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Weihnachtsmarkt Zürich verbietet Bargeld – Betreibern drohen Strafen

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Nicht überall sind Münzen gern gesehen.Bild: IMAGO images / Future Image
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Weihnachtsmarkt verbietet Bargeld – Betreibern drohen hohe Strafen

Bar oder mit Karte? Diese Frage stellt sich für so manchen Weihnachtsfan in diesem Jahr nicht.
12.11.2025, 16:4712.11.2025, 16:47

In Berlin und anderen großen deutschen Städten ist Bargeld für viele Menschen ein leidiges Thema. Denn noch immer bieten zahlreiche Bars und Restaurants in Deutschland keine Option auf Kartenzahlung an, was zur Folge hat, dass man hier immer Bargeld in der Tasche haben sollte.

In der Schweiz ist die Lage eine andere, vor allem wenn man auf die Weihnachtsmärkte blickt. Mehr und mehr Märkte setzen auf ein bargeldloses Konzept, zum Beispiel in Bern (Kleine Schanze), Luzern (Inseli-Park) und Winterthur (Teuchelweiherplatz).

Die Veranstalter:innen dieser Märkte betonen allerdings, dass es sich lediglich um Empfehlungen handelt. Bargeld werde in den meisten Fällen weiterhin akzeptiert.

Auch auf dem Weihnachtsmarkt im Zürcher Hauptbahnhof haben sie sich jetzt für ein "cashless"-Konzept entschieden. Der Veranstalter, die Polarzauber AG, hat verkündet, dass der gesamte Markt in diesem Jahr komplett bargeldlos ablaufen soll.

Das wird auf der offiziellen Website unmissverständlich klargestellt: "Der gesamte Polarzauber ist cashless." Akzeptiert werden ausschließlich Kartenzahlungen und Mobile Payment.

Im Gegensatz zu den anderen bargeldlosen Weihnachtsmärkten in der Schweiz drohen den Standbetreiber:innen hier allerdings Strafen, wenn sie Bargeld annehmen.

Weihnachtsmarkt Zürich: Bargeld-Verbot mit empfindlichen Strafen

Wer sich als Standbetreiber:in nicht an diese Regel hält und dennoch Bargeld annimmt, muss mit einer saftigen Strafe von 500 Franken, umgerechnet 541 Euro, rechnen. Das bestätigte die Polarzauber AG gegenüber dem Verbrauchermagazin "K-Tipp". Laut Veranstalter sei diese Regelung bei Events dieser Größenordnung mittlerweile Standard.

Die Entscheidung begeistert jedoch nicht alle. Laut "K-Tipp" müssen die Standbetreiber:innen zudem erstmals eine Umsatzbeteiligung abgeben, was zu zusätzlichem Unmut führt.

Ein Marktfahrer befürchtet, dass ihm durch die Bargeldregelung Kund:innen verloren gehen könnten, da etwa die Hälfte seiner Kundschaft nach wie vor mit Bargeld zahlt. Für ihn steht sogar infrage, ob sich ein Stand unter diesen Bedingungen überhaupt noch lohnt.

Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB), Eigentümerin des Hauptbahnhofs, und die Stadt Zürich, die öffentliche Plätze vermietet, stellen sich hinter die Entscheidung der Polarzauber AG. Beide betonen, dass es keine generellen Vorschriften zu Zahlungsmitteln gebe und die Regelung somit im Rahmen liege.

In der Schweiz gilt grundsätzlich, dass Banknoten und Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel akzeptiert werden müssen. Wenn im Vorfeld aber klar kommuniziert wird, dass Bargeld nicht akzeptiert wird, ist dies rechtlich zulässig.

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