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Abtreibungsparagraf soll ergänzt werden – warum Ärztinnen das kritisieren

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Abtreibungsparagraf soll ergänzt werden – warum Ärztinnen das kritisieren

13.12.2018, 07:1813.12.2018, 09:31
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Die Bundesregierung will den umstrittenen Paragrafen 219a beibehalten. Er verbietet Ärzten, Abtreibungen öffentlich anzubieten. Es soll jedoch ergänzt werden. Und zwar soll beispielsweise rechtlich klargestellt werden, dass und wie Ärzte und Krankenhäuser über die Tatsache informieren können, dass sie Abtreibungen durchführen. So erklärten es die zuständigen Minister am Mittwochabend.

Kanzleramtschef Helge Braun betonte:

"Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch darf es jedoch auch in Zukunft nicht geben."

Die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sollten die Aufgabe bekommen, Kontaktinformationen für Betroffene zur Verfügung zu stellen.

Das steht in § 219a:
Wörtlich steht darin:

"Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise

1. eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder

2. Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Die Fraktionen von CDU und SPD müssen den Vorschlägen der Ministergruppe allerdings noch zustimmen. SPD-Chefin Andrea Nahles begrüßte den Kompromissvorschlag. "Wir werden jetzt den genauen Gesetzestext abwarten und sodann im Januar in unseren Fraktionen bewerten, beraten und darüber entscheiden", kündigte sie an. Abschließende Formulierungen für Ergänzungen zum geltenden Recht liegen nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur noch nicht vor.

Das wird diskutiert:
Die Gegner des Paragrafen 219a fordern ein Recht auf Information. Es gehe nicht um die Frage "Für" oder "Gegen" Abtreibungen, sondern darum, wie sich Frauen darüber bestmöglich informieren können. Gerade Ärzte fordern mehr Rechtssicherheit.

Was für die einen Aufklärung, ist für die anderen Werbung. Die Gegner der Gegner, also die Befürworter des Werbeverbots, lehnen die Änderung oder gar Streichung des Paragrafen 219a strikt ab. Sie fürchten um eine Aufweichung des Werbeverbotes.

Die Ärztin Kristina Hänel und zwei weitere Medizinerinnen haben die Einigung der großen Koalition auf eine Reform des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche scharf kritisiert. "Wir als von Strafverfahren betroffene Ärztinnen sind entsetzt", erklärte Hänel am Mittwochabend in einer gemeinsamen Erklärung mit den Medizinerinnen Natascha Nicklaus und Nora Szász.

Ihre Begründung: Bei genauerem Hinsehen erweise sich der als Kompromiss ausgegebene Vorschlag als "Null-Nummer". So solle der Strafrechtsparagraf 219a inklusive seiner Strafandrohung von zwei Jahren Gefängnis "komplett bestehen" bleiben, schreiben die Ärztinnen. "Die restlichen Vorschläge, die die Situation verbessern sollen, sind flankierende Maßnahmen, die bereits jetzt möglich sind."

Hänel ist die wohl bekannteste deutsche Ärztin, die auf Grundlage von Paragraf 219a zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Auch Nicklaus und Szász mussten sich wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen vor Gericht verantworten."Wir sind empört, dass (...) Frauenrechte so verraten und wir Ärztinnen weiterhin kriminalisiert werden", erklärten die drei Ärztinnen am Mittwochabend. "Informationsrechte sind Menschheitsrechte. Das gilt auch für Frauen."

(dpa/afp)

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