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Lehrer dürfen weiterhin nicht streiken

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Lehrer dürfen weiterhin nicht streiken

12.06.2018, 10:1012.06.2018, 10:59
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Beamte dürfen in Deutschland weiterhin nicht in den Streik gehne.

  • Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag und wies damit die Verfassungsbeschwerden von vier Lehrern zurück.
  • Sie hatten während der Arbeitszeit an Protestveranstaltungen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) teilgenommen und waren deshalb disziplinarisch belangt worden. Dagegen hatten sie geklagt.

Das Streikverbot sei verfassungsgemäß und entspreche den Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Es stehe auch in Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention, entschied der Zweite Senat unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle.

Die Entscheidung war mit Spannung erwartet worden, weil ihr grundlegende Bedeutung für das gesamte Berufsbeamtentum in Deutschland beigemessen wurde. Ein Streikrecht auch für verbeamtete Lehrer hätte weitreichende Konsequenzen gehabt. Die Richter stärkten aber nun das Berufsbeamtentum, zu dessen Kernbestandteilen das Streikverbot gezählt wird.

Das Urteil fällte der zweite Senat unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle (2. v. l.)
Das Urteil fällte der zweite Senat unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle (2. v. l.)bild: picture alliance / Uli Deck / dpa

Die vier klagenden Lehrer beriefen sich auf die im Grundgesetz festgeschriebene Koalitionsfreiheit, aus der das Streikrecht für Gewerkschaften und Arbeitnehmer abgeleitet wird. Das Verfassungsgericht bestätigte aber nun, dass dieses Grundrecht für Beamte beschränkt werden darf. Die Kläger bauten zudem auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg zum Streikrecht türkischer Beamter.

Warum dürfen Beamte nicht streiken?
Beamte haben einen Sonderstatus laut Grundgesetz. Sie verpflichten sich per Schwur der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Beamte und ihre Familien sollen sich hingegen nicht um ihren Lebensunterhalt sorgen müssen und werden daher vom Staat "alimentiert", das heißt durch den Staat versorgt. Das soll sie weniger anfällig für Korruption machen. Anderseits haben sie kein Streikrecht und können jederzeit versetzt werden.

Das Gericht sah die Koalitionsfreiheit und damit das Streikrecht als ein Menschenrecht an,das Beschäftigten nicht mit Verweis auf einen Beamtenstatus abgesprochen werden könne. Das Bundesverfassungsgericht sah allerdings das weit gefasste Streikverbot für Beamte in Deutschland auch mit der Menschenrechtskonvention für vereinbar an.

(pb/pbl/rtr)

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