Die Bundesregierung will den umstrittenen Paragrafen 219a beibehalten. Er verbietet Ärzten, Abtreibungen öffentlich anzubieten. Es soll jedoch ergänzt werden. Und zwar soll beispielsweise rechtlich klargestellt werden, dass und wie Ärzte und Krankenhäuser über die Tatsache informieren können, dass sie Abtreibungen durchführen. So erklärten es die zuständigen Minister am Mittwochabend.
Die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sollten die Aufgabe bekommen, Kontaktinformationen für Betroffene zur Verfügung zu stellen.
Die Fraktionen von CDU und SPD müssen den Vorschlägen der Ministergruppe allerdings noch zustimmen. SPD-Chefin Andrea Nahles begrüßte den Kompromissvorschlag. "Wir werden jetzt den genauen Gesetzestext abwarten und sodann im Januar in unseren Fraktionen bewerten, beraten und darüber entscheiden", kündigte sie an. Abschließende Formulierungen für Ergänzungen zum geltenden Recht liegen nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur noch nicht vor.
Die Ärztin Kristina Hänel und zwei weitere Medizinerinnen haben die Einigung der großen Koalition auf eine Reform des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche scharf kritisiert. "Wir als von Strafverfahren betroffene Ärztinnen sind entsetzt", erklärte Hänel am Mittwochabend in einer gemeinsamen Erklärung mit den Medizinerinnen Natascha Nicklaus und Nora Szász.
Ihre Begründung: Bei genauerem Hinsehen erweise sich der als Kompromiss ausgegebene Vorschlag als "Null-Nummer". So solle der Strafrechtsparagraf 219a inklusive seiner Strafandrohung von zwei Jahren Gefängnis "komplett bestehen" bleiben, schreiben die Ärztinnen. "Die restlichen Vorschläge, die die Situation verbessern sollen, sind flankierende Maßnahmen, die bereits jetzt möglich sind."
Hänel ist die wohl bekannteste deutsche Ärztin, die auf Grundlage von Paragraf 219a zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Auch Nicklaus und Szász mussten sich wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen vor Gericht verantworten."Wir sind empört, dass (...) Frauenrechte so verraten und wir Ärztinnen weiterhin kriminalisiert werden", erklärten die drei Ärztinnen am Mittwochabend. "Informationsrechte sind Menschheitsrechte. Das gilt auch für Frauen."
(dpa/afp)