Das Kabinett hat am Freitag die Gas- und Strompreisbremse beschlossen. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin mit. Verbraucherinnen und Verbraucher und die Wirtschaft sollen damit ab Januar 2023 bis Ende April 2024 von gedeckelten Preisen für Gas und Strom profitieren.
Mit den milliardenschweren Preisbremsen reagiert die Bundesregierung auf stark gestiegene Energiepreise. Sie sollen ab dem kommenden Jahr Belastungen für Haushalte und Unternehmen abfedern.
Bei der Gaspreisbremse sollen Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen garantierten Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde bekommen. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der Vertragspreis gelten. Als Entlastung beim Strompreis sollen Haushalte und kleinere Unternehmen 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde erhalten.
Im kommenden Jahr wird in Deutschland das Bürgergeld eingeführt. Nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat der Sozialreform zu. Sie soll das bisherige Hartz-IV-System ablösen.
Damit könnte das Bürgergeld mit deutlich höheren Leistungssätzen zum 1. Januar fließen. Der Kern der Reform ist eine geänderte Vorgehensweise der Jobcenter gegenüber Arbeitslosen. Künftig sollen sie sich stärker darum kümmern, dass es die Betroffenen in dauerhafte Arbeit statt in kurzfristige Hilfsjobs schaffen. Diese Teile der Reform sollen zum 1. Juli in Kraft treten.
Nach dem Rückzug von Sponsor Rewe hat der Deutsche Fußball-Bund dessen Logo auf der Werbetafel im WM-Medienzentrum der Nationalmannschaft in Al-Shamal mit dem "One Love"-Symbol ersetzt. Das Einzelhandelsunternehmen Rewe hatte seine Kooperation mit dem DFB aufgrund der FIFA-Entscheidung zum Verbot des Tragens der "One Love"-Armbinde beendet. Der Vertrag mit dem DFB wäre zum Jahresende ohnehin ausgelaufen. Zunächst hatte die "Bild"-Zeitung am Freitag über die Änderung auf der Werbetafel berichtet.
Aus dem Medienzentrum werden die täglichen Pressekonferenzen der DFB-Akteure übertragen. Die Spieler und Trainer sitzen dabei vor der Werbetafel mit den Logos der Sponsoren.
Was sonst bei der WM heute noch wichtig ist, liest du hier.
Anlässlich des heutigen internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen hat Bundesfamilienministerin Paus (Grüne) angekündigt, mehr Geld für Frauenhäuser und ähnliche Schutzeinrichtungen bereitzustellen.
Zwar habe Deutschland die Istanbul-Konvention unterschrieben, nach der jeder Frau ein Recht auf Schutz vor Gewalt zuzusichern sein, trotzdem seien Frauenhäuser hierzulande noch eine freiwillige Leistung. Laut Paus gibt es aktuell in jedem vierten Landkreis und kreisfreier Stadt kein Frauenhaus.
Geht es nach der Ministerin, soll die Finanzierung von Frauenhäusern und anderen Schutzeinrichtungen künftig bundesweit einheitlich gesetzlich geregelt werden. Dazu sei sie mit den Ländern im Gespräch.
Nachdem es Klimaaktivisten der "Letzte Generation" am Donnerstag gelang, den Hauptstadtflughafen BER für einige Stunden lahmzulegen, wächst die Kritik an dieser Form des Aktivismus. "Protestaktionen dieser Art sind vollkommen illegitim und können nicht länger einfach so hingenommen werden", sagte FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai dem Nachrichtenportal t-online. Es müsse die "volle Härte des Rechtstaates" greifen.
Nach der Aktion nahm die Polizei mehrere Menschen in Gewahrsam. Gegen die Klimaaktivisten werde Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Flugverkehr, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung erstattet, teilte das Polizeipräsidium Brandenburg am Abend mit.
Die US-Autorin Jean Carroll ist mit einer neuen Klage gegen Donald Trump vor ein New Yorker Gericht gezogen. Die 78-Jährige wirft dem ehemaligen US-Präsidenten vor, sie Mitte der 1990er Jahre in einem New Yorker Kaufhaus vergewaltigt zu haben. Wegen Körperverletzung und Rufschädigung verlangt Carroll nun unter anderem Schadenersatz, wie aus einer von ihren Anwälten am Donnerstag eingereichten Klageschrift hervorgeht. Trump hat den Vorwurf der Vergewaltigung mehrfach zurückgewiesen.
Bislang hatte Carroll Trump nicht wegen des Vergewaltigungsvorwurfes selbst angeklagt, sondern lediglich wegen Verleumdung. Denn die Frist für die Erhebung von Strafanzeigen wegen sexueller Übergriffe in den 1990er Jahren war längst abgelaufen. Ein neues Gesetz im US-Bundesstaat New York sieht nun aber eine solche Klagemöglichkeit für Betroffene sexueller Gewalt in weiter zurückliegenden Fällen vor.
(Mit Material von dpa/AFP)