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Hurrikan "Ian" bedroht Florida: Diese Rechte haben USA-Urlauber

27.09.2022, USA, Miami: Der Wasserspiegel ist durch Regenf
Regenmassen in Miami: Florida bereitet sich auf den Hurrikan "Ian" vor.Bild: XinHua / Monica McGivern
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Reisestrapazen durch Hurrikan "Ian" – diese Rechte haben Reisende

28.09.2022, 16:1628.09.2022, 20:10
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Hurrikan "Ian" der Kategorie drei von fünf hat auf Kuba für große Verwüstung gesorgt. Die Provinz Pinar del Río ist besonders betroffen. Landesweit fiel der Strom aus, die kubanische Regierung bestätigte zwei Tote. Nun soll der Hurrikan voraussichtlich am Mittwochabend Ortszeit auf Florida treffen.

27.09.2022, Kuba, Pinar Del Rio: Ein amerikanischer Oldtimer f�hrt an vom Hurrikan �Ian� umgest�rzten Strommasten vorbei. Foto: Ramon Espinosa/AP/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Hurrikan "Ian" hat auf Kuba für schwere Verwüstungen gesorgt.Bild: AP / dpa / Ramon Espinosa

Florida bereitet sich auf den nahenden Hurrikan vor. Menschen werden evakuiert, Strände geschlossen. Auch die Hotels an der Küste treffen Vorkehrungen. Disney kündigte an, seine Themen- und Wasserparks in Orlando am Mittwoch und Donnerstag vorsorglich zu schließen.

Der Hurrikan hat Auswirkungen auf Reisende, die einen Aufenthalt in den betroffenen Gebieten geplant haben. Zahlreiche Flüge wurden annulliert.

Verordnung regelt Fluggastrechte

Ob der eigene Flug betroffen ist, lässt sich auf der Internetseite der Airline entnehmen. Rechte für Reisende sind in der EU-Fluggastrechteverordnung geregelt. Die von der Fluggesellschaft übernommenen Leistungen hängen von der Entfernung des Reiseziels und der Dauer der Verspätung ab.

27.09.2022, USA, Coral Gables: Vor der Skyline von Miami nutzen Kite-Surfer im Matheson Hammock Park die starken Winde, die der entfernte Hurrikan �Ian� verursacht. Foto: Rebecca Blackwell/AP/dpa +++  ...
Kite-Surfer haben die starken Winde in Miami ausgenutzt.Bild: AP / Rebecca Blackwell

Bei wetterbedingtem Flugausfall oder einer Verspätung besteht in der Regel kein Ausgleichsanspruch. Ein Unwetter gilt nämlich als außergewöhnlicher Umstand, den die Fluggesellschaft nicht zu vertreten hat. Flugreisende haben aber etwa das Recht auf eine Verpflegung. Die Fluggesellschaft muss kostenlos Getränke und Snacks anbieten und kostenlose Telefongespräche. Bei Wartezeiten bis zum nächsten Tag muss auch etwa die Unterbringung in einem Hotel übernommen werden.

Pauschalreisende können Geld grundsätzlich zurückverlangen

Bleibt aber noch die Unterkunft. Wer eine Pauschalreise gebucht hat, kann die Reise kostenlos stornieren, wenn der Urlaubsort unmittelbar betroffen ist oder an dem Reiseziel mit erheblichen Beeinträchtigungen zu rechnen ist. "Bei einer Pauschalreise muss der Veranstalter dann den Preis zurückzahlen", erklärt Reiserechtsanwalt Paul Degott gegenüber "Reisereporter". Sämtliche Kosten müssen von dem Reiseveranstalter übernommen werden.

Anders sieht es aus, wenn Reisende sich gegen eine Pauschalreise entschieden haben, sondern Flug und Unterkunft individuell gebucht haben. Maßgeblich sind dabei die jeweiligen Vertragsbedingungen.

(mit Material von dpa)

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