Möchte dann doch lieber wieder nach Hause: Der inhaftierte US-Rapper 6ix9ine.Bild: picture alliance / abaca
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16.01.2020, 11:5416.01.2020, 16:27
Tekashi 6ix9ine sitzt bereits seit gut einem Jahr im Gefängnis. Und aufgrund der sogenannten 85-Prozent-Regel könnte er schon im August 2020 wieder frei sein.
Trotzdem plagt den US-Rapper die Ungeduld. Außerdem fürchtet er um seine Sicherheit. Wie "TMZ" berichtet, hat sein Anwalt Lance Lazzaro bei einem Richter den Antrag gestellt, dass 6ix9ine die restlichen Monate seiner Strafe zu Hause absitzen darf.
Der Anwalt sieht demnach die körperliche Unversehrtheit seines Mandanten in Gefahr. Der Grund dafür sollen die Aussagen gegen seine ehemaligen Gang-Kollegen sein. Im Rahmen des Prozesses gegen die berüchtigten Nine Trey Gangster Bloods im Oktober hatte 6ix9ine ein umfassendes Geständnis abgelegt und seine ehemaligen Mit-Gangster dabei schwer belastet. Ein solches Verhalten ist in kriminellen Kreisen extrem unbeliebt, Aussagen gegenüber der Polizei und der Justiz über Mittäter verletzen den ungeschriebenen Straßenkodex.
Gefängnis soll voller Gang-Mitglieder sein
Viele Mithäftlinge könnten also gute Gründe haben, ihn für sein Verhalten zu bestrafen. Der inhaftierte Rapper selbst behauptet, dass das Gefängnis, in dem er seine Haftstrafe absitz, voller Bloods-Mitglieder sei. Die Bloods sind neben den verfeindeten Crips die größte Streetgang in den USA. Zu ihr gehörten auch die Nine Trey Gangster Bloods.
6ix9ine soll an mehreren Gewaltverbrechen beteiligt gewesen sein. Im Gerichtsprozess wurde er im September zu einer Strafe von insgesamt 24 Monaten mit anschließender fünfjährigen Bewährung, 300 Sozialstunden sowie einer Geldstrafe von 35.000 US-Dollar verurteilt.
Da er bereits seit etwa 14 Monaten im Gefängnis sitzt, wäre sein regulärer Entlassungstermin im November 2020. Die 85- Prozent-Regel ermöglicht es aber, dass ein Täter bei guter Führung und nachdem er mindestens 85 Prozent seiner Strafe hinter Gittern verbüßt hat, den Rest der Haft außerhalb des Gefängnis verbringen darf, zum Beispiel zu Hause. Allerdings würde er auch dort unter Überwachung stehen – jedoch nur von Beamten, nicht von Gang-Mitgliedern.
(om)
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