Das Landgericht Hamburg hat entschieden: Die Saftflasche der Edeka-Eigenmarke Albi ist eine unzulässige Nachbildung der klassischen Granini-Flasche. Die Richter untersagen Edeka und Albi den Verkauf sowie das Bewerben der umstrittenen Flaschenform. Edeka kündigte an, die vollständige Urteilsbegründung abzuwarten und notfalls weitere rechtliche Schritte einzulegen. Doch zurück zum Anfang...
Edeka und Eckes-Granini befinden sich bereits seit Herbst letzten Jahres im Streit um zukünftige Konditionen. Der Safthersteller forderte zunächst eine Preiserhöhung von rund sechs Prozent, welche Deutschlandchef Kay Fischer mit steigenden Kosten für nachhaltige Verpackungen rechtfertigte. Edeka wies diese ab und ersetzte die Granini-Produkte mit Getränken der firmeneigenen Albi-Marke.
Dabei erinnerten die bauchigen 1-Liter-PET-Flaschen der Edeka-Tochter Albi mit dem Etikett am Flaschenhals und dem farbigen Verschluss stark an ihren Saft-Vorgänger – den Granini Flaschen.
Daraufhin klagte Granini gegen den Hamburger Einzelhändlerriesen. Begründung: Die Flaschen der Albi-Säfte seien denen von Eckes-Granini optisch zu ähnlich. Wegen mutmaßlichem "Design-Klau" musste der Supermarktkonzern die Produkte seiner Eigenmarke erst einmal wieder aus dem Regal nehmen. Nach Ansicht von Eckes-Granini verletzt das Design die Markenrechte des Saftherstellers.
Dieser Einschätzung schloss sich nun das Gericht an. Die Albi-Flaschen, seien eine "nachschaffende Nachahmung". Daran ändere auch das "Albi"-Logo auf der Flasche wenig, erläuterte ein Gerichtssprecher laut der "LebensmittelZeitung".
Die Eilentscheidung des Oberlansgerichts Hamburg ist noch nicht rechtskräftig.
"Wir werden nun erst einmal die vollständige Urteilsbegründung abwarten und prüfen intensiv, ob wir weitere rechtliche Schritte einlegen", kündigte ein Edeka-Sprecher auf LZ-Anfrage bereits an.
Die Flaschenform unterscheide sich in mehreren Merkmalen wesentlich vom Granini-Exemplar. Darüber hinaus sei "Albi" seit vielen Jahren als eigenständige Marke bekannt.
(abd)