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AfD in Sachsen: Diese Folgen hat der Listen-Fehler für die Partei

DRESDEN, GERMANY - SEPTEMBER 01: Joerg Urban, main candidate of the right-wing Alternative for Germany (AfD) political party waits in the tv-studio following the announcement of the results of the sta ...
Bild: Getty Images Europe/Carsten Koall
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Listen-Fehler mit Folgen: AfD kann einen Sitz in Sachsen nicht besetzen

02.09.2019, 07:5202.09.2019, 07:54
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Für die AfD ist es ein historisches Ergebnis: Die Partei wurde in Sachsen bei den Landtagswahlen am Sonntag mit mehr als 27 Prozent stärkste Kraft.

Das Problem für die "Alternative" ist nur: Die Partei trat mit einer gekürzten Liste von 30 Kandidaten an. Es wurde vor der Wahl erwartet, dass sie nicht alle Sitze im Landtag, die ihr zustehen, auch besetzen können wird.

Nun ist klar: Die AfD wird nur einen Sitz nicht besetzen können.

Der Listenfehler der AfD

Ursprünglich hatte die Liste der AfD 61 Kandidaten umfasst. Die Partei stellte die Liste auf zwei Parteitagen zusammen und änderte zwischen den beiden Veranstaltungen das Wahlverfahren für ihre potentiellen Kandidaten. Ein formaler Fehler, der Folgen haben sollte.

Nach längerem Rechtsstreit entschied das Verfassungsgericht Leipzig: Die AfD dürfe wegen des Fehlers nur mit 30 Listenkandidaten antreten.

Die AfD-Sitze im Landtag in Sachsen

Der sächsische Landtag hat regulär 120 Sitze. Der AfD stehen nach der Auszählung aller Stimmen eigentlich 39 Sitze zu.

  • 8 Direktmandate für Kandidatinnen und Kandidaten, die nicht auf der AfD-Liste stehen
  • 7 Direktmandate für Kandidatinnen und Kandidaten, die auch auf der AfD-Liste stehen und von den 30 möglichen Listen-Sitzen abgezogen werden
  • 23 Listenplätze (plus ein Listenplatz, den die AfD aber nicht ausfüllen kann)

Weil sie diesen einen Sitz nicht besetzen kann, wird der Landtag nur 119 Sitze umfassen, die AfD bekommt 38 Sitze.

Direktkandidaten ziehen automatisch über die Erststimme in den Landtag ein. Bei Listenkandidaten ist das Zweitstimmenergebnis der Partei entscheidend.

Sachsens AfD-Chef Jörg Urban kündigte bereits am Sonntag an, Neuwahlen zu fordern, sollte die AfD mehr Sitze erreichen, als sie Kandidaten aufstellen durfte.

"Wir werden über das Verfassungsgericht am Ende eine Neuwahl erstreiten", sagte Urban. "Weil, die Benachteiligung ist nicht nur ein Signal im Wahlkampf gewesen. Wenn sie sich jetzt im Parlament abzeichnet, ist dies ein nicht abgebildeter Wählerwille im Parlament. Und das ist aus unserer Sicht auf alle Fälle ein zwingender Grund für Neuwahlen."

Womöglich hat die Wahl in Sachsen noch ein rechtliches Nachspiel.

(ll/mit afp/dpa)

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