Wenn du die bundesweiten Feier- und Brückentage 2019 geschickt nutzt, hast du mehr von den eingereichten Urlaubstagen. watson zeigt, wie du mehr herausholen kannst.
Na, wie viele Urlaubstage stehen dir als Arbeitnehmer im nächsten Jahr zu? 24, 28 oder gar 32? Wenn du clever bist, können daraus ganz viele freie Tage werden. Denn 2019 hält viele Brücken- oder Fenstertage bereit.
Brückentage sind Arbeitstage, die zwischen einem Feiertag und einem zumeist ohnehin arbeitsfreien Tag, wie Samstag oder Sonntag, liegen. Wenn du frühzeitig Urlaub für diese Tage in beantragst, kannst du mehr freie Tage herausholen.
Der bundesweite gesetzliche Feiertag fällt auf einen Mittwoch. Wenn du den 1. und 2. sowie den 4. und 5. Oktober Urlaub nimmst, kommst du mit den beiden Wochenenden davor und danach auf neun arbeitsfreie Tage.
Beide sind keine bundesweiten gesetzlichen Feiertage: Der Reformationstag (Mittwoch) ist in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – sowie seit 2018 auch in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bremen arbeitsfrei.
Allerheiligen (Donnerstag) ist in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ein gesetzlicher Feiertag. Für beide Feiertage gilt: Wenn du die Tage davor und danach Urlaub nimmst und die beiden Wochenenden nutzt, kannst du auf jeweils neun freie Tage kommen.
Der erste und der zweite Weihnachtstag, beide bundesweite gesetzliche Feiertage, fallen auf einen Dienstag und einen Mittwoch. Anders sieht es an Heiligabend (24. Dezember) und Silvester (31. Dezember) aus: Obwohl die wenigsten Menschen Lust haben dürften, in dieser Zeit zur Arbeit zu gehen, sind sie keine gesetzlichen Feiertage. Beide fallen auf einen Montag.Wenn du an diesen beiden Tagen Urlaub nimmst, hast du mit den beiden Wochenenden elf arbeitsfreie Tage – denn der Neujahrstag 2019 ist wieder ein bundesweiter gesetzlicher Feiertag.
Das Jahr fängt schon mal gut an: Wenn du den Neujahrstag (Dienstag) zum Verreisen nutzen möchtest, kommst du mit nur einem Urlaubstag (manchmal nur einem halben Urlaubstag) am 31. Dezember (Montag) in den Genuss von vier freien Tagen (29. Dezember bis 01. Januar), weil das Wochenende vorher (29./30. Dezember) für die meisten ohnehin arbeitsfrei ist.
Wer dagegen vom 31. Dezember bis 4. Januar Urlaub nimmt, hat mit vier Urlaubstagen (oder 3 1/2 Urlaubstagen) neun Tage am Stück frei.
Wenn du die Osterfeiertage clever nutzt, kannst du mit nur acht Urlaubstagen auf 16 freie Tage kommen: Nimm dafür vom 15. bis 26. April frei und nutze die Wochenenden davor und danach (13. bis 28. April).Es gibt über Ostern aber auch zwei Varianten, wie du durch den Einsatz von vier Urlaubstagen insgesamt zehn freie Tage bekommst. Für die erste Variante nimmst du dir die Tage vor Ostern frei (15. bis 18. April) – für die zweite Variante nimmst du dir die Tage nach Ostern frei (23. bis 26. April). So kannst du deinen Urlaubszeitraum ganz einfach verlängern.
Der "Tag der Arbeit" als gesetzlicher Feiertag fällt auf einen Mittwoch. Wenn du die Tage davor (29. und 30. April) sowie die Tage danach (2. und 3. Mai) Urlaub nimmst, hast du mit den beiden Wochenenden davor und danach mit vier Urlaubstagen neun freie Tage am Stück.
Egal, ob du die Rückkehr Jesu Christi zu seinem Vater im Himmel feierst oder diesen gesetzlichen Feiertag (Donnerstag) einfach nur als "Vatertag", "Herrentag" oder "Familientag" begehst: Nimm am 31. Mai Urlaub, dann hast du mit nur einem Urlaubstag ein viertägiges Wochenende. Nimmst du hingegen vom 27. bis 31. Mai vier Urlaubstage, dann hast du am Stück mit den beiden Wochenenden davor und danach neun Tage frei.
Wer dem Alltagsstress entfliehen möchte, kann sich nach Pfingsten vier Tage Urlaub (11. bis 14. Juni) nehmen und die Gelegenheit zum Beispiel für einen neuntägigen Urlaub nutzen. Alle anderen haben durch Pfingstmontag automatisch ein dreitägiges Pfingstwochenende.
Fronleichnam ist nur ein gesetzlicher Feiertag in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Auch hier gilt: Nimmst du vom 17. bis 19. Juni sowie am 21. Juni Urlaub, dann hast du mit den beiden Wochenenden davor und danach mit nur vier Urlaubstagen neun Tage frei.
Wenn du die Pfingstage noch dazu nimmst, kannst du mit nur acht Urlaubstagen sogar auf 16 freie Tage kommen: Nimm Sie dafür vom 11. bis 19. Juni sowie am 21. Juni frei und nutze die Wochenenden davor und danach (8. bis 23. Juni).
Mariä Himmelfahrt fällt auf einen Donnerstag und ist nur ein gesetzlicher Feiertag in Bayern und dem Saarland. Wenn du in einem der beiden Bundesländer wohnst und dir den Freitag (16. August) frei nimmst, kannst du mit nur einem Urlaubstag ein viertägiges Wochenende verbringen.
Der bundesweite gesetzliche Feiertag fällt auf einen Donnerstag. Wenn du dir vom 30. September bis zum 2. Oktober sowie am 4. Oktober Urlaub nimmst, kommst du mit den beiden Wochenenden davor und danach auf neun arbeitsfreie Tage – mit nur vier Urlaubstagen.Nimmst du dir dagegen nur den 4. Oktober (Freitag) frei, verschaffst du dir mit einem Urlaubstag ein viertägiges Wochenende.
Der Reformationstag (Donnerstag) ist in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – sowie seit 2018 auch in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bremen arbeitsfrei. Nimmst du dir den Freitag (1. November) frei, kannst du mit nur einem Urlaubstag ein viertägiges Wochenende verbringen.
Wie der Reformationstag ist auch Allerheiligen kein bundesweit gesetzlicher Feiertag: Allerheiligen ist nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland arbeitsfrei.
Da Allerheiligen auf einen Freitag fällt, hast du automatisch ein verlängertes Wochenende, wenn du am 2. oder 3. November nicht arbeiten musst. Willst du den Urlaub noch weiter verlängern, gilt: Wenn du vom 28. bis 31. Oktober Urlaub nimmst und die beiden Wochenenden nutzt, kannst du mit vier Urlaubstagen auf neun freie Tage kommen.
Der erste und der zweite Weihnachtstag, beide bundesweite gesetzliche Feiertage, fallen 2019 auf einen Mittwoch und einen Donnerstag. Anders sieht es an Heiligabend (24. Dezember) und Silvester (31. Dezember) aus: Obwohl die wenigsten Menschen Lust haben dürften, in dieser Zeit zur Arbeit zu gehen, sind sie keine gesetzlichen Feiertage.
Beide fallen auf einen Dienstag.Wenn du vom 23. Dezember bis 3. Januar Urlaub nimmst, hast du mit den beiden Wochenenden 16 arbeitsfreie Tage – denn der Neujahrstag 2020 ist wieder ein bundesweiter gesetzlicher Feiertag.
Wenn du die vielen Vorteile der Brückentage 2019 nutzen möchtest, solltest du Folgendes beachten: Es gilt nicht pauschal "Wer zuerst kommt, urlaubt zuerst". Das gilt nur, wenn es Regelungen mit Fristterminen für Urlaubsanträge gibt.
Solange keine dringenden betrieblichen Gründe bestehen oder Urlaubswünsche der Kollegen Vorrang haben, zum Beispiel weil diese schulpflichtige Kinder haben oder alleinerziehend sind, sollte deinen Urlaubsplänen nichts im Wege stehen. Ist dein Urlaubsantrag erst einmal genehmigt, ist dieser nicht so einfach wieder rückgängig zu machen.
Dieser Artikel erschien zuerst auf t-online.de