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Abgeschoben, zurückgeholt, abgeschoben. Das erlebt ein Flüchtling der Seehofer 69

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Abgeschoben, zurückgeholt, Klage abgelehnt – Was ein Flüchtling in Deutschland erlebt

19.09.2018, 13:5819.09.2018, 14:42
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Seehofer 69, so heißen jene Flüchtlinge, die an Horst Seehofers 69. Geburtstag im Juli nach Afghanistan abgeschoben worden sind. Einer nahm sich unmittelbar nach der Rückkehr nach Kabul das Leben. Ein weiterer durfte nach Deutschland zurückkehren, weil seine Klage noch nicht endgültig entschieden war. 

Jetzt erging der endgültige Beschluss. Ablehnung!

Das Verwaltungsgericht Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern lehnte die Klage gegen die Ablehnung des Asylantrags von Nasibullah S. ab, wie der Norddeutsche Rundfunk (NDR) und die "Süddeutsche Zeitung" am Mittwoch berichteten. Seine Anwältin, die SPD-Bundestagsabgeordnete Sonja Steffen, sagte dem "Vorwärts" am Mittwoch, sie wolle Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen.

S. war Anfang Juli 2018 mit 68 anderen Asylbewerbern in seine Heimat abgeschoben worden, obwohl sein Asylverfahren nicht beendet war. Das Behörden hatten eigenmächtig und fälschlicherweise entschieden, seine Klage gegen den Ablehnungsbescheid sei zu spät eingereicht worden. S. musste daher aus Afghanistan zurück nach Deutschland geholt werden.

Laut NDR lehnte das Verwaltungsgericht seine Klage gegen die Asylablehnung ab, weil er während seines zeitweiligen Aufenthalts in Afghanistan nicht verfolgt worden sei. Er habe auch von keiner konkreten Gefahrenlage dort berichten können.S. hatte im Dezember 2015 Asyl in Deutschland beantragt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (lehnte seinen Antrag im Februar 2017 ab.

(dpa, afp, rtr)

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