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Bushido-Prozess: Wichtiger Zeuge darf wegen Abschiebung nicht aussagen

Bild-Motiv: Bushido mit seinem Rechtsanwalt Tschoppe Berlin den 25.01.2021 09.30 Strafkammer 38, Saal 500 Delikt: versuchte schwere raeuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, gefaehrliche Koerperver ...
Bushido sagte bereits an 25 Verhandlungstagen aus.Bild: imago images/Olaf Wagner
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Bushido-Prozess: Wichtige Zeugenaussage verhindert – Richter erklärt, es wurde "nichts unversucht gelassen"

14.03.2022, 16:0014.03.2022, 16:44
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Am Berliner Landgericht ging es beim Prozess gegen Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder in die 63. Runde. Rapper Bushido, der hier als Zeuge und Nebenkläger auftritt, hörte zuletzt die Aussage von seinem einstigen Freund und Weggefährten Fler. Der 39-Jährige sagte aus, er habe die Beziehung zwischen Bushido und Arafat als sehr eng erlebt. Sie seien demnach ein "perfektes Team" gewesen. Seit einigen Jahren sei Fler nur noch mit Arafat befreundet.

Der 39-Jährige meinte mit Blick auf die Vorwürfe im Strafverfahren: "Selbst wenn es so wäre, ist es lächerlich. Das macht für mich keinen Sinn." Nach wie vor gilt es, die Hintergründe der Anklagepunkte aufzuklären und weitere Zeugen zu befragen, die etwas zu den Tatvorwürfen sagen können. Am vorherigen Verhandlungstag waren weder Bushido noch sein Anwalt anwesend, als wieder jemand aussagte. Ein Immobilienverwalter sollte Auskunft über die 180.000 Euro geben.

Die Summe sei laut Bushido ohne sein Wissen von dem gemeinsamen Firmenkonto abgehoben worden. Doch dazu gab es keine neuen Erkenntnisse. Zuletzt wurde übrigens bekanntgegeben, dass die Audiodatei, über die der "Stern" berichtete, noch auf Authentizität geprüft werden müsste. Laut des Magazins gebe es nämlich einen Mitschnitt vom 18. Januar 2018, welcher die Anklageschrift widerlegen soll. Ob es nun diesbezüglich neue Erkenntnisse gibt, muss noch geklärt werden. Derweil erwirkte Bushido eine einstweilige Verfügung gegen besagte Berichterstattung des "Sterns".

Darum geht es im Prozess
Laut Anklage soll es zu Straftaten gekommen sein, nachdem Bushido 2017 die geschäftlichen Beziehungen auflösen wollte. Abou-Chaker habe dies nicht akzeptieren wollen und von Bushido eine Millionen-Zahlung sowie die Beteiligung an dessen Musikgeschäften für 15 Jahre gefordert, heißt es in der Anklageschrift. Der Rapper sei bedroht, beschimpft, eingesperrt und verletzt worden. Die Brüder im Alter von 39, 42 und 49 Jahren sind als Gehilfen oder Mittäter angeklagt.

Rapper Shindy bei Prozess nicht anwesend – Konsequenzen drohen

Am heutigen Verhandlungstag war Bushido nicht anwesend, genauso wenig wie der Zeuge, der heute aussagen sollte: Rapper Shindy. Er selbst zählt zu den erfolgreichsten Deutschrap-Interpreten Deutschlands. Zusammen mit Kay One startete er seine Karriere. Über das Label ersguterjunge veröffentlichte Michael Schindler, wie er bürgerlich heißt, fünf Jahre lang seine Tracks.

Als Laas Unltd. im Februar auf dem Zeugenstuhl Platz nahm, erkundigte sich Oberstaatsanwältin Petra Leister danach, ob er wüsste, warum Shindy keine Angaben machen wolle. Die Antwort lautete kurz und knapp: "Nein." In jedem Fall sei Shindy aber dabei gewesen, als die Künstler im März 2018 über die geschäftliche Trennung von Arafat und Bushido informiert worden seien. Zu möglichen Fragen über das Verhältnis zwischen den einstigen Geschäftspartnern konnte sich Shindy am Montag folglich nicht äußern, da er nicht erschien.

ARCHIV - 30.10.2019, Sachsen, Leipzig: Bushido, Rapper und Musikproduzent, steht im Bundesverwaltungsgericht. (zu dpa
Bushido wird vermutlich zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal aussagen müssen.Bild: dpa / Sebastian Willnow

Der Vorsitzende Richter Martin Mrosk las eine E-Mail von Shindys Zeugenbeistand vor. Daraus ging hervor, dass sich der Beistand mit Corona infizierte, ein erster Schnelltest war positiv. Da die zwei auch eine persönliche Besprechung gehabt haben sollen und nun auch bei Shindy Symptome aufgetreten seien, entschuldigten sich beide für den Prozesstag. Der Staatsanwältin reichte die Begründung im Fall von Shindy allerdings nicht.

Die Mindestvoraussetzung für ein entschuldigtes Fehlen wäre nämlich auch bei ihm ein Schnelltest gewesen. Aus diesem Grund könnten auf den Rapper noch "ordnungsrechtliche Maßnahmen" zukommen. "Allein der Umstand, zu jemandem Kontakt mit Symptomen zu haben, reicht nicht aus", so Leister. Wann Shindy letztlich aussagen wird, bleibt somit unklar. Genau so sieht es übrigens mit Samra aus, der sich bisher entschuldigen ließ.

Einer der wichtigsten Zeugen darf nicht zu Bushido-Prozess

Doch es gab noch einen ganz anderen Zeugen, der eigentlich ganz weit oben auf der Zeugenliste steht. Dabei handelt es sich um Veysel K., der laut Bushidos Aussage bei dem angeblichen Vorfall im Januar 2018, bei dem er eingesperrt, beleidigt, bedroht und geschlagen worden sei, zumindest zeitweise anwesend gewesen sein soll.

Somit hätte er wichtige Beobachtungen zum Fall beitragen können, auch wenn er nicht mehr dabei gewesen sei, als sich die mutmaßlichen Straftaten ereignet haben sollen. Veysel wird allerdings beim Prozess vorerst nicht erscheinen. Richter Mrosk mahnte in einem vorherigen Prozesstag bereits an, wie es sein könne, dass einer der wichtigsten Zeugen in die Türkei abgeschoben wurde.

Vor Gericht wurde von der Beisitzerin verlesen, dass das Berliner Verwaltungsgericht im Eilverfahren eine Entscheidung des Landesamtes für Einwanderung bestätigte. Dabei ging es um den Ablehnungsbescheid für die Einreise von Veysel. Als Grund für die Ablehnung einer Betretenserlaubnis wurde eine Gefahrenanalyse des Landeskriminalamts angeführt. Im März 2021 wurde der Straftäter aus der Untersuchungshaft abgeschoben. Wie das Gericht angab, gelte für ihn nun eine dreijährige Wiedereinreisesperre.

Besonders die Verteidigung kritisierte die Entscheidung, dass Veysel nicht aussagen kann, da er schließlich ein wichtiger Zeuge in dem Prozess sei. Rechtsanwalt Franke sagte: "Es liegt in der Verantwortung der Staatsanwaltschaft, dass er kommt." Und weiter: "Er ist einer der wesentlichen Zeugen beim Tatvorwurf. Diese Prozesssituation ist ausgesprochen unglücklich." Der Richter erklärte dazu:

"Ich habe auf die Bedeutung seiner Aussage hingewiesen. Auf der Zeugenliste ist er auf Platz drei. Auch das Gericht hat nichts unversucht gelassen."

Damit wurde der Prozesstag geschlossen. Am Mittwoch geht es weiter.

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