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Mieterhöhung durch Inflation: Mit welchen Kosten Mieter rechnen müssen

ILLUSTRATION - Eine Frau oeffnet am 07.09.2016 in einem Wohnhaus in Hamburg am Briefkasten einen Briefumschlag (gestellte Szene). Foto: Christin Klose || Modellfreigabe vorhanden
Nach den gestiegenen Lebensmittelpreisen droht aufgrund der Inflation nun der Mietpreisschock. Bild: dpa-tmn / Christin Klose
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Steigende Mietpreise durch Inflation– mit welchen Kosten Du jetzt rechnen musst

10.06.2022, 18:09
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Kaum ist der erste Inflationsschreck halbwegs verdaut, der Haushaltsplan auf steigende Lebensmittelpreise eingestellt und der Tankzuschuss der Bundesregierung beim Benzinpreis angekommen, droht der nächste Preisschock in Form von Mieterhöhungen.

So sagte Vonovia-Vorstandschef Rolf Buch dem "Handelsblatt" am Mittwoch, Deutschlands größtes Immobilienunternehmen halte bei einer anhaltend überdurchschnittlichen Inflation deutlichere Mieterhöhungen für unausweichlich. "Wenn die Inflation dauerhaft bei vier Prozent liegt, müssen auch die Mieten künftig jährlich dementsprechend ansteigen", führt Buch aus. Sonst würden viele Vermieter in ernsthafte Schwierigkeiten geraten. "Wir können nicht so tun, als wenn die Inflation an den Mieten vorbeigeht. Das wird nicht klappen." Ein Geschäftsmodell, bei dem der Umsatz stabil bleibe und die Kosten mit der Inflation stiegen, sei endlich.

Die Ankündigung des Wohnungskonzerns könnte 505.000 Haushalte in Deutschland betreffen, so viele Wohnungen besitzt Vonovia hierzulande. Die Aussage könnte eine Signalwirkung an andere Immobilienunternehmen haben. Laut einer Auswertung des Statistischen Bundesamts aus dem Jahr 2020 wohnen knapp die Hälfte der Menschen in Deutschland zur Miete – und damit wären demnächst Millionen von Mieterhöhungen betroffen.

Und das bei ohnehin schon sehr hohen Mietpreisen in den deutschen Groß- und Unistädten. Der Deutsche Mieterbund (DMB) übte scharfe Kritik an der angekündigten Mieterhöhung: "Dass Mieterinnen und Mieter für den eingebrochenen Aktienkurs von Vonovia und höhere Zinsen am Kapitalmarkt herhalten müssen, zeigt, dass die Geschäftsmodelle börsennotierter Wohnungskonzerne unsozial und spekulativ sind", erklärte DMB-Präsident Lukas Siebenkotten.

Durchschnittliche Miete stieg bereits um 3,1 Prozent

Das Unternehmen Vonovia ruderte nach Kritik an den Äußerungen des Vorstandschefs zurück: "Wir sind in einem stark regulierten Markt unterwegs und das gilt auch weiterhin", sagte eine Vonovia-Sprecherin. Das Unternehmen halte sich auch weiter beispielsweise an die Zusage für den eigenen Wohnungsbestand in Berlin, dass Mieten für die nächsten drei Jahre im Durchschnitt nicht mehr als ein Prozent steigen sollen. Und auch danach nicht mehr als die Inflationsrate.

Die durchschnittliche Miete bei Vonovia erhöhte sich aber bereits in den ersten drei Monaten dieses Jahres im Schnitt auf 7,40 Euro pro Quadratmeter – das waren 3,1 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Dies liegt zwar in der Tat unter der derzeitigen Inflationsrate von knapp acht Prozent – die aber dennoch zusätzlich am Geldbeutel von Mietern knabbert. "Am Ende zahlen alles die Mieterinnen und Mieter, das ist das Geschäftsmodell von Vonovia und Co", bekräftigt DMB-Chef Lukas Siebenkotten seine Kritik.

Welche Kosten kommen nun auf Mieter zu und was könnte darüber hinaus noch, inflationsbedingt, den Geldbeutel belasten? Worauf sollte man derzeit beim Abschluss neuer Mietverträge achten? watson gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Hohe Inflation: Welche Mietverträge sind besonders betroffen?

Besonders hart könnte es Mieter treffen, die aufgrund der geringen Inflation der vergangenen Jahre eine als bisher besonders mieterfreundlich geltende Form des Mietvertrages abgeschlossen haben: den Indexmietvertrag.

Die Indexmiete war eigentlich eine solide Alternative zur üblichen Mieterhöhungsspirale, beispielsweise bei Staffelmietverträgen oder Standardmietverträgen. Bei dieser Variante des Mietvertrags verzichtet der Vermieter auf sein Recht, die Miete alle paar Jahre entsprechend der ortsüblichen Vergleichsmieten zu erhöhen. Stattdessen wird bei Vertragsabschluss festgelegt, dass der Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes der Maßstab für Mieterhöhungen ist.

Wohnhäuser, ältere Mehrfamilienhäuser, Fassaden in der Leibnitz Straße, hinten Wohnhochhäuser in der City, SWB-Hochhäuser am Hans-Böckler-Platz 7-9, mit 22 Etagen, Mülheim an der Ruhr, NRW, Deutschlan ...
Der Indexmietvertrag: Früher in teuren Großstädten ein "sicherer Hafen" für Mieter, mit der jetzigen Inflation ein Grund zur Sorge.Bild: Jochen Tack / Jochen Tack

Das bestätigt auch Lukas Siebenkotten vom DMD im Interview mit "t-online": "Die Inflation haut bei Indexmieten bald richtig rein. Der Fairness halber muss man aber sagen: In den vergangenen Jahren war es genau umgekehrt. Angesichts der praktisch nicht vorhandenen Inflation waren Indexmieten für Mieter eine tolle Sache."

Seit Mitte der 90er Jahre waren demnach nur erkleckliche Mieterhöhungen von ein bis zwei Prozent pro Jahr drin. Noch 2020 lag die Inflationsrate in Deutschland bei 0,5 Prozent. Die Indexmiete hat durch die aktuelle Entwicklung aber eine gegenteilige Dynamik entwickelt. Bleibt es bei der momentanen Inflationsrate von rund sieben Prozent, könnten Mietern Erhöhungen in dieser Größenordnung ins Haus stehen.

Worauf muss man beim Abschluss eines neuen Mietvertrags achten?

Vorsicht und genaues Hinsehen ist derzeit beim Abschluss neuer Mietverträge geboten. Davor warnt auch der DMB, denn: "Viele Vermieter sind jetzt daran interessiert, Indexmietverträge abzuschließen. Es kann aber nicht sein, dass diese Mieten mit der Inflation grenzenlos steigen dürfen," so DMB-Präsident Siebenkotten gegenüber t-online.

Besser sind derzeit Standardmietverträge, deren Möglichkeit zur Mieterhöhung an die gesetzlichen Vorgaben geknüpft ist: Mieterhöhungsspielräume ergeben sich nur dann, wenn die ortsübliche Miete unterschritten wird. Beläuft sich diese zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses beispielsweise auf zehn Euro je Quadratmeter, darf der Mietpreis im neuen Vertrag die ortsübliche Vergleichsmiete nur um zehn Prozent überschreiten. Damit wäre maximal eine Miete von elf Euro pro Quadratmeter zulässig. Und eine Mieterhöhung erst wieder nach einer Steigerung der ortsüblichen Miete um mehr als zehn Prozent möglich. Und dann auch nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Als Beispiel: Laut Berliner Mietspiegel stieg die ortsübliche Miete in Berlin von 2016 bis 2020 im Schnitt um etwa 2,5 Prozent jährlich.

Eine weitere Möglichkeit wäre die Vereinbarung einer Staffelmiete, die ebenso wie die Indexmiete, zwar keiner anderen gesetzlichen Kappung unterliegt. Aber mit einer fairen Staffelung und einer begrenzten Anzahl an Staffeln könnte die Staffelmiete eine Alternative zu beiden anderen Mietvertragsarten sein, vor allem bei ohnehin hohen und stark steigenden ortsüblichen Mieten und einer weiter hohen Inflationsrate.

Gibt es Obergrenzen bei inflationsbedingter Mieterhöhung?

Kommt darauf an. Laut Mietrechtsportal Conny ist die Ausgangsmiete bei Einzug der ausschlaggebende Faktor: Lag diese bei Einzug schon über der ortsüblichen Vergleichsmiete, gilt die Mietpreisbremse. Sollte die Miete bei Einzug im Rahmen der Bedingungen zur Mietpreisbremse gelegen haben, darf die Indexmiete die Vergleichsmiete im Laufe der Jahre auch übersteigen. Die Mietpreisbremse greift hier also nur bedingt, und aufgrund der geringen Teuerungsraten in den vergangenen Jahren hielt es offenbar niemand für nötig, Obergrenzen für Indexmieten einzuführen.

Deswegen können nun selbst in Städten mit angespannter Wohnungslage Indexmieten um mehr als 15 Prozent in drei Jahren und über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus erhöht werden. Der Deutsche Mieterbund fordert aufgrund der dramatischen Lage, dass künftig auch für Indexmieten eine Kappungsgrenze gelten sollte.

Zusätzlich zur Mieterhöhung: Können zusätzliche Kosten anfallen?

Viele Vermieter würden derzeit auch ihre Mieter zu höheren Vorauszahlungen bei Mietnebenkosten drängen, so Lukas Siebenkotten vom DMB im Interview mit t-online. Ein Hauptbestandteil der Nebenkosten sind die Heizkostenvorauszahlungen, die mit den stark gestiegenen Energiekosten gekoppelt sind. Und selbst wenn, im besten Fall, Vorauszahlungen im Einvernehmen zwischen Vermieter und Mieter jetzt angehoben werden, könnten im Herbst 2023, wenn die Abrechnungen der Energieversorger für das laufende Jahr gemacht werden, den Mietern saftige Nachzahlungen drohen. Der Deutsche Mieterbund rät deshalb: "Die Mieter sollten ab sofort dafür Geld zurücklegen, sofern es ihre finanziellen Möglichkeiten zulassen."

Young woman managing domestic budget, sitting at kitchen table with open laptop, documents and calculator, using touchpad, making notes with pencil
Eine solide Haushaltsführung ist wohl künftig angesagt.Bild: iStockphoto / Damir Khabirov

Auch Ines Rutschmann, Redakteurin für Energie beim Geldratgeber-Portal Finanztip, hält Rücklagen auf Nachfrage von watson für sinnvoll: "Darauf können sich Berufstätige vorbereiten – und etwa den Kinderbonus und das Energiegeld, die die Bundesregierung ausschütten will, verwenden. Rentner, Studierende und andere, die nicht berufstätig sind, sollten jeden Monat Geld zurücklegen." Wer in einem Mehrfamilienhaus mit Zentralheizung wohnt, erhalte vielleicht für das Jahr 2021 schon eine kostspieligere Abrechnung.

Was tun, wenn man Mieterhöhung und andere Kosten nicht mehr zahlen kann?

Sollte das der Fall sein, was tun? "Wir raten immer dazu, mit dem Vermieter zu sprechen. Der ist zwar verpflichtet, die Nebenkosten realistisch einzuschätzen, aber kein Mensch weiß, wie lange der Ukraine-Krieg dauert und wie sich die Heizkosten genau entwickeln," so Siebenkotten gegenüber dem Portal t-online.

ILLUSTRATION - Eine junge Frau liest am 15.06.2016 in Hamburg einen Brief in ihrer Wohnung. Foto: Christin Klose || Modellfreigabe vorhanden
Reden hilft meist, auch bei Zahlungsproblemen: Im Zweifel das direkte Gespräch mit dem Vermieter suchen, um gemeinsam nach Lösungen zu suchen.Bild: dpa-tmn / Christin Klose

Er sagt weiter: "Wer die Hälfte seines Haushaltsnettoeinkommens für Wohnen ausgibt, den kann man noch so viel mietrechtlich beraten, am Ende reicht das Geld einfach nicht. Da muss dann der Staat unterstützen – und zwar nicht nur mit einem einmaligen Entlastungspaket." Es brauche einen Rechtsanspruch auf einen staatlichen Zuschuss, der Menschen mit geringem Einkommen dauerhaft stärker entlaste. Als konkrete Lösung denkbar wäre hier laut Siebenkotten, das Einkommen und die Höhe der Miete in Relation zu setzen und den Anspruch greifen zu lassen, sobald die Miete inklusive Nebenkosten im Verhältnis zum Einkommen zu hoch werde. Eine weitere Möglichkeit seien Energiepauschalen, die alle erreichen, die durch die Energiekrise in Not geraten. In jedem Fall müsse der Staat Mieter bei den Heizkosten unterstützen, solange die Krise dauere.

(mit Material von dpa und afp)

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