu neuen Corona-Maßnahmen geben.

Bremen

Es gelten die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen. Für den 21. und 22. Dezember wird die Schulpflicht in Bremen ausgesetzt. Das bedeutet, dass Eltern entscheiden können, ob ihre Kinder an den beiden Tagen zur Schule gehen. Fehlzeiten werden nicht vermerkt.

Hamburg

Es gelten die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen. In der Hansestadt gibt es jedoch ein "Lex Kindergeburtstag", nach dem Kinder unter zwölf Jahren nicht der Zwei-Haushalte-Regel unterliegen. Bedeutet: Das gemeinsame Spielen oder ein Kindergeburtstag sind zu Hause und im Freien maximal zu zehnt möglich, zum Beispiel mit bis zu neun Kindern unter zwölf Jahren aus bis zu neun unterschiedlichen Haushalten und einem Erwachsenen.

Hessen

Es gelten die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen. Die 5-Personen-Regel gilt in Privaträumen nur als dringende Empfehlung. Zu Silvester und Weihnachten gibt es noch keine Entscheidung. Alle Maßnahmen sind zunächst bis zum 20.12. begrenzt. Es gilt ein Ampelkonzept bei steigender Inzidenz sowie ein nächtliches Alkoholverkaufsverbot. In der Regel entscheiden die Kommunen über schärfere Regeln oder Wechselunterricht an Schulen.

Mecklenburg-Vorpommern

Es gelten die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen. In Mecklenburg-Vorpommern wird sich das Kabinett am Dienstag erstmals mit dem Umgang von sogenannten Hotspots befassen. In den Schulen gilt weiter, dass es regulär Präsenzunterricht geben soll. Auch in Kitas soll der Betrieb aufrechterhalten bleiben.

Niedersachsen

Es gelten die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen. In Corona-Hotspots gibt es in den Schulen Wechselunterricht. Eine Aufhebung der Feiertagslockerungen ist bisher nicht geplant.

Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil (SPD) hat dennoch Verständnis für die schärferen Corona-Gegenmaßnahmen seines bayerischen Kollegen Markus Söder (CSU) geäußert. "Wenn ich in Niedersachsen solche Zahlen zu verzeichnen hätte, wie sie derzeit in Bayern herrschen, dann wäre ich auch unruhig", sagte Weil am Dienstag den Sendern ntv und RTL.

Nordrhein-Westfalen

Es gelten die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen. Die Kindertagesstätten und Schulen sollen trotz hoher Infektionszahlen weiter geöffnet bleiben. Der Schulbeginn ist schon ab sieben Uhr möglich, damit die Schulen mehr Spielraum haben, den Andrang bei der Anfahrt zu verhindern und das Infektionsrisiko zu verringern. Das Bundesland schließt eine bundesweite Verschärfung der Corona-Maßnahmen nicht aus.

Rheinland-Pfalz

Es gelten die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen. Die 5-Personen-Regel gilt in Privaträumen nur als dringende Empfehlung. Zu Silvester und Weihnachten gibt es noch keine Entscheidung. Alle Maßnahmen sind zunächst bis zum 20. Dezember begrenzt. Es gilt ein mehrstufiger Aktionsplan mit Warnstufen, abhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz.

Saarland

In Privaträumen dürfen sich die Angehörigen eines Haushaltes mit zusätzlich maximal 5 Personen aus einem weiteren Haushalt oder dem familiären Bezugskreis (Kinder bis 14 Jahren zählen jeweils nicht mit) treffen. Jüngst wurde ein Alkoholverbot an belebten Plätzen und Straßen an Heiligabend und über Silvester beschlossen. Die geltenden Kontaktbeschränkungen sollen zwischen dem 23. und dem 27. Dezember gelockert werden, wie die saarländische Staatskanzlei am Dienstag nach einer Sitzung des Ministerrats mitteilte.

Sachsen

Sachsen fährt wegen massenhafter Corona-Infektionen das öffentliche Leben weiter herunter. Wie die Regierung am Dienstag in Dresden mitteilte, wird der bisher geltende Teil-Lockdown ab kommenden Montag verschärft. Schulen, Kitas, Horte und viele Geschäfte sollen geschlossen werden. Geöffnet bleiben sollen Lebensmittelgeschäfte und Geschäfte für den Grundbedarf. Das Virus habe eine viel stärkere Kraft als im Frühjahr, die Menschen würden die Lage aber bei Weitem nicht so ernst nehmen, wie Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sagte. Die Infektionen seien hier sprunghaft angestiegen.

Sachsen-Anhalt

Es dürfen sich bis zu fünf Personen oder zwei Haushalte treffen. Die Hochschulen müssen keine reinen Online-Semester machen. Die Maskenpflicht im Unterricht gilt für alle Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse. Tierparks sind weiter geöffnet. Vereinstraining für Kinder und Jugendliche mit bis zu fünf Beteiligten ist erlaubt. Kommunen können bei hohen Infektionszahlen schärfere Regelungen treffen. Am Dienstag wird das Kabinett über das weitere Corona-Management beraten.

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein dürfen sich in der Öffentlichkeit bis zu zehn Personen aus zwei Haushalten treffen. Treffen in der Öffentlichkeit sind mit bis zu zehn Personen aus mehr als zwei Haushalten zulässig. Kinder zählen als vollwertige Personen mit, sie sind also von der Zehn-Personen-Regel nicht ausgenommen. In Schulen tragen alle Schüler ab der 5. Klasse seit den Herbstferien einen Mund-Nase-Schutz auch im Unterricht.

Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hat wegen steigender Corona-Zahlen mögliche Lockerungen in seinem Bundesland bis Anfang nächsten Jahres ausgeschlossen. Dazu werde es bis zum 10. Januar "definitiv" nicht kommen.

Thüringen

Es gelten die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen. In Thüringen können sie auch über die Festtage Bestand haben. Ministerpräsident Bodo Ramelow hatte vorgeschlagen, angesichts hoher Infektionszahlen auf Lockerungen zu Weihnachten und Silvester zu verzichten. Das Thüringer Kabinett plant, über den Vorschlag am Dienstag zu diskutieren.

(lfr/dpa)

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