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Bundesamt für Steuern will IBAN: Das steckt hinter dem Elster-Hinweis

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Beim Steuerportal Elster gibt es derzeit einen wichtigen Hinweis.Bild: IMAGO images / Zoonar
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Bundeszentralamt für Steuern will IBANs: Das steckt hinter dem Elster-Hinweis

Eine digitale Benachrichtigung mit der Überschrift "wichtige Hinweise" macht die Kenner:innen der Online-Risiken aktuell stutzig, zumal die persönliche Anrede fehlt. Das Bundeszentralamt für Steuern meint es aber ernst.
02.11.2025, 11:3802.11.2025, 11:38

In einer Nachricht wendet sich das Bundeszentralamt für Steuern momentan an die Bürger:innen. Darin enthalten: die Bitte, der Bundeszentrale die eigene Bankverbindung mitzuteilen.

Das hört sich auf den ersten Blick wie ein fieser Phishing-Betrug an, ist es aber nicht. Die Absender wollen sich dabei keinen eigenen Vorteil verschaffen, sondern im Ernstfall schneller handlungsfähig sein.

Elster-Nachricht fragt nach IBAN

Wer sich kürzlich im Steuerportal Elster eingeloggt hat, hat wahrscheinlich eine entsprechende Mitteilung gesehen. Darin heißt es: "Denken Sie an die Meldung Ihrer IBAN für Auszahlungen des Bundes."

Diese Nachricht bezieht sich auf den neuen Direktauszahlungsmechanismus und erklärt, warum aktuell IBANs erfasst werden. Es soll einen "Zahlungsweg" geben, um künftig in "außergewöhnlichen Situationen direkt unterstützen zu können", wie "chip.de" berichtete. Als vergangene Beispiele sind in der Nachricht die Auszahlungen in der Corona-Krise oder bei der Energiepreispauschale genannt.

Das Ziel sei die "Vereinfachung" des Direktauszahlungsmechanismus. Beim Bundeszentralamt für Steuern sollen dessen Fäden zusammenlaufen. Dafür braucht es neben der bereits vorhandenen Steuer-Identifikationsnummer aber eben auch eine Kontoverbindung, an die das Geld ausgezahlt werden kann.

Eine Pflicht, dem Bundeszentralamt für Steuern die IBAN zu melden, gibt es nicht. Gleichzeitig ist es vor allem eine vorbereitende Maßnahme für den Ernstfall. Derzeit gibt es keine vergleichbaren Auszahlungen des Bundes an die Bürger:innen, bei denen der neue Mechanismus Einsatz finden könnte.

Steueramt verlangt IBAN: So funktioniert die Übermittlung

Um die IBAN dem Bundeszentralamt für Steuern mitzuteilen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Spätestens hier wird klar, dass es kein Scam sein kann. Denn die IBAN kann nur über sichere Möglichkeiten, keine fragwürdigen Webseiten, übermittelt werden.

So kann jede Person, die ein Elster-Konto besitzt, bei "alle Formulare" auf "Meldung Ihrer Bankverbindung an das BZSt" klicken. Alternativ funktioniert das auch über die eigene Bank, hier variieren die Wege jedoch.

Das Bundeszentralamt für Steuern selbst hat eine App zur Verfügung gestellt. Dafür muss man entweder eine Bund-ID oder ein Elster-Zertifikat benutzen. Eine schriftliche oder telefonische Übermittlung ist nicht möglich.

Wem das zu kompliziert ist, der kann die IBAN auch über Bevollmächtigte dem Bundeszentralamt mitteilen lassen. Bevollmächtigte sind in diesem Fall beispielsweise Steuerberater:innen, Rechtsanwält:innen oder Lohnsteuerhilfevereine.

Für Kinder unter 18 Jahren mit Kindergeldanspruch ist das nicht notwendig. Hier wird automatisch die IBAN von der Familienkasse an das Bundeszentralamt gemeldet, an die das letzte Kindergeld ausgezahlt wurde.

Es ist nicht möglich, mehrere IBANs anzugeben. Eine Löschung der angegebenen IBAN kann beantragt und ein Ersetzen mit einer anderen problemlos gemeldet werden.

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