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Corona & Shopping: MediaMarkt in Bayern setzt 2G aus – und reagiert

Eine Filiale von MediaMarkt in der Hohe Stra
Der Elektronik-Fachmarkt MediaMarktSaturn hat vergangene Woche in Bayern in einigen Märkten die in Bayern geltenden 2G-Regelungen außer Kraft gesetzt.Bild: www.imago-images.de / Christoph Hardt
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MediaMarkt setzt in Bayern 2G aus – so reagieren das Verwaltungsgericht und der Elektrohändler

11.01.2022, 13:46
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Für viel Wirbel hat in der vergangenen Woche der Elektronikfachmarkt MediaMarktSaturn gesorgt. Der Konzern hatte am Montag in mehreren Filialen in Bayern kurzfristig die dort geltenden 2G-Regeln außer Kraft gesetzt.

In einem Schreiben an seine Club-Mitglieder teilte MediaMarktSaturn laut "FocusOnline" am Montagabend mit: "Wir sind für ALLE da". In dem Rundschreiben heißt es weiter:

"Ab sofort können Sie in unserem Markt ohne Vorlage eines Impfausweises oder negativen Coronatests einkaufen. Um Ihnen ein komfortables und sicheres Einkaufserlebnis zu gewährleisten, passen wir unser Hygienekonzept fortlaufend den aktuellen Gegebenheiten an."

Zwischenzeitlich wurden teilweise in einigen Filialen die geltenden Regeln wiederhergestellt, wie "PC Welt" nach einer Stichprobe berichtete. Aktuell soll demnach jedoch weiterhin in den Märkten München-Pasing und München-Solln sowie bei Saturn München OEZ das Tragen einer FFP2-Maske für einen Besuch ausreichend sein.

Kreisverwaltungsreferat steht "in Kontakt mit Verantwortlichen"

Der Sprecher Johannes Mayer des zuständigen Kreisverwaltungsreferats München (KVR) bestätigte auf Anfrage von watson:

"Das Kreisverwaltungsreferat hat im Rahmen seiner regelmäßigen Kontrollen vor Ort festgestellt, dass in mehreren Filialen von Media Markt und Saturn in München Kontrollen von 2-G Nachweisen nicht stattfinden."

Weiter teilte das KVR mit, es stehe in Kontakt "mit den Verantwortlichen" und werde "bei Verstößen entsprechende Bußgeldverfahren einleiten." Dabei orientiere sich die zuständige Bußgeldstelle "bei der Bemessung der Geldbuße an den Richtlinien des zur Tatzeit jeweils gültigen Bußgeldkataloges des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege."

MediaMarkt sieht auch Elektronikprodukte als Grundversorgung an

MediaMarktSaturn hatte sich bisher nicht geäußert und sein Vorgehen begründet. Auf watson-Anfrage teilt am Montagmittag ein Sprecher des Unternehmens MediaMarktSaturn mit:

"Grundlage für unsere Entscheidung, dass die 2G-Regel in den Media Märkten und Saturn-Märkten in Bayern vorerst ausgesetzt werden darf, sind die jüngsten Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dass auch Spielzeug- und Bekleidungsläden zum täglichen Bedarf gezählt werden."

Der Sprecher begründet das Vorgehen des Elektronikhändlers gegenüber watson so: "Was tatsächlich als täglicher Bedarf gilt, ist weder im Verordnungskontext der Bayerischen Staatsregierung, noch in der Begründung klar geregelt. Aus unserer Sicht zählen auch Elektronikprodukte und die dazugehörigen Services zur Grundversorgung."

Selbstverständlich hielte sich MediaMarktSaturn "an die gesetzlichen Bestimmungen" und werde "den Anordnungen der jeweiligen Ordnungsämter Folge leisten." Daher könne es zu "Abweichungen und kurzfristigen Änderungen" in einzelnen Märkten kommen, teilt der Sprecher mit.

Laut einem Bericht der "Saarbrücker Zeitung" hat ein Elektronikfachmarkt, der viele Standorte in Deutschland hält, eine Klage gegen die 2G-Regeln für die Märkte beim Oberverwaltungsgericht eingereicht. Allerdings sei bislang noch offen, um welchen Anbieter es sich handelt. Entsprechende Nachfragen von watson blieben bisher unbeantwortet. Sollte der Klage stattgegeben werden, könnte diese zum Präzedenzfall für andere Elektronikfachgeschäfte werden.

"Elektronikhandel zählt nicht zum täglichen Bedarf"

Ein Ministeriumssprecher des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege antwortet auf Nachfrage von watson, ob Elektronikfachmärkte zu den Geschäften des täglichen Bedarfs zählen: "Der Elektronikeinzelhandel / die Elektronikfachmärkte zählen nicht zum täglichen Bedarf und unterliegen daher weiterhin der 2G-Regelung."

In Bayern zählen aktuell nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. Dezember auch Bekleidungsgeschäfte sowie Spielzeugwarenläden zu den Geschäften des täglichen Bedarfs. Ebenso wie Blumenläden und Buchhandlungen fallen diese in Bayern nicht unter die 2G-Regel. Welche Geschäfte von dieser Ausnahme ebenfalls betroffen sind, lest ihr hier.

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