Nun ist es soweit: Nach heftigen Diskussionen in den vergangenen Wochen auch in Deutschland ist der UN-Migrationspakt bei einer internationalen Konferenz in Marokko angenommen worden.
Die große Mehrheit der 192 an den Verhandlungen beteiligten Staaten befürwortet das Papier. Doch obwohl es ausdrücklich die geltende Souveränität der Mitgliedsstaaten betont, fürchten einige Länder um ihre nationale Hoheit. Mehrere Regierungen hatten das Papier in den vergangenen Wochen abgelehnt – darunter Ungarn, Österreich, Polen, Tschechien, Bulgarien, Australien, die Slowakei und Israel. Die USA hatten an den konkreten Verhandlungen gar nicht erst teilgenommen.
In Deutschland hatte die AfD eine scharfe Debatte über den Migrationspakt entfacht. Die Rechtspopulisten warnten vor einem Verlust nationaler Souveränität und einer "Beschleunigung und Vervielfachung der Zuwanderung".
Doch der Bundestag stellte sich mehrheitlich hinter die Vereinbarung und betonte, diese entfalte "keinerlei rechtsändernde oder rechtssetzende Wirkung". Dazu gehöre, dass deutsche Gesetze etwa im Ausländer- und Sozialrecht sowie behördliche und gerichtliche Entscheidungen uneingeschränkt gälten.
Wen betrifft der UN-Migrationspakt überhaupt? Migranten sind nach der Definition der Internationalen Organisation für Migration (IOM) alle Menschen, die ihren Wohnort verlassen - egal aus welchen Gründen, wie lange oder ob freiwillig oder unfreiwillig.
Die UN zählte 2017 weltweit 258 Millionen Migranten. Im Migrationspakt geht es aber nicht speziell um Flüchtlinge. Für diese haben die UN-Mitgliedstaaten parallel einen "Globalen Pakt für Flüchtlinge" erarbeitet, den der UN-Flüchtlingskommissar in seinen Jahresbericht an die Generalversammlung aufnehmen wird.
(pb/dpa)