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Organspende: Jens Spahn fordert die Pflicht – emotionale Debatte im Bundestag

Human body with internal organs
Gesundheitsminister Jens Spahn hat eine Idee. Annalena Baerbock von den Grünen hat eine Andere. Bild: getty images/imago, Metodi Popow/watson montage
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Emotionale Debatte im Bundestag: Diese 7 Punkte müsst ihr zum Organspende-Streit wissen

26.06.2019, 17:1526.06.2019, 18:04
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Es dauert lange, bis Jens Spahn selbst ans Podium im Bundestag tritt. Bis dahin heißt es für ihn: zuhören. Über eine Stunde hockt Spahn deshalb am Platz, viel schreibt er mit und hin und wieder schaut er hoch zum Podium. Es geht am Mittwoch im Bundestag um die Neuregelung bei der Organspende. Spahn möchte Bürgerinnen und Bürger dazu verpflichten, ihre Organe im Falle eines "Hirntods" zu spenden. Es sei denn, diese haben vorher einmal widersprochen – deshalb heißt das Ganze "Widerspruchsgesetz".

Seine politischen Widersacher rund um die Grünen-Politikerin Annalena Baerbock wollen ein "Zustimmungsgesetz", wonach man sich bei den Bürgerämtern in ein zentrales Register eintragen soll, wenn man Spenden will.

Spahn hört Dutzende Beispiele für beide Anträge an diesem Tag, Politiker bringen sie in Debatten gerne:

Eine emotionale Debatte

Es geht um das kleine Mädchen, das verzweifelt auf ein Spenderherz wartet. Um den jungen Motorradfahrer, der verunglückt und sich nie über Organspende Gedanken gemacht hat. Um dessen Eltern, die Spahn nach der Meinung seiner Kritiker dazu zwingen will, die Organe ihres Sohnes zu spenden. Es geht um Schwestern, Töchter, Partner. Auch um einen 16-Jährigen, der zu viel im Kopf habe, um über seinen Tod nachzudenken und dann auf ein Amt zu gehen, um zu widersprechen. Wie gesagt, viele Beispiele.

Warum die Debatte um Organspende so wichtig ist:
Der Handlungsbedarf ist groß: Bundesweit stehen etwa 10.000 schwer kranke Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Zugleich sind die Spenderzahlen weiter niedrig – 2018 lagen sie bei gut 950.

Auffällig an der Debatte um die Zukunft der Organspende ist auch die Tatsache, dass der Streit nicht an den klassischen Parteilinien abläuft, sondern dass (abgesehen von der AfD) das Für und Wider auch von Parteikolleginnen und -kollegen kommen könnte. Es ist dabei alles andere als unklar, was am Schluss beschlossen wird. Bei einer Probeumfrage stimmten 222 für Spahn, 190 für Baerbock, 300 Abgeordnete haben sich noch nicht festgelegt.

Es geht immer wieder um die Grundrechte

Es geht um das Recht auf Leben der 10.000 Menschen, die auf ein Organ warten. Und um das Recht auf Selbstbestimmung und der körperlichen Unversertheit derer, die zum Spenden verpflichtet werden sollen. "Gut gemeint ist nicht gut gemacht. Auf Grund unserer Geschichte gilt die körperliche Unversehrtheit", sagt etwa Baerbock. Immer wieder kommt dabei die Frage auf: "Ist es den Menschen zuzumuten, sich mit ihrem Tod auseinanderzusetzen."

Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, Sabine Dittmar, sagt etwa: "Ja, das Grundrecht für das Leben hat höheren Stellenwert, als das Grundrecht auf Nichtbefassung mit einer Thematik." Christine Aschenberg-Dugnus von der FDP sagt: "Nein, man darf aus dem Akt der freiwilligen Solidarität keinen Zwang machen". Stattdessen müsse das Vertrauen wieder hergestellt werden.

Fazit: Es geht um die Frage, ob die Verpflichtung ein zumutbarer Zwang ist, oder nicht. Und ist sie das mildeste Mittel für die Bürger, oder reichen bessere Informationen nicht aus?

Auch die AfD hat eine Meinung, sie findet beide Anträge schlecht. "Die Entscheidung muss beim Menschen bleiben", sagt Jens Maier vom völkischen Flügel der Partei. "Die Unwissenheit der Bürger wird ausgenutzt".

Es geht auch um die Frage, wie die Spenderzahlen erhöht werden können

Hier führen die Befürworter der Widerspruchsregel ins Feld, dass die bisherigen Regeln keinen Fortschritt gebracht hätten, die Zahlen der Spender seien seit Einführung des Spenderausweises sogar zurückgegangen.

Die Befürworter der Zustimmungsregel führen ins Feld, dass die Wirksamkeit einer Verpflichtung nicht bestätigt sei. Stattdessen solle man sich eher auf bessere Informationen, Ausstattung der Krankenhäuser konzentrieren und Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürger fördern.

Das sagt Gesundheitsminister Jens Spahn

Und dann tritt Spahn ans Mikro, und er hat tatsächlich mitgeschrieben. Beim Beispiel der Eltern des Motorradfahrers verbessert er seine Kollegen: "Natürlich werden die nach dem mutmaßlichen Willen ihres Sohnes gefragt."

Zum Thema Grundrechte sagt er: "Die Wahrscheinlichkeit zum Empfänger zu werden, ist höher als die, Spender zu werden" und "die Freiheit desjenigen, der krank ist, ist mehr eingeschränkt als die desjenigen, den wir nur zu einer Entscheidung verpflichten wollen" – er fügt hinzu: Weil eben alle "potentielle Empfänger" seien, rechtfertige das auch, alle als "potentielle Spender" zu behandeln.

Zum Thema Effektivität sagt der Minister: "Natürlich ist das, was wir hier machen, keine Wunderwaffe. Sie wird nicht alles lösen, aber es ist eine Entscheidung, die einen qualitativen Unterschied macht."

Wie sieht die derzeitige Rechtslage aus?

Bislang bekommen Krankenversicherte ab dem 16. Lebensjahr von ihrer Krankenkasse regelmäßig Infomaterial, anhand dessen sie sich für oder gegen eine Organ- und Gewebespende nach dem Hirntod entscheiden können – die sogenannte Entscheidungsregelung. Im Idealfall führt jeder ständig seinen Organspendeausweis mit sich, in dem seine Haltung dokumentiert ist.

Was schlagen Spahn und Lauterbach im Detail vor?

Ihr Gesetzentwurf sieht vor, dass jeder als Organ- oder Gewebespender eingestuft wird, der dem nicht ausdrücklich widerspricht. In einem zentralen Register kann Zustimmung oder Ablehnung zur Organspende festgehalten werden. Bei jenen, die ihre Haltung nicht im Register bekundet haben, werden die Angehörigen befragt, – die aber keine Entscheidung treffen sollen.

Bei Menschen, die nicht in der Lage sind, die Tragweite einer Organ- oder Gewebespende zu erkennen und ihren Willen danach auszurichten, soll eine Organentnahme grundsätzlich unzulässig sein.

Wer das 16. Lebensjahr vollendet hat, soll nach dem Willen der Initiatoren schriftlich über die Einführung der doppelten Widerspruchslösung und der damit verbundenen Rechtsfolgen informiert werden. Die Unterlagen dafür soll die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Verfügung stellen. Die Information soll innerhalb von sechs Monaten zweimal wiederholt werden.

Wie sieht der Vorschlag der Gruppe um Baerbock im Detail aus?

Die Parlamentarier treten für ein bundesweites Online-Register ein, das Erklärungen zur Organ- und Gewebespende speichern soll. Dieses soll vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information geführt werden. Dort soll das erfasst werden, was bisher bereits im Organspendeausweis steht: Zustimmung, Ablehnung, Ausschluss oder Auswahl bestimmter Organe und Gewebe sowie Übertragung der Entscheidung auf eine dritte Person.

Zu dem Online-Register soll es mehrere Zugangsmöglichkeiten geben: Der Eintrag soll bei den Passbehörden vor Ort möglich sein, oder über Ärzte und Transplantionsbeauftragte in den Krankenhäusern. Schließlich soll jeder auch selbst einen Online-Zugang zu dem Register bekommen – etwa mit geschützten Pin- und Tan-Nummern.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Hausärzte ihre Patienten "bei Bedarf aktiv alle zwei Jahre über die Organ- und Gewebespende beraten und sie zur Eintragung in das Online-Register ermutigen".

Zudem sollen die Ausweisbehörden verpflichtet werden, die Bürger mit Infomaterial zu versorgen und bei Abholung von Personaldokumenten zur Eintragung in das Organspende-Register aufzufordern. Dies gilt auch für Ausländerbehörden. Die Behörden sollen aber keine Beratung leisten, sondern auf die entsprechenden Beratungsmöglichkeiten bei den Ärzten hinweisen.

(mbi/mit afp)

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