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Lynchjustiz gegen angeblichen Pädophilen in Bremen

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Lynchjustiz an vermeintlichem Pädophilen – ein Tatverdächtiger stellt sich 

15.06.2018, 11:15
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Im Fall der Lynchjustiz nach einem TV-Beitrag über einen vermeintlichen Pädophilen hat sich ein Tatverdächtiger bei der Polizei gestellt. Er räumte ein, zusammen mit weiteren Männern am Dienstag in Bremen einen 50-Jährigen in seiner Wohnung zusammengeschlagen zu haben, wie eine Polizeisprecherin am Freitag sagte.

Die Ermittler würden nun neuen Hinweisen nachgehen können. Der Tatverdächtige und weitere Männer hatten das Opfer nach Zeugenaussagen für einen Pädophilen gehalten, der angeblich in dem Fernsehbericht zu sehen gewesen war.

Tatsächlich handelte es sich dabei aber um einen anderen Mann, der laut Polizei ebenso unschuldig ist wie das zusammengeschlagene Opfer: Der im TV-Beitrag gezeigte Mann habe sich noch am Tag der Ausstrahlung an die Polizei gewandt, sagte die Sprecherin. Wie die Ermittlungen ergaben, steht der Mann in keinem Zusammenhang mit dem in der Sendung dargestellten Fall der Pädophilie

Die Polizei ermittelt wegen versuchter Tötung

Die Unbekannten hätten ihr Opfer am Dienstag in dessen Wohnung derart zusammengeschlagen, dass zunächst Lebensgefahr bestanden habe. Inzwischen habe sich der Zustand des Mannes aber verbessert, teilte die Polizei mit.

Die Beamten gingen nach "derzeitigen Erkenntnissen" nicht davon aus, dass in dem Haus überhaupt Menschen mit pädophilen Neigungen wohnen. Sie ermitteln nun wegen eines versuchten Tötungsdelikts.

Darum ging es in dem Fernsehbeitrag

Nach Angaben der Polizei hatten Reporter in dem zur Mittagszeit ausgestrahlten Beitrag geschildert, wie sie im Internet Kontakt zu vermeintlichen Pädophilen hergestellt hatten. Ein Mann sei gefilmt worden, "dessen Verhalten durch die Reporter als verdächtig beschrieben" worden sei, erklärte die Polizei. Diesen Mann meinten die Täter im Stadtteil Bremen-Nord demnach wiedererkannt zu haben.

Die Polizei verband ihre Mitteilung mit einer scharfen Warnung vor Selbstjustiz. Niemandem stehe zu, das Recht in die eigenen Hände zu nehmen.

"Keine Form und kein Anlass für Selbstjustiz sind tolerierbar."

(fh/hd/afp)

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