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Neues aus Sachsen: AfD-Funktionär arbeitet beim sächsischen Verfassungsschutz

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Neues aus Sachsen: AfD-Funktionär arbeitet beim Landes-Verfassungsschutz

20.09.2018, 15:23
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Nach dem "Hutbürger", einem LKA-Mitarbeiter, der bei einer Pegida-Demo gegen ein ZDF-Team pöbelte, kommt der nächste Tiefschlag für Sachsens Sicherheitsbehörden. Dieses Mal geht es um das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz.

Dort soll bereits seit Jahren ein Funktionär der AfD beschäftigt sein. Das berichtete das ARD-Magazin "Panorama" am Donnerstag. Der Mann sei Mitglied der Landesprogrammkommission der Partei und dort als Leiter eines Fachausschusses zuständig für die Erarbeitung von Konzepten im Bereich Innere Sicherheit, Justiz und Datenschutz.

Identitäre und Pegida? Kein Problem!

Dem Magazin habe der Mann dies bestätigt. Laut dem Bericht soll er sich zudem anerkennend über die "Identitäre Bewegung" geäußert haben – er sprach demnach von "intelligenten Aktionsformen". "Panorama" zitiert den Verfassungsschutzmitarbeiter mit den Worten:

"Die hängen Plakate auf, da steht nichts Verbotenes drauf, soweit ich das feststellen kann."

Dieser LKA-Mitarbeiter mit Hut sorgte erst vor kurzem für einen Skandal in Sachsen:

Tatsächlich wird die "Identitäre Bewegung" vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft und beobachtet – auch vom sächsischen Landesamt. Im aktuellen sächsischen Verfassungsschutzbericht nimmt die "Identitäre Bewegung" fast sechs Seiten ein.

An Pegida habe der Verfassungsschützer und AfD-Funktionär nichts auszusetzen, so "Panorama". "Das seien ja einfach nur friedliche Demonstrationen in Dresden."

Der Verfassungsschutz weiß seit 2015 bescheid

Beim Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen ist der Fall laut "Panorama" bereits seit 2015 bekannt – die Zeitung "taz" habe damals darüber berichtet. Von der AfD in Sachsen gab es zunächst keine Stellungnahme.

Das Landesamt für Verfassungsschutz wollte sich zu dem konkreten Fall nicht äußern. Grundsätzlich dürfen Beamte privat politisch aktiv sein, es gilt aber ein "beamtenrechtliches Mäßigungsgebot". Auf Anfrage teilte die Behörde mit: "Zu konkreten Personalien äußern wir uns grundsätzlich nicht."

Generell gelte, dass Mitgliedschaften oder Funktionen in einer nichtextremistischen Partei beamtenrechtlich als solche kein Hindernis für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst seien. Für den Verfassungsschutz gelte insoweit rechtlich nichts Anderes als für jede andere Behörde.

(fh/dpa)

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