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Badstuber verklagt Versicherung und könnte veraltetes Gesetz kippen

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Immer wieder musste Badstuber herbe Rückschläge hinnehmen.Bild: imago sportfotodienst / ActionPictures
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Holger Badstuber verklagt Versicherung und könnte veraltetes Gesetz kippen

04.10.2019, 07:05
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Die vergangenen fünf Jahre schien der ehemalige Nationalspieler und Bayern-Star Holger Badstuber vom Pech verfolgt: Rund 650 Tage er fehlte in dieser Zeit wegen Verletzungen auf dem Platz. Ein Kreuzbandriss, ein Sehnenriss, ein Oberschenkelmuskelriss und eine Sprunggelenksverletzung fesselten Badstuber am Spielfeldrand.

Nach den langen Verletzungspausen tut sich der mittlerweile 30-Jährige schwer, an seine vorherigen Leistungen anzuknüpfen. Auch sein gewünschter Wechsel ins Ausland blieb aus, der 31-fache Nationalspieler unterschrieb bis 2021 beim VfB Stuttgart. Auch dort muss der Innenverteidiger, der 2017/18 eigentlich als Führungsspieler geholt wurde, wegen ausbleibender Leistungen weiterhin oftmals die Bank drücken und stand in Stuttgarts Abstiegssaison 2018/19 zeitweise nicht einmal mehr im Kader.

Bittere Zeiten für Holger Badstuber.
Bittere Zeiten für Holger Badstuber.Bild: imago sportfotodienst / Team 2

Die Verletzungen sind nicht der einzige Grund zum Frust

Doch damit nicht genug, Badstuber klagte nun gegen seine Krankenversicherung DKV (Deutsche Krankenversicherung), bei der viele Profisportler versichert sind, und zog vor Gericht. Hintergrund war der 27-tägige Abzug seines Krankentagegeldes – in diesen Tagen wurde der verletzte Innenverteidiger, der zu der Zeit beim FC Bayern unter Vertrag stand, nicht ausgezahlt, da er sich im Ausland aufhielt.

Badstuber forderte von dem Versicherer nun insgesamt 28.575 Euro der ausgebliebenen Krankentagegeldversicherung zurück. Diese Rückzahlung wurde ihm bislang verweigert.

Was hat es mit der Auslandsregelung auf sich?

Die Versicherungsklausel in Badstubers Vertrag stammt aus den 80er Jahren und besagt, dass es keinen Anspruch auf Tagegeld gibt, wenn sich der Versicherte im Ausland befindet. Dies tat Badstuber einmal Ende 2014 und Mitte 2016, zu diesen Zeitpunkten war er trotz Verletzungen einige Tage unterwegs.

Allerdings sei die Regelung der Versicherung überholt und komme aus einer Zeit, in der es noch keine Handys gab und die Versicherten nicht jederzeit überall erreichbar waren, erklärte die Vorsitzende Richterin vor dem Landgericht München gegenüber der TZ. Die Vertragsklausel hängt mit der Forderung der Versicherung zusammen, dass sich ein Versicherter sich nach einem Anruf innerhalb von drei Tagen bei einem Arzt untersuchen lassen müsse. Dies sollte jedoch im heutigen Zeitalter auch im Ausland für niemanden mehr eine Schwierigkeit darstellen, bemerkte die Richterin.

Immerhin von den Fans gab es damals Unterstützung für Badstuber.
Immerhin von den Fans gab es damals Unterstützung für Badstuber.Bild: imago sportfotodienst / Ulmer

In Badstubers Fall hätte damals sowieso kein Interesse an einer erneuten Bestätigung der Krankheit bestanden, denn es sei klar gewesen, dass der Innenverteidiger für einige Zeit ausfällt. Der kurzzeitige Einwurf der Versicherung, Badstuber sei gar nicht krank gewesen, konnte durch ein ärztliches Attest aus der Welt geschaffen werden.

Erster Erfolg vor dem Landesgericht München

Am Dienstag, den 1. Oktober, gab es den Prozessauftakt mit mündlicher Verhandlung in München und erste Erfolge zu verzeichnen: Badstubers Anwalt, Lars Getschmann aus Berlin, ist es möglicherweise nicht nur gelungen, ihn erfolgreich zu verteidigen, sondern auch die besagte alte Versicherungsbestimmung zu kippen.

Die Chancen, den Prozess zu gewinnen, stehen also gut – ein endgültiges Urteil wird aber erst am 22. Oktober erwartet.

(kre)

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