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Entscheidung: Verfassungsgericht billigt Pflege-Impfpflicht

Der Zweite Senat beim Bundesverfassungsgericht, (l-r) Peter M. Huber, Doris König (Vorsitz), Monika Hermanns, Peter Müller, Ulrich Maidowski und Sibylle Kessal-Wulf, betritt die Richterbank zur Eröffn ...
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe betont durch die Entscheidung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht die Wichtigkeit des Schutzes vulnerabler Gruppen.Bild: dpa / Uli Deck
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Entscheidung: Verfassungsgericht billigt Pflege-Impfpflicht

19.05.2022, 11:11
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Die Corona-Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal ist rechtens: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht zurückgewiesen. Der Schutz sogenannter vulnerabler Gruppen wiege verfassungsrechtlich schwerer als die Beeinträchtigung der Grundrechte für Mitarbeitende im Pflege- und Gesundheitsbereich, argumentierte das höchste Deutsche Gericht nach Angaben vom Donnerstag.

Zwar liege ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit vor, räumten die Karlsruher Richterinnen und Richter ein. Alternativ bleibe nur, den Beruf nicht mehr auszuüben oder den Arbeitsplatz zu wechseln. Doch die Abwägung des Gesetzgebers, "dem Schutz vulnerabler Menschen den Vorrang vor einer in jeder Hinsicht freien Impfentscheidung" zu geben, sei nicht zu beanstanden.

Omikron ändert nichts an Schutzbedürftigkeit der vulnerablen Gruppen

Auch die weitere Entwicklung des Pandemieverlaufs ist laut der Mitteilung kein Grund, von der Beurteilung abzuweichen. Angehörte Fachgesellschaften seien der Meinung, dass die Krankheitsverläufe im Zuge der Omikron-Variante des Coronavirus zwar im Schnitt milder seien – sich "die Zusammensetzung der Risikogruppen und ihre grundsätzlich höhere Gefährdung aber nicht verändert habe".

Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht soll alte und geschwächte Menschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen. Sie haben ein besonders hohes Risiko, sehr schwer zu erkranken oder daran zu sterben. Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken, aber zum Beispiel auch in Arztpraxen und bei ambulanten Diensten, Hebammen, Masseure und Physiotherapeuten mussten bis zum 15. März nachweisen, dass sie voll geimpft oder kürzlich genesen sind. Neue Beschäftigte brauchten den Nachweis ab dem 16. März.

Verabschiedung hat Klagewelle ausgelöst

Fehlt er, muss die Einrichtung das Gesundheitsamt informieren. Es kann den Betroffenen verbieten, ihre Arbeitsstätte zu betreten oder ihre Tätigkeit weiter auszuüben. Für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, gilt eine Ausnahme.

Die Verabschiedung der speziellen Impfpflicht in Bundestag und Bundesrat hatte eine Klagewelle ausgelöst: In Karlsruhe gingen Dutzende Verfassungsbeschwerden von Hunderten Klägerinnen und Klägern ein. Überwiegend waren es ungeimpfte Beschäftigte sowie Leiter von Einrichtungen, die weiter ungeimpftes Personal beschäftigen wollen.

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Gesundheitsminister Karl Lauterbach ist ein Befürworter der einrichtungsbezogenen Impfpflicht.Bild: imago images / imago images

Lauterbach begrüßt die Gerichtsentscheidung

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sieht sich durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Corona-Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal bestätigt. "Der Staat ist verpflichtet, vulnerable Gruppen zu schützen", erklärte der SPD-Politiker am Donnerstag. Er begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich.

Lauterbach bedankte sich bei allen Einrichtungen, die diese Impfpflicht umgesetzt haben. "Sie haben großen Anteil daran, dass es in der schweren Omikronwelle nicht noch mehr Todesfälle gegeben hat."

(nik/dpa)

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