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Bushido-Prozess: Wirbel um verbotene Tonaufnahmen – es hagelt Strafanträge

Achtung Personen muessen eigenständig unkenntlich gemacht werden Berlin den 17.08.2020 Bild-Motiv: Nebenklaeger Bushido 10.30 Strafkammer 38, Saal 500 Delikt: versuchte schwere raeuberische Erpressung ...
Bushido sagte zuletzt im Oktober 2022 aus.Bild: imago images/Olaf Wagner
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Bushido-Prozess: Wirbel um verbotene Tonaufnahmen – es hagelt Strafanträge

16.01.2023, 17:25
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Mittlerweile startete der 90. Prozesstag gegen Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder. Im April wird nach über zweieinhalb Jahren das Urteil erwartet. Im Laufe des Prozesses wurden neben Bushido und seiner Frau Anna-Maria Ferchichi Polizeibeamte, Weggefährten oder Rapper wie Shindy angehört. Zuletzt waren es erneut Beamte, die Licht ins Dunkel bringen sollten. Derweil zweifelte die Verteidigung die Glaubwürdigkeit von Bushido an und gab dazu eine Erklärung mit Blick auf die Aussage von Veysel K. ab.

Der Vorsitzende Richter Martin Mrosk kündigte bereits an, dass es nun um angefertigte Sprachaufzeichnungen gehen solle. Im Prozess wurden bereits Aufnahmen, wie der angebliche Mitschnitt vom 18. Januar, thematisiert. Um welche es sich bei der jetzigen Verhandlung handelte, war allerdings beim vorherigen Termin noch nicht klar.

Darum geht es im Prozess
Laut Anklage soll es zu Straftaten gekommen sein, nachdem Bushido 2017 die geschäftlichen Beziehungen auflösen wollte. Abou-Chaker habe dies nicht akzeptieren wollen und von Bushido eine Millionenzahlung sowie die Beteiligung an dessen Musikgeschäften für 15 Jahre gefordert, heißt es in der Anklageschrift. Der Rapper sei bedroht, beschimpft, eingesperrt und verletzt worden. Die Brüder im Alter von 39, 42 und 49 Jahren sind als Gehilfen oder Mittäter angeklagt.

Verteidigung sieht Widerspruch bei Bushidos Aussage

Martin Mrosk wies gleich zu Beginn darauf hin, dass nun Sprachaufzeichnungen, die in der Anklageschrift festgehalten sind, zum Gegenstand des heutigen Prozesstages werden. Im Zuge dessen machte er klar, dass nur Sequenzen und nicht die kompletten Tondateien gezeigt werden. "Wenn wir alles abspielen, würden wir Tage und Wochen hier sitzen", betonte Mrosk.

Bild-Motiv: der Angeklagte Arafat Abou-Chaker Berlin den 23.03.2022 9.30 Strafkammer 38, Saal 500 Delikt: versuchte schwere raeuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, gefaehrliche Koerperverletzung, ...
Arafat Abou-Chaker soll heimlich Tondateien angefertigt haben.Bild: IMAGO/Olaf Wagner

Zunächst ging es um mehrere Dateien aus dem Jahr 2017, die von Arafat stammen sollen. Eine Aufnahme handelte von einem Gespräch über Denkmalschutz mit Blick auf bauliche Maßnahmen. Auf einer anderen ist Bushido zu hören, als es um weitere Baumaßnahmen und Fragen rund um das Finanzamt ging.

Verteidiger Hansgeorg Birkhoff machte im Zuge dessen darauf aufmerksam, dass es hier Unstimmigkeiten bei den Aussagen des Rappers gebe. "In der Beweisannahme hat Herr Ferchichi bekundet, dass er nichts damit zu tun hat. Er war gut im Bilde, um was es beim Straßenbau geht."

Und weiter: "Er meinte, er hätte keine Ahnung von steuerlichen Sachen gehabt, es wird deutlich, dass er das hatte." Da ergriff Bushidos Anwalt das Wort. Steffen Tzschoppe betonte: "Herr Birkhoff, bei allem Respekt, er hat über den Erwerb gesprochen, mit dem Laufenden hat er sich nicht befasst."

Zur Erinnerung: Bushido und Arafat kauften 2010 insgesamt 98 Wohnungen in Rüdersdorf. Zudem erwarben sie 2011 gemeinsam ein 16.000 Quadratmeter großes Grundstück in Kleinmachnow bei Berlin.

Bushido-Prozess: Verteidiger weist auf schlechte Tonqualität hin

Eine weitere Tondatei von 2017 war kaum zu verstehen. Bushido war nur vereinzelt zu hören. "Die Sache dort hat den letzten Stein ins Rollen gebracht", sagte er unter anderem. Ein anderer Verteidiger meinte über die Datei: "Die Aufnahmequalität ist schlecht, die Stimmen können nicht auseinandergehalten werden."

Oberstaatsanwältin Petra Leister betonte hingegen, dass es nicht darauf ankomme, was die Personen auf der Tonaufnahme sagen. Es gehe darum, zu zeigen, dass diese ohne das Einverständnis der zu hörenden Personen gemacht wurde. Damit wurde dann auch im Gerichtssaal klar, warum die Sprachsequenzen nicht in einen Kontext gesetzt wurden.

Eine andere Aufnahme war von 2018. Auch hier wies der Verteidiger auf Folgendes hin: "Diese Aufnahme ist noch schlechter, ich verstehe kein einziges Wort." Der Richter sagte daraufhin ironisch: "Das soll ihr Mandant aufgenommen haben. Er hätte die Sorge tragen sollen, dass es eine bessere Qualität ist." Die darauffolgende Datei war da schon besser zu hören. Dabei ging es um Gespräche mit Künstlern von EGJ und abgesagten Samples. Unter anderem spricht neben Bushido und Arafat auch Ali Bumaye.

Verbotene Tonaufnahmen: Es hagelt Strafanträge beim Bushido-Prozess

Auch Dateien von einer Verkehrskontrolle wurden abgespielt. Arafat spricht mit lauter Stimme: "Ich bin nicht über rot gefahren. Sie machen extra Schikane." In einer anderen sagt er: "Sie wissen, wer ich bin. Warum wollen Sie meinen Ausweis? Bin ich Satan oder ein Teufel? Wenn man mich sieht, hält man mich an. Soll ich mir eine Maske aufsetzen?"

Achtung Personen muessen eigenständig unkenntlich gemacht werden Berlin den 26.08.2020 Bild-Motiv: Bushido mit seinen Rechtsanwalt 10.30 Strafkammer 38, Saal 500 Delikt: versuchte schwere raeuberische ...
Bushido sagte an 28 Verhandlungstagen aus.Bild: imago images/Olaf Wagner

Zudem wurden Gespräche mit anderen Polizeibeamten vorgespielt, in denen es allerdings um die Sicherheit von Arafat ging.

Schließlich folgte eine längere Auflistung der Strafanträge von Geschädigten wegen "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes". Leister wies im Zuge dessen darauf hin: "Letztendlich hat auch Herr Ferchichi einen Strafantrag gestellt."

Der nächste Verhandlungstag findet am 6. Februar statt.

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