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Raubkopie bei YouTube: BGH entscheidet in Fall mit Constantin Film

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Was muss YouTube über Raubkopierer verraten? Das wird am Donnerstag entschieden

20.02.2019, 19:07
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Wer raubkopierte Filme auf YouTube einstellt, riskiert Schadenersatz-Forderungen - der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (9.00 Uhr), mit welchen Auskünften die Internet-Plattform bei der Suche nach den Verantwortlichen helfen muss.

  • Diese verbergen sich meist hinter Fantasienamen. Anders als in Internet-Tauschbörsen hinterlassen sie nicht sichtbar ihre IP-Adresse. Mehr erfährt nur der Betreiber.
  • Eine 1990 ins noch ältere Urheberrechtsgesetz eingefügte Vorschrift verpflichtet diesen, "Namen und Anschrift" herauszugeben. Beides liegt YouTube nach eigenen Angaben nicht vor.

Der Filmverleiher Constantin will deshalb die E-Mail-Adressen und Telefonnummern dreier Nutzer sowie die verwendeten IP-Adressen wissen. Umstritten ist, ob das durch die Formulierung im Gesetz gedeckt ist.

In der Verhandlung im November hatten die Richter angedeutet, dass mit einer Anschrift heutzutage wohl auch die E-Mail-Adresse gemeint sein dürfte. Bei den anderen Daten schienen sie eher skeptisch.

(pb/dpa)

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