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Spahn für Ende der "epidemischen Lage": Kommt bald der Freedom Day?

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn CDU im Rahmen seiner Ankunft in Slowenien. Ljubljana, 11.10.2021, Ljubljana Slovenia *** Federal Minister of Health Jens Spahn CDU during his arrival in Slovenia L ...
Noch sieht es so aus an den meisten öffentlichen Orten in Deutschland. Doch könnte das mit dem "Ende der epidemischen Lage", wie von Jens Spahn (CDU) gefordert, bald ein Ende haben?Bild: www.imago-images.de / Xander Heinl/ photothek
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Spahn will Ende der epidemischen Lage, aber Schutzmaßnahmen auf Länderebene erhalten

19.10.2021, 18:1221.10.2021, 11:04
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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plädiert für ein Auslaufen der sogenannten "epidemischen Lage nationaler Tragweite" zum 25. November. So äußerte sich der CDU-Politiker am Montag bei Corona-Beratungen mit den Gesundheitsministern der Länder. Das Robert-Koch-Institut (RKI) stufe "das Risiko für geimpfte Personen als moderat ein", somit könne, auch angesichts der aktuellen Impfquote von über 80 Prozent der Erwachsenen in Deutschland die epidemische Lage als bundesweite Ausnahmeregelung auslaufen. So wurde Spahn laut "Bild"-Zeitung von Teilnehmern zitiert. "Damit wird ein seit dem 28. März 2020 und damit mithin seit fast 19 Monaten bestehender Ausnahmezustand beendet." Spahn verweist aber in einem am Mittwoch bekanntgewordenen Brief an die Spitzen der voraussichtlichen Ampel-Koalition, dass er es dennoch für "unbedingt erforderlich" hält, dass Maßnahmen auf Landesebene und regional weiter angeordnet werden können.

Das Parlament hatte sie erstmals im März 2020 zu Beginn der Pandemie festgestellt und danach immer wieder um drei Monate verlängert, zuletzt Ende August. Die epidemische Lage gibt Bundes- und Landesregierungen Befugnisse, um Verordnungen zu Corona-Maßnahmen oder zur Impfstoffbeschaffung zu erlassen. FDP und Grüne sprachen sich laut "Welt" während der Sondierungsgespräche zu einer möglichen Ampel-Koalition deutlich für eine Beendigung des Gesundheitsnotstandes aus. Die Grünen-Expertin für Recht und Verbraucherschutz, Manuela Rottmann, sagte demnach: "Wir werden für die nächsten Wochen noch nicht auf Masken, Abstandsgebote und Hygienekonzepte verzichten können. Wie schon im August kommt eine unveränderte Feststellung der 'epidemischen Lange von nationaler Tragweite' für uns dennoch nicht infrage."

Der FDP-Gesundheitsexperte und Infektiologe Andrew Ullmann sagte am Dienstag im Deutschlandfunk, er sei nicht dafür, die Corona-Notlage in Deutschland noch einmal zu verlängern. Dafür habe sich die FDP wiederholt ausgesprochen. "Verordnungen durch die Exekutive alleine sollten nicht mehr fortgesetzt werden."

Fallen nach Beendigung der "epidemischen Lage" die Rechtsgrundlagen für die Infektionsschutzverordnungen der Länder weg, wie Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in der "Welt am Sonntag" zu bedenken gab? Und bedeutet das dann das wirklich das Ende aller Sicherheitsauflagen, wie Söder behauptet? Heißt das nun, der Freedom Day rückt in greifbare Nähe? Vielleicht sogar noch in diesem Jahr? Und was genau bedeutet das im Alltag? watson hat sich die wichtigsten Fragen genauer angesehen.

Was bedeutet das Vorliegen einer "epidemischen Lage" konkret?

Grundsätzlich ist die Ausführung des Infektionsschutzes Ländersache. Auch wenn der Bund die Gesetze zum Infektionsschutz erlässt, liegt es im Normalfall im Ermessen der Länder, in welchem Ausmaß die Maßnahmen umgesetzt werden. Nicht so bei Vorliegen "der epidemischen Lage von nationaler Tragweite", die durch den Bundestag festgestellt und auch wieder rückgängig gemacht werden muss. Vor allem der Bundesgesundheitsminister bekommt so weitgehende Eingriffsmöglichkeiten in die Kompetenzen der Länder zum Infektionsschutz. Mit der epidemischen Lage überträgt der Bundestag Entscheidungsbefugnisse an die Regierung. Dadurch können Verordnungen zum Gesundheitsschutz direkt vom zuständigen Ministerium erlassen werden. Nicht nur der Bundestag, auch der Bundesrat als Länderkammer verzichtet im Fall einer "epidemischen Lage" auf sein Recht, Verordnungen zum Gesundheitsschutz abzusegnen. Dadurch können Maßnahmen in einer Notlage wie der Pandemie besonders schnell und zentral gesteuert umgesetzt werden. Diese Sonderrechte sind immer zeitlich begrenzt und müssen durch einen Beschluss im Bundestag verlängert werden.

Was passiert also, wenn die epidemische Lage beendet wird?

Im Artikel 83 des Grundgesetzes heißt es dazu: "Die Länder führen die Bundesgesetze als eigene Angelegenheiten aus, soweit dieses Grundgesetz nichts anderes bestimmt oder zulässt." Fallen die Sonderrechte des Bundes weg, sind die Bundesländer wieder für die Umsetzung ihrer Corona-Maßnahmen zuständig. Sie legen diese in ihren jeweiligen Landesparlamenten fest. Abstands-, Veranstaltungs- und Maskenregeln unterstehen also wieder regionalen Corona-Verordnungen und können bundesweit in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt sein. Es kann also sein, dass Länder künftig verstärkt davon Gebrauch machen und beispielsweise Regeln zum Maskentragen modifizieren. Länderspezifische Regelungen wie das Ausdehnen des 2G-Optionsmodells auf den gesamten Einzelhandel, wie Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) bekannt gab, sind dann wahrscheinlicher.

Eine andere Variante, die der Bundesgesundheitsminister in seinem Brief vom Mittwoch an die Spitzen von SPD, Grüne und FDP erläuterte, könnte eine Änderung des Paragraf 28a des Infektionsschutzgesetzes sein, in dem die bekannten Corona-Maßnahmen aufgelistet werden – so dass die Maßnahmen nicht mehr an das Bestehen einer bundesweiten "epidemischen Lage" geknüpft werden. Damit hätten die Landesregierungen freie Hand, ihre Corona-Verordnungen wie bisher regelmäßig fortzuschreiben.

Ist es wahrscheinlich, dass dann alle Beschränkungen wegfallen?

Welche konkreten Folgen die Beendigung der epidemischen Lage nach sich zieht, ist im Moment tatsächlich noch offen. Das liegt dann im Ermessen der Länder. Klar ist, das der Ausnahmezustand derzeit auch die rechtliche Grundlage für zentrale Corona-Maßnahmen wie Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen darstellt. Diese könnten aber unter Umständen auch ohne das Fortbestehen der epidemischen Lage von den Ländern aufrechterhalten werden. Die Diskussion um den weiteren Wegfall von Corona-Maßnahmen wird aber auch auf Länderebene weitergehen. Grundsätzlich fallen mit dem Ende der epidemischen Lage nicht automatisch Einschränkungen weg. Maskenpflicht und Abstandsregeln bleiben also erstmal Teil unseres Alltags. Der entscheidende Unterschied ist, dass die Maßnahmen in Zukunft wieder regional von den Landesparlamenten beschlossen werden. Es muss eine Mehrheit der Abgeordneten für die jeweiligen Einschränkungen stimmen – umstrittene Maßnahmen durchzusetzen, wird dann wieder schwieriger.

Ist es zu früh, über die Beendigung des Ausnahmezustands hinaus über weitere Lockerungen zu sprechen?

Ein allgemeiner Konsens existiert darüber nicht. Grüne und FDP sind für eine Beendigung der epidemischen Lage, eine einhellige Meinung zur Beendigung der Maßnahmen existiert noch nicht. So hält SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach trotz der Forderung nach einer Beendigung der epidemischen Lage an der Weiterführung zentraler Maßnahmen zum Infektionsschutz fest. Er sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: "Kein Bundesland wäre so verrückt, bei den derzeitigen Fallzahlen auf Zugangsbeschränkungen für geschlossene Räume zu verzichten oder die Maskenpflicht in Bus und Bahn zu begraben." Voraussetzung für das Ende dieser Maßnahmen sei eine deutlich höhere Impfquote.

Das RKI plädiert für Maske, Abstand, Hygiene und weitere Basismaßnahmen bis Frühjahr 2022. In einem Strategiepapier schreibt das Institut, Deutschland sei noch in der Übergangsphase, bis Corona endemisch werde. Das bedeutet, das Virus verschwindet zwar nicht, verursacht aber bei den meisten Menschen keine allzu schwerwiegenden Verläufe mehr, da sie durch Infektionen oder Impfung eine Grundimmunität haben.

Auch Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, hält den Vorstoß des Bundesgesundheitsministers angesichts der aktuellen Infektionszahlen für verfrüht. Das Ende der Notlage müsse auf Fakten beruhen: "Schließlich haben Bund und Länder anderthalb Jahre erklärt, dass es eine bundesweite Rechtsgrundlage für Corona-Schutzmaßnahmen braucht. (...) Deshalb ist es gefährlich, allein aus fragwürdigem politischen Kalkül die epidemische Lage zu beenden."

Unterstützung bekam Spahn hingegen von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Spahns Ankündigung sei "folgerichtig", erklärte KBV-Chef Andreas Gassen in Berlin. "Ab Ende November könnten die staatlichen Corona-Regeln entfallen."

Am Ende liegt die Entscheidung über ein Ende der "epidemischen Lage nationaler Tragweite" beim Bundestag und nicht in der Befugnis des Bundesgesundheitsministeriums. Unwahrscheinlich erscheint zumindest, diese noch so schnell noch vom alten Bundestag gefällt wird. Möglicherweise wird die Entscheidung eine der ersten des neuen Bundestages, der in der nächsten Woche, am 26. Oktober, erstmals zu seiner Konstituierung zusammen tritt.

(mit Material von dpa/afxp/afp)

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