Seit Mittwoch läuft in Goslar der Deutsche Verkehrsgerichtstag. Dort debattieren Fachleute über Themen des Verkehrsrechts und der Verkehrssicherheit. Auf der Konferenz soll unter anderem die Promillegrenze für E-Scooter-Fahrer:innen im Fokus stehen. Zahlreiche Verbände haben nämlich eine Anpassung gefordert.
Bisher orientiert sich der Promille-Wert an jenem für Autos. Einige Expert:innen fänden eine Anlehnung an den weniger strengen Grenzwert für Fahrräder aber passender. Wie hoch der aktuelle Promille-Wert für E-Scooter ist und welche anderen Regeln derzeit für Faher:innen gelten, erfährst du hier.
Bisher ist das Fahren von E-Bike oder Fahrrad unter Alkoholeinfluss bis 1,6 Promille straffrei. Zumindest, solange es zu keinem Unfall kommt. Für E-Scooter gilt wie beim Auto: Eine Fahrt mit 0,5 Promille oder mehr ist eine Ordnungswidrigkeit. Ab 1,1 Promille sind höhere Geldstrafen und der Entzug der Fahrerlaubnis möglich.
Wie viel du getrunken haben musst, damit du den Grenzwert von 0,5 Promille im Blut hast, kann man pauschal nicht sagen. Bei manchen Menschen reicht schon ein kleines Bier oder ein Glas Wein, um die Grenze von 0,5 Promille zu erreichen – und dementsprechend nicht mehr ins Auto oder auf den E-Scooter steigen zu dürfen.
Damit du E-Scooter fahren darfst, musst du mindestens 14 Jahre alt sein. Einen Führerschein brauchst du dafür nicht, einen Helm auch nicht.
Wichtig ist allerdings, dass dein Scooter eine Haftpflichtversicherung und ein Versicherungskennzeichen hat. Das entfällt aber natürlich, wenn du einen E-Scooter nur mietest – zum Beispiel bei den Unternehmen Lime, Bolt, Tier, Voi und Bird. Deren Scooter sind in den meisten größeren Städten zu finden.
Wer E-Scooter fährt, muss einige Regeln beachten. Zum Beispiel darfst du den E-Scooter immer nur allein verwenden und auch nicht mit zwei Scootern nebeneinander fahren.
Du musst auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen fahren. Sind keine vorhanden, darfst du auch die Fahrbahn der Straße nutzen. Auf Gehwegen und Grünanlagen und in Fußgängerzonen ist das Fahren allerdings verboten. In Einbahnstraßen darfst du nicht entgegen der Fahrtrichtung fahren.
Auch beim Parken des Scooters ist Vorsicht geboten. Du musst beim Abstellen des Fahrzeugs darauf achten, dass er niemanden behindern oder gefährden kann. Am besten stellst du ihn neben vorhandene Fahrradbügel ab.
Im Bußgeldkatalog für E-Scooter kannst du nachlesen, wie teuer die Vergehen jeweils sind. Hier ein paar Auszüge:
Klar ist aber: Am besten lässt du es gar nicht so weit kommen.
In den Fernzügen der Bahn dürfen E-Scooter als Handgepäck kostenfrei mit, wenn sie zusammengeklappt und sicher verstaut werden. Die Bahn empfiehlt dazu eine Tasche. Ist er nicht zusammenklappbar, darf er nur mit an Bord, wenn auf Gepäckablagen oder Stellflächen unter und zwischen den Sitzen Platz dafür ist.
Im regionalen öffentlichen Nahverkehr gibt es auch hierzu unterschiedliche Regelungen. In München etwa dürfen die kleinen, elektrischen Fahrzeuge in Bussen, Tram-, U- und S-Bahnen zusammengeklappt kostenlos dabei sein. "Dagegen sind nicht zusammengeklappte beziehungsweise nicht zusammenklappbare E-Roller von der Beförderung ausgeschlossen", informiert der ADAC.
In Berlin etwa musst du für E-Scooter laut Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) ein Fahrradticket lösen. Flixbus und Flixtrain schließen die Mitnahme von E-Scootern pauschal aus.
(mit Material der dpa)