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Mordfall Susanna im Überblick – 11 Fragen und Antworten

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Der Mordfall Susanna: Ali B. gesteht Tötung und befindet sich in U-Haft

11 Fragen und Antworten zu dem Fall
10.06.2018, 17:3110.06.2018, 22:23
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Zweieinhalb Wochen nach dem Tod von Susanna ist Ali B. in deutscher Haft und wird vernommen. Der 20-Jährige hat die Tötung der 14-Jährigen laut Staatsanwaltschaft gestanden. "Er hat sich dahingehend geständig eingelassen, dass er Susanna F. umgebracht habe, eine Vergewaltigung wurde durch ihn allerdings bestritten", teilte Oberstaatsanwalt Oliver Kuhn am Sonntagabend mit. 

"Als Motiv für die Tat gab er an, dass er aufgrund von Verletzungen im Gesicht von Susanna, die in Folge eines Sturzes entstanden sein sollen, befürchtet habe, dass diese die Polizei informieren werde."

Viele Umstände der Tat bislang ungeklärt. Auch wie es mit den Ermittlungen weitergeht, ist noch offen.

11 Fragen und Antworten zum Fall Susanna.

Wie gehen die Ermittlungen nun weiter?

Ali B. wurde noch am Samstagabend nach der Ankunft in Deutschland in Wiesbaden vernommen. Bei seiner Haftprüfung am Sonntag hat sich der Tatverdächtige nach dpa-Informationen umfassend geäußert. Der 20-Jährige ist am Sonntagnachmittag im Wiesbadener Polizeipräsidium mehrere Stunden lang von einer Amtsrichterin vernommen worden. Am Sonntagabend wurde dann bekannt gegeben: Ali B. kommt in Untersuchungshaft. Der Verdächtige werde nun in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, teilte die Polizei mit. 

"Der Transport erfolgt nach Beurteilung der Lage erneut mit unserem Polizeihubschrauber."
Ali B.
Ali B.Bild: dpa/Polizei Wiesbaden

Was hat Ali B. bislang zu dem Fall gesagt?

Das ist schwer zu sagen, da unklar ist, unter welchen Bedingungen das angebliche Geständnis gegenüber kurdischen Sicherheitskräften im Irak zustande kam. Der Polizei-Chef der nordirakischen Stadt Dohuk, Tarek Ahmed, sagte Reuters TV am Samstag:

"Das Mädchen war eine Freundin von ihm. Sie haben einen Ausflug in den Wald gemacht und dort viel Alkohol getrunken und Drogen genommen."  

Dann sei es nach den Worten von Ali B. zum Streit gekommen. Susanna habe versucht, die Polizei zu rufen.

"Der Verdächtige bekam es mit der Angst zu tun, weil sie unter 18 ist und er wusste, dass es eine schwerwiegende Anklage geben würde, wenn die Polizei käme. Er versuchte, sie zu überzeugen, nicht die Polizei zu rufen. Aber sie beharrte darauf, daher erwürgte er sie und begrub sie im Dreck."

In diesem Hubschrauber wurde Ali B. zur Vernehmung nach Wiesbaden geflogen:

A police helicopter carrying twenty-year-old Iraqi Ali B. lands in Wiesbaden, Germany, June 9, 2018, after his arrest by police in the Kurdistan region of Iraq, admitting to the rape and murder of Sus ...
Bild: reuters

Es hieß, Ali B. habe sich vom Irak aus in ein Nachbarland absetzen wollen.

Das sagte Bundespolizei-Chef Dieter Romann der "Bild am Sonntag". Dazu passen die Angaben eines kurdischen Polizeioffiziers, Ali B. sei in Zakho festgenommen worden. Die Stadt liegt an der Grenze zur Türkei.

War Susanna ein Zufallsopfer, oder steckt eine Beziehungstat hinter dem Mord?

Susanna kannte den Bruder von Ali B. und hätte sich den Ermittlern zufolge eine Beziehung mit ihm vorstellen können. Deshalb hielt sich die 14-Jährige öfter in der Flüchtlingsunterkunft in Wiesbaden auf und kannte auch den mutmaßlichen Täter. Der Bruder von Ali B. soll die Gefühle des Mädchens nicht erwidert haben. Das Mädchen war jüdischen Glaubens, es gebe aber keine Hinweise, dass die Religion bei der Tat eine Rolle gespielt habe, hieß es von der Staatsanwaltschaft.

Warum hat die Polizei erst viele Tage nach Verschwinden des Mädchens eine intensive Suche eingeleitet?

Wenn Jugendliche verschwinden, berücksichtigt die Polizei auch die privaten Hintergründe der Teenager in den Ermittlungen. Die 14-Jährige hatte etwa mehrfach die Schule geschwänzt – möglich, dass die Ermittler anfangs deshalb nicht von einem Verbrechen ausgingen.

Eine Woche nach dem Verschwinden schrieb eine Bekannte von Susanna deren Mutter, das Mädchen sei tot, die Leiche liege an einem Bahngleis. Die Beamten befragten die Hinweisgeberin, die im Urlaub war, zunächst nicht. Warum die Bekannte nicht im Urlaub befragt wurde, ist unklar. Offen ist auch, warum von dem Hinweis zu Susannas Tod bis zum Finden der Leiche mehr als eine Woche verging.

Viele Menschen erinnert der Mord an Susanna an den Fall Mia in Kandel: 

Was können die Obduktion der Leiche und die Auswertung der DNA-Spuren bringen?

Die Behörden erhoffen sich davon Klarheit über den Tathergang und den Täter. Durch die lange Zeit zwischen Tod und Auffinden der Leiche ist allerdings unklar, wie aussagekräftig die Spuren noch sind.

Wie reagieren die Menschen in Mainz und Wiesbaden auf den Fall?

In Susannas Wohnort Mainz gibt es bereits Mahnwachen und Kundgebungen. Sie richteten sich sowohl gegen illegale Einwanderung, als auch gegen Ausländerhass und Rassismus. In Wiesbaden, wo der Tatverdächtige in einer Flüchtlingsunterkunft lebte und wo die Leiche der 14-Jährigen in einem Waldgebiet gefunden wurde, waren zunächst keine Kundgebungen geplant.

Messages of mourning and flowers are placed by people for Susanna F., the teenager who was found dead two days ago, in Wiesbaden-Erbenheim, Germany, June 8, 2018. REUTERS/Ralph Orlowski
Bild: reuters

Was sagt Angela Merkel zum Fall Susanna?

Die Bundeskanzlerin hat eine konsequente Ahndung des Mordes gefordert. Wenn der Sachverhalt aufgeklärt sei, müsse die Justiz "mit aller Klarheit ein Urteil sprechen", sagte Merkel am Samstag am Rande des G7-Gipfels in Kanada. Merkel zeigte sich über den Mord "tief erschüttert". Sie sagte: 

"Das unfassbare Leid, das der Familie und dem Opfer widerfahren ist, berührt jeden und erfasst auch mich."
Angela MerkelAFP

In der Talkshow "Anne Will" sprach sich die Kanzlerin außerdem für schnellere Abschiebungen abgelehnter Flüchtlinge aus. "Der Fall zeigt doch, wie wichtig es ist, dass die Menschen, die keinen Aufenthaltsstatus haben, schnell ihr Verwaltungsgerichtsverfahren bekommen und schnell wieder nach Hause geschickt werden können."

Warum wurde Ali B. nicht abgeschoben?

Der Asylantrag von Ali B. wurde zwar bereits Ende 2016 abgelehnt, B. war außerdem in der Vergangenheit polizeilich aufgefallen. Nach dem abgelehnten Asylantrag legte ein Anwalt für den 20-Jährigen jedoch Rechtsmittel gegen die Abschiebung ein. Seitdem ist ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden anhängig und die Abschiebung damit gestoppt.

Durfte der Verdächtige überhaupt aus Deutschland ausreisen?

Nach Angaben der Polizei wurde Ali B. erst nach seiner Flucht zur Fahndung ausgeschrieben – nachdem sich ein 13 Jahre alter Zeuge gemeldet hatte. Ein Haftbefehl hätte die rechtliche Handhabe gegeben, ihn an der Ausreise zu hindern.

Ein zweiter Tatverdächtiger wurde am Donnerstag freigelassen. Besteht gegen ihn noch ein Verdacht?

Der 35-Jährige aus der Türkei ist für die Ermittler nicht mehr dringend tatverdächtig. Deshalb kam er nicht in Untersuchungshaft. Der Flüchtling wird bei Ermittlern aber weiter als Beschuldigter geführt. Es gibt einen Anfangsverdacht, dass er etwas mit dem Verbrechen zu tun haben könnte. Er kann aber genauso gut unschuldig sein.

(fh/afp/dpa/rtr)

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