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Helene Fischer: Rechtsextreme Droh-Mails an die Sängerin

Insgesamt geht es um mehr als Hundert E-Mails – darunter auch welche an Helene Fischer, die sich schon bei #wirsindmehr in Chemnitz gegen Rechts positioniert hatte.
Insgesamt geht es um mehr als Hundert E-Mails – darunter auch welche an Helene Fischer, die sich schon bei #wirsindmehr in Chemnitz gegen Rechts positioniert hatte. Bild: imago stock&people
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Helene Fischer wurde durch mutmaßlich rechtsextreme Mails bedroht

14.03.2019, 11:4221.06.2019, 11:19
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Seit mehreren Wochen gibt es nach Medienberichten eine bundesweite Serie mutmaßlich rechtsextremer Gewaltdrohungen gegen Politiker und andere öffentlich herausgehobene Personen – darunter auch die Sängerin Helene Fischer.

Warum Helene Fischer?
Nach den Krawallen in Chemnitz hatte die Sängerin bei einem Konzert in der Mercedes-Benz-Arena in Berlin ein kurzes Statement abgegeben und sich klar gegen Rechts gestellt.

Es gehe um mehr als 100 verschickte E-Mails, die mit "Nationalsozialistische Offensive", "NSU 2.0" oder "Wehrmacht" unterzeichnet worden seien, berichteten am Mittwochabend die "Süddeutsche Zeitung" und der NDR. Darunter seien auch Bombendrohungen. Bei Durchsuchungen seien aber bisher keine Bomben gefunden worden.

Wegen entsprechender Drohungen seien am Montag der Hauptbahnhof Lübeck sowie am Dienstag das Finanzamt Gelsenkirchen vorsorglich geräumt worden, hieß es. Mindestens fünfzehn Mal sollen seit Dezember Bombendrohungen mit dem Absender "Nationalsozialistische Offensive" auch bei Gerichten oder Justizzentren eingegangen sein, unter anderem beim Oberlandesgericht München, dem Oberlandesgericht Bamberg, der Staatsanwaltschaft in Frankfurt, aber auch beim Flughafen Hamburg.

Die Bundesanwaltschaft hat den Berichten zufolge einen Prüfvorgang angelegt. Ein Sprecher der Karlsruher Behörde wollte sich auf Anfrage zu den Berichten nicht näher äußern, verwies aber auf die örtlichen Staatsanwaltschaften. Den Berichten zufolge haben sich die Generalstaatsanwälte der Länder geeinigt, die Ermittlungen gebündelt bei der Berliner Staatsanwaltschaft zu führen (Aktenzeichen 231 UJs. 181/19). Von dort war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

(dpa)

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