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Neue Corona-Regeln in den Bundesländern – welche Regeln gelten wo?

Auf einem Schild wird vor einem Cafe auf die 2G-Regel hingewiesen. Sachsen setzt vom 08.11.2021 an die 2G-Regel in Teilen des öffentlichen Lebens flächendeckend um. Das ist der zentrale Punkt der neue ...
In Sachsen gilt ab sofort 2G. Bild: dpa-Zentralbild / Robert Michael
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Neue Corona-Regeln in den Bundesländern – welche Regeln gelten wo?

03.11.2021, 17:3108.11.2021, 14:03
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Gerade erst herrschte in der Politik Einigkeit über das Auslaufen der pandemischen Lage nationaler Tragweite am 25. November, da zeigt diese Entscheidung bereits erste Wirkung im unterschiedlichen Vorgehen der Bundesländer gegen Corona. Viele Länder mit hohem Infektionsgeschehen führen Verschärfungen im Regelwerk der Corona-Maßnahmen ein und wollen so versuchen, bei steigenden Inzidenzwerten und Hospitalisierungsraten den kommenden Herbst und Winter zur überstehen.

Watson hat für euch zusammengefasst, welche Corona-Regeln derzeit in welchen Bundesländern gelten und was sich ändern wird.

Sachsen

In Sachsen gilt ab heute, Montag, die 2G-Regel für Gastronomie und Veranstaltungen im Innenbereich. Damit ist nur noch Geimpften und Genesenen der Zugang gestattet, die dann auch keine Masken tragen oder Abstand halten müssen. Es gibt keine Personenobergrenze für 2G-Feiern. Für alle anderen gelten weiterhin im Innenbereich die allgemeinen Regeln zu Maskenpflicht, sowie im Nahverkehr, Einzelhandel, bei Gottesdiensten und beim Arzt. Es sollen auch bei Treffen im Außenbereich ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, im Innenbereich gelten weiterhin die alten Regeln der Maskenpflicht. Als Indikator gilt in Sachsen neben der Sieben-Tage-Inzidenz auch die Hospitalisierungsquote.

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gelten bereits seit Anfang November strengere Regeln für Menschen ohne Corona-Impfung. Dort gibt es jetzt aber einen stärkeren Fokus auf die 2G-Regel: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss ab sofort für viele Freizeitaktivitäten in geschlossenen Räumen einen – selbst bezahlten PCR-Test vorweisen. Dazu zählen beispielsweise Restaurants, Kinos, Schwimmbäder, Museen oder sogar die Kantinen. Auch die Kontaktbeschränkungen kehren, zumindest für Ungeimpfte, wieder zurück. So sind Treffen für sie ab sofort auf einen Haushalt, bestehend aus maximal fünf Personen, beschränkt. Gründe für die Verschärfungen sind der massive Anstieg der Zahl an Covid-Patienten auf Intensivstationen und wohl auch die relativ niedrige Impfquote in diesem Bundesland.

Baden-Württembergs Coronapolitik basiert auf einem Dreistufenplan, der sich nach der Intensivbetten-Belegung richtet. Experten gehen von einer baldigen Ausrufung der Corona-Alarmstufe in Baden-Württemberg aus. Derzeit gilt noch die sogenannte Warnstufe. Mit Blick auf aktuelle Prognosen und Modellrechnungen der Universität Freiburg gehe man davon aus, dass möglicherweise schon Ende der Woche, in jedem Fall aber Mitte November, die Alarmstufe ausgerufen werden könnte, teilte eine Ministeriumssprecherin am Sonntag in Stuttgart mit. Dies würde laut Corona-Verordnung des Landes die Einführung einer landesweite 2G-Regel bedeuten, unter anderem für Kultureinrichtungen, Gastronomie und alle öffentlichen Veranstaltungen.

Bayern

In Bayern gilt seit dem 6. November eine neue Corona-Verordnung bis voraussichtlich 24. November. Ab heute, Montag, gilt wieder die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler im Unterricht. Für die weiterführenden Schulen sind medizinische Masken vorgeschrieben, für die Grundschüler reichen Alltagsmasken. Die Maskenpflicht im Unterricht war in Bayern erst Anfang Oktober aufgehoben werden. In den öffentlichen Verkehrsmitteln gilt die Maskenpflicht weiterhin. Als einziger Inzidenzwert wird künftig in Bayern die Zahl 35 beachtet - überschreitet Bayern diese Zahl, tritt die 3G-Regel in Kraft.

Hinzu kommt in Bayern ein neuer Indikator: die Krankenhausampel. Ab 1.200 neuen Corona-Krankenhauspatienten innerhalb von sieben Tagen oder einer landesweiten Auslastung von mehr als 450 Intensivbetten mit Covid-Patienten, gilt die "gelbe Ampel". Dann ist die FFP2-Maske Pflicht und die 3G Regel wird zur 3G plus, was beutetet, dass in allen Einrichtungen und Veranstaltungen mit 3G-Regel nun ein PCR-Test erforderlich ist. Des weiteren gelten dann Kontaktbeschränkungen und Personenobergrenzen für Veranstaltungen. Ab 600 Intensivpatienten in bayerischen Krankenhäusern gilt die rote Stufe: diese tritt auch in Kraft für einzelne Landkreise, in denen die Zahl der Intensivbetten zu mindestens 80 Prozent ausgelastet ist und die Inzidenz einen Wert über 300 erreicht. Für Veranstaltungen und Einrichtungen gilt bei einer "roten Ampel" die 2G-Regel, nur für Gastronomie, Beherbungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen bleibt es bei 3G plus.

Hessen

In Hessen wird am Montag Nachmittag über neue Corona-Verschärfungen informiert, wie Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne) mitteilten. Im Gespräch ist etwa, bei der 3G-Regel nur noch PCR-Tests statt eines Antigen-Schnelltests gelten zu lassen. Ab heute gilt bereits eine verschärfte tägliche Testpflicht in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern für das nicht geimpfte oder genesene Personal. "Unser Augenmerk gilt den besonders zu schützenden Personen, die in Krankenhäusern behandelt oder in Alten- und Pflegeheimen betreut werden. Deshalb wird hier die Testpflicht verschärft. Insbesondere in den Alten- und Pflegeheimen zeigen sich trotz der gut in Anspruch genommenen Auffrischimpfungen vermehrt Infektionsereignisse", sagte der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier. Ergänzend zu den zunächst bis 28. November geltenden Regelungen, bietet das Land kostenfreie Testmöglichkeiten für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern und Pflegeheimen. In Innenbereichen von Veranstaltungen, Freizeiteinrichtungen, Museen, Sportstätten, Gaststätten (außer Kantinen für Betriebsangehörige) und bei körpernahen Dienstleistungen gilt die 3G-Regel.

Eine weitere Anpassung der neuen hessischen Landesverordnung betrifft das 2G-Optionsmodell: Künftig können auch Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sowie ungeimpfte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (bislang unter 12 Jahren) an 2G-Veranstaltungen teilnehmen oder Einrichtungen mit 2G-Regelung betreten. Voraussetzung ist ein aktueller negativer Corona-Test, bei Schülerinnen und Schülern also beispielsweise das Testheft. An den Schulen werden aufgrund des geringen Infektionsgeschehens zudem die Quarantänebestimmungen angepasst. Bei einem Coronafall in einer Schulklasse muss künftig grundsätzlich nur noch das positiv getestete Kind unmittelbar in Quarantäne. Um ein Ausbreiten des Virus in der Klasse zu unterbinden, besteht für die Mitschüler nach einem bestätigten Corona-Fall 14 Tage Maskenpflicht im Klassenzimmer. Die gesamte Klasse wird zudem täglich getestet.

Bremen

In Bremen gilt die aktuelle Verordnung gilt bis voraussichtlich 15. November 2021. Derzeit gib es ein vierstufiges Corona-Warnmodell, das sich an der örtlichen Hospitalisierungsrate orientiert. Je nach Warnstufe gelten unterschiedliche Regelungen. Es gilt die 3G-Regel in Innenräumen ab Warnstufe 1. Ab Warnstufe 2 kann die 2G-Regel genutzt werden, dann entfällt die Maskenpflicht. Maskenpflicht herrscht dabei in allen Warnstufen, eine verschärfte Maskenpflicht in Warnstufe 2 und 3. Ein verpflichtendes 2G-Modell ist in Bremen bisher nicht vorgesehen. Kulturbetriebe sind unter Hygieneauflagen geöffnet, Großveranstaltungen dürfen stattfinden.

Hamburg

In Hamburg gilt die 2G-Regel bereits seit Ende August, allerdings als freiwillige Alternative für Veranstalter zur 3G-Regel. Die Hansestadt war somit der Vorreiter des 2G-Modells. Die 3G-Regel gilt allgemein für alle Bereiche des Lebens.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz treten ebenfalls zum heutigen Montag Änderungen der Corona-Schutzverordnung in Kraft. Hier gilt, analog zu Hessen, die 3G-Regel für ungeimpfte Menschen, die in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen arbeiten. Diese müssen ab nächster Woche täglich mit einem Test nachweisen, nicht infiziert zu sein. Das Angebot für Booster- oder Auffrischungsimpfungen wird im gesamten Bundesland ausgeweitet: Neben den niedergelassenen Ärzten wird dafür die Zahl der mobilen Impfangebote verdoppelt. Busse touren durchs Land und können niedrigschwellige Impfangebote machen. Ab Mitte November sollen zudem Impfstellen an zehn Krankenhäusern eröffnen, um das dezentrale Angebot zu erweitern. Bei Vorliegen einer Testpflicht muss ein Schnelltest durch geschultes Personal oder unter Aufsicht vor Ort durchgeführt werden. Eine gute Nachricht bietet die neue Corona-Verordnung auch: Für Veranstaltungen im Freien gibt es Lockerungen. Weihnachtsmärkte und Martinsumzüge können damit weitgehend ohne Abstand, Masken und Zugangskontrollen möglich sein.

Thüringen

Seit 29. Oktober gelten in Thüringen verschärfte Corona-Regeln. Die Kommunen erhalten ab Corona-Warnstufe 2, also einer Inzidenz ab 200, die Möglichkeit, das 2G- oder 3G-Modell in bestimmten Bereichen verpflichtend einzuführen. Alle Thüringer Kommunen befinden sich laut Gesundheitsministerium seit letztem Samstag in der Corona-Warnstufe 3. Dies bedeutet für die Zeit nach den Herbstferien eine Masken-, sowie eine zweimal wöchentliche Testpflicht für Schüler und Lehrpersonal, die nicht geimpft oder genesen sind. Schüler, die sich nicht testen lassen wollen, werden in separaten Gruppen betreut, den Eltern droht dann aber ein Bußgeld. Kindergartenkinder dürfen nur noch in festen Gruppen betreut werden. Sportvereine müssen sich selbst dann testen, wenn sie unter freiem Himmel Sport betreiben. Das Thüringer Gesundheitsministerium empfiehlt der Gastro- und Eventbrache, den Zugang auf Geimpfte, Genesene oder Getestete mit PCR-Test zu begrenzen. Einzelne St. Martins-Veranstaltungen wurden bereits abgesagt.

Berlin

Der Berliner Senat will nun ebenfalls ein flächendeckendes 2G-Modell einführen. Dieses könne möglicherweise Ende dieser Woche in Kraft treten. "2G wird vorbereitet", sagte die SPD-Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci am Sonntagnachmittag gegenüber dem Tagesspiegel. "Wir müssen alles dafür tun, einen weiteren Lockdown, insbesondere die Schließung von Schulen und Kitas, zu vermeiden", teilte die Berliner Bürgermeisterin Franziska Giffey am Sonntag mit. Einschränkungen im familiären Bereich – wie eine Kontaktbegrenzung auf zwei Haushalte – soll es laut Regierendem Bürgermeister Michael Müller aber nicht geben. Gesundheitssenatorin Kalayci will vor allem die Durchsetzung der Regeln verbessern und die Corona-Kontrollen in Restaurants und Bars durch Polizei und Ordnungsämter verschärfen.

Brandenburg

In Brandenburg entscheidet schon seit September die Corona-Ampel, welche Maßnahmen im Land gelten. Das Bundesland will nun, wie Sachsen, eine verschärfte 2G-Regelung einführen. Das gab der SPD-Fraktionschef im brandenburgischen Landtag, Daniel Keller, an. Das Kabinett beschloss bereits eine Corona-Verordnung, die voraussichtlich vom 9. November bis 30. November gelten wird. Darüber hinaus wurde eine strengere Testpflicht für Pflegepersonal eingeführt, nachdem in Barnim elf Menschen in einem Pflegeheim an Corona starben. Bei einer Inzidenz über 100 muss sich Pflegepersonal künftig täglich testen. In Schulen gilt in Brandenburg dann auch während des Unterrichts Maskenpflicht, Schüler und Lehrpersonal muss sich zweimal wöchentlich testen. Veranstalter haben die Möglichkeit, sich für ein 2G-Optionsmodell zu entscheiden, bei dem Abstands- und Maskenregeln wegfallen. Ab einer Inzidenz über 35 gilt für die Gastronomie und alle Veranstaltungen die 3G-Regel.

Saarland

Das Saarland hat bereits am 29. Oktober seine Corona-Regeln angepasst, die zunächst bis zum 11. November gelten sollen. Hier sieht es eher nach Lockerungen aus, für die Teilnahme an öffentlichen und privaten Veranstaltungen im Außenbereich fällt die 3G-Regelung. Auch für Zuschauer von Sportveranstaltungen entfällt die Regelung im Freien sowie die Pflicht der Kontaktnachverfolgung. Ebenso für bestimmte Veranstaltungen im Außenbereich wie Umzüge unter freiem Himmel. Die bevorstehenden Martinsumzüge können dadurch stattfinden. Für kulturelle Veranstaltungen wie beispielweise Konzerte im Außenbereich bleiben die bisherigen Regelungen vorerst bestehen, auch die generelle Abstandsempfehlung besteht weiterhin. Eine Maskenpflicht gibt es für Veranstaltungen im Außenbereich generell nicht. Außerdem sind alle Kinder im Saarland, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht eingeschult sind, von der Testnachweisverpflichtung ausgenommen, sofern sie regelmäßig in der Kita getestet werden. Der gemeinsame Aufenthalt im privaten und öffentlichen Raum ist mit zehn Personen ohne Haushaltsbegrenzung und ohne Nachweis über den Impfstatus gestattet.

Nordrhein-Westfalen

Laut einer Aktualisierung der Corona-Schutzverordnung des Bundeslands Nordrhein-Westfalen vom 29. Oktober gibt es nicht viele Änderungen: die Maskenpflicht gilt weiterhin, jedoch fällt in Beratungs- und Verkaufsgesprächen auf Messen ab sofort die Maskenpflicht weg - sofern alle Beteiligten geimpft, getestet oder genesen sind und einen Abstand von 1,5 Metern einhalten.

Sachsen-Anhalt

Auch in Sachsen-Anhaltgelten gelten ab dem heutigen Montag neue Corona-Regeln. Hier greift ab sofort das 2G-Optionsmodell, beispielsweise für Veranstalter oder Sport-, Kultur- oder Gastronomiebetriebe. Eine Testpflicht für Schulen besteht weiterhin in einem festgelegten Turnus, der vor allem nach den Ferien häufiger ist. Eine Maskenpflicht an Schulen, Lockdowns oder Kontaktbeschränkungen gibt es erst einmal nicht. Die Maskenpflicht gilt in Sachsen-Anhalt grundsätzlich für Fahrgäste im ÖPNV und im Taxi, im Einzelhandel und beim Friseur.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gilt ab heute eine neue Corona-Verordnung. Auch hier wird, wie in Bayern, künftig zusätzlich die Corona-Ampel als Warnsystem benutzt. Die Stufen grün, gelb, orange und rot berücksichtigen die Sieben-Tage-Inzidenz des Infektionsgeschehens, die Auslastung der Krankenhäuser und der Auslastung der Intensivstationen. Eine verpflichtende 2G-Regel ist hier noch nicht vorgesehen. Gastronomen und Betreiber können sich selbst entweder für 2G oder 3G entscheiden. Ein wichtiger neuer Punkt ist der stärkere Schutz von Menschen im Pflegeheim: Alle Besucher über sechs Jahren dürfen nur mit negativem Test in die Einrichtungen - selbst wenn sie geimpft oder genesen sind. Das Pflegepersonal muss sich täglich testen, Geimpfte zweimal pro Woche.

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gibt es aktuell keine Pläne für eine Verschärfung der Corona-Verordnungen oder ein flächendeckendes 2G-Modell. In diesem Bundesland gelten aber schon aktuell strengere Maßnahmen wie die tägliche Testpflicht von ungeimpftem Pflegepersonal. Dafür müssen Schüler wiederum seit dem 1. November keine Masken im Unterricht auf ihrem Platz mehr tragen. Getestet wird jedoch weiterhin.

(mit Material der dpa)

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