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Jens Spahn verhindert Sterbehilfe – trotz eines Urteils aus 2017

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Jens Spahn verhindert Sterbehilfe – trotz eines Urteils

21.02.2019, 07:09
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Eigentlich muss der Staat Menschen in Ausnahmefällen ein tödlich wirkendes Medikament zur Verfügung stellen – das besagt ein letztinstanzliches Urteil des Bundesverwaltungsgserichts aus dem März 2017. Dadurch wurde entschieden, dass schwerkranke in einer unerträglichen Leidenssituation vom Bundesamts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ausnahmsweise eine Erlaubnis zum Erwerb dieser Medikamente erhalten können. Nun kam heraus: Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) selbst hat frühzeitig eine Sperre verfügt.

Der Fall
Ein Ehemann dessen Frau nach einem Unfall im Jahr 2002 fast komplett querschnittsgelähmt war, hatte geklagt. Sie beantragte Ende 2004 beim (BfArM) die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis Natrium-Pentobarbital, bekam sie aber nicht. Ein Jahr später reiste das Ehepaar dann in die Schweiz, wo die Frau sich mit Hilfe der Sterbehilfeorganisation "Dignitas" selbst das Leben nahm.

Wie der "Tagesspiegel" nun berichtet hat aber – trotz des Urteils – bislang kein unheilbar kranker Mensch das Mittel erhalten.

  • 93 von 123 Anträgen seien abgelehnt worden
  • Es gab demnach keinen positiven Bescheid
  • 22 Antragsteller seien in der Wartezeit gestorben.
  • Neue Anträge gebe es kaum noch.

Aus internen Unterlagen, die dem "Tagesspiegel" vorliegen geht dem Bericht nach hervor, dass Spahn frühzeitig selbst eine Sperre verfügt hat – ohne, dass es auf nähere Prüfungen der "individuellen Umstände" ankommen soll. In einem Brief habe der Staatssekretär des Gesundheitsministers bereits im vergangenen Sommer das BfArM aufgefordert, Patienten keine tödlichen Mittel zu verschaffen. Die Beamten im BfArM sahen in diesem Brief laut "Tagesspiegel" keine "Bitte", sondern vielmehr einen "Nichtanwendungserlass", sprich eine interne Anweisung rechtskräftige Urteile zu umgehen.

Wie geht es nun weiter?

Am Mittwoch befasst sich der Gesundheitsausschuss des Bundestags in einer Anhörung mit einem Antrag der FDP die das Leipziger Urteil durchsetzen wollen.

FDP-Gesundheitspolitikerin Katrin Helling-Plahr:

"Mit seiner rechtswidrigen Hinhaltetaktik hat das Bundesgesundheitsministerium Schwerkranke nun kleingekriegt"
tagesspiegel

Nach Tagesspiegel-Informationen sind bislang sieben Fälle anhängig, in denen betroffene gegen eine Ablehnung klagen müssen. Auch das Bundesverwaltungsgericht wird am 6. Juni 2019 erneut über einen Sterbehilfe-Fall entscheiden.

(hd)

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telefonseelsorge.de

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nummergegenkummer.de

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