Ulf Allhoff-Cramer ist Bio-Bauer in Ostwestfalen und setzt sich mit seiner Klage gegen den Autobauer Volkswagen für mehr Klimaschutz ein.Bild: dpa / Lino Mirgeler
Gute Nachricht
In Detmold befasst sich das Landgericht aktuell mit der Klage eines Landwirts, der gegen den Autobauer
VW klagt und mehr Klimaschutz fordert. Der von der
Umweltschutzorganisation Greenpeace unterstützte Bio-Bauer aus dem
nordrhein-westfälischen Detmold will gerichtlich durchsetzen, dass
der Autokonzern "übermäßige" Emissionen des Treibhausgases
Kohlendioxid unterlässt.
Keine Verbrennungsmotoren ab 2030
VW soll unter anderem verpflichtet werden, im Zeitraum von 2021
bis einschließlich 2029 nur noch maximal ein Viertel der konzernweit
verkauften Pkw und leichten Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren
bestücken zu dürfen. Ab 2030 soll VW gar keine Fahrzeuge mit
Verbrennungsmotoren mehr verkaufen dürfen. Der Landwirt hat laut
Gericht die Klage damit begründet, dass der Autokonzern ihn durch die
klimabezogenen Folgen seiner Geschäftstätigkeit in zentralen
Rechtsgütern wie Eigentum, Gesundheit und dem Recht auf Erhalt
"treibhausgasbezogener Freiheit" beeinträchtige.
"Als Bauern müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die Klimakrise schon da ist und zwar heftiger als angenommen."
Ulf Allhoff-Cramer
Kläger Ulf Allhoff-Cramer (61) macht laut Greenpeace geltend,
dass VW als zweitgrößter Autobauer der Welt mitverantwortlich sei für
erhebliche Schäden an seinem Hof und dem zugehörigen Wald. Auch
verstärke VW durch den millionenfachen Verkauf klimaschädlicher Autos
die Klimakrise und verursache so künftige Einbußen.
"Als Bauern
müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die Klimakrise schon da ist, und
zwar heftiger als angenommen", sagte der Landwirt. Die "Klimaklage"
sei ein wichtiger Hebel, "damit unsere Welt ein Ort bleibt, an dem
Menschen leben können". Seine Anwältin Roda Verheyen erklärte: "Der
Konzern muss den Ausstoß an Treibhausgasen deutlich schneller senken
als bislang geplant. Sonst schadet er anderen und verhält sich damit
rechtswidrig."
VW soll ab 2030 verpflichtet werden, keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor verkaufen zu dürfen.Bild: Geisler-Fotopress / Christoph Hardt/Geisler-Fotopres
VW hält die Klage für unbegründet. Man habe ein umfassendes
Dekarbonisierungsprogramm beschlossen und wolle bis 2050 weltweit
bilanziell CO2-neutral sein, sagte der Leiter für Nachhaltigkeit, Ralf
Pfitzner. VW trage seinen Teil zur Dekarbonisierung des
Transportsektors bei, betonte er vor Journalisten. "Engagiertes
Streiten um die Geschwindigkeit der Transformation ist richtig. Eine
Klage ist aus unserer Sicht aber nicht das geeignete Mittel. Sie
lenkt nur von der inhaltlich konstruktiven Arbeit an der riesigen
Herausforderung ab."
Das Landgericht in Detmold hat am vergangenen Freitag noch keine Entscheidung getroffen. Für die Detmolder Richter ist dieser Prozess eine Herausforderung, deshalb wurde sich zunächst auf den 9. September vertagt.
Greenpeace unterstützt noch eine ähnliche Klage
Der von VW beauftragte Rechtsanwalt Wolf Friedrich Spieth sagte:
"Auseinandersetzungen vor Zivilgerichten durch Klagen gegen einzelne
dafür herausgegriffene Unternehmen sind nicht der Ort und das Mittel,
um den komplexen gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen des
Klimaschutzes gerecht zu werden."
Weder das Zivilrecht noch das
Verfassungsrecht ermächtigten den einzelnen, einen anderen Privaten
auf "willkürlich" hergeleitete Emissionsbudgets zu verpflichten. Da
jeder Einzelne CO2-Emittent sei, könnte er oder sie ansonsten
Adressat einer solchen Klage werden.
Greenpeace unterstützt noch eine ähnliche Klage gegen VW vor dem
Landgericht Braunschweig. Dort gab es jedoch noch keine mündliche
Verhandlung.
(sp/dpa)
In der vergangenen Woche zeigte sich der April einmal mehr von seiner wechselhaften Seite. Nach einem sommerlichen Wochenstart und Temperaturen, die an der 30-Grad-Marke kratzten, folgten kühlere Tage und ein Temperatursturz um knapp zehn Grad – bevor das Wochenende erneut mit Biergarten-Wetter und Temperaturen über 20 Grad ins Freie lockte.