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Bushido-Anwalt lacht über Arafat: "Muss echt verzweifelt sein"

Bushido: Der Rapper tritt als Zeuge und Nebenkläger beim Prozess gegen Arafat Abou-Chaker und seine Brüder auf.
Bushido: Der Rapper tritt als Zeuge und Nebenkläger beim Prozess gegen Arafat Abou-Chaker und seine Brüder auf.Bild: imago images/ Olaf Wagner
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Bushido-Prozess gegen Arafat Abou-Chaker droht zu platzen

08.10.2020, 13:5821.06.2021, 16:23
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Der zehnte Prozesstag am Montag gegen Arafat Abou-Chaker und seine Brüder Yasser, Nasser und Rommel stand ganz im Zeichen der großangelegten Durchsuchung beim Hauptangeklagten durch Steuerfahnder und Polizei auf seinem Anwesen in Kleinmachnow, das er einst gemeinsam mit Bushido gekauft hatte. Laut Staatsanwaltschaft ging es dabei unter anderem um Ermittlungen wegen Steuerbetrugs.

Die Verteidigung beklagt, dass dort Unterlagen sowie Notizen von Arafat aus dem laufenden Strafprozess fotografiert worden seien – das sei ein No-Go für ein rechtsstaatliches und faires Verfahren. Die Verteidiger der Angeklagten beantragten daher das Ende oder die Aussetzung des Verfahrens. Sie witterten außerdem Geheimnisverrat, weil die Presse bereits vor der Polizei vor Ort war und demnach offenbar informiert war.

Auch Bushido wurde bereits am neunten Prozesstag zu den Vorkommnissen befragt. Der Grund: Vor der Razzia habe er nach einer E-Mail eines Steuerfahnders den Hausschlüssel zu seinem Anwesen an die Behörde übergeben. Gegen den Rapper sollen nach seinen Angaben auch Steuerermittlungen laufen. Sein Anwalt war bei der Durchsuchung ebenfalls vor Ort. Der Vorsitzende Richter Martin Mros fand es "merkwürdig", dass Ermittler vor einer solchen Durchsuchungsaktion auf einen Betroffenen zugegangen sein könnten.

Die Verteidigung warf Bushido vor, dass er mit der Polizei zusammenarbeiten würde und sprach von einer inszenierten Durchsuchung. Doch der 42-Jährige betonte: "Ich wusste von keiner Maßnahme im Vorfeld." Er habe auch nicht die Medien über die Ereignisse informiert. Am Montag wurde der Vorgang der Durchsuchung näher durchleuchtet, auch die Steuerfahndung kam dabei zu Wort.

Darum geht es im Prozess
Laut Anklage soll es zu Straftaten gekommen sein, nachdem Bushido 2017 die geschäftlichen Beziehungen aufgelöst hatte. Arafat Abou-Chaker habe dies nicht akzeptieren wollen und von Bushido unberechtigt eine Millionen-Zahlung sowie die Beteiligung an dessen Musikgeschäften für 15 Jahre gefordert. Der Rapper sei bedroht, beschimpft, eingesperrt und verletzt worden. Die Brüder im Alter von 39, 42 und 49 Jahren sind als Gehilfen oder Mittäter angeklagt.

Zu Beginn des Prozesstages begann zunächst Bushidos Anwalt Steffen Tzschoppe eine Stellungnahme zu verlesen. Dabei fehlte es nicht an einem ironischen Unterton und die Menschen im Gerichtssaal schienen sichtlich amüsiert über das Vorgetragene.

Hierbei ging es um seine Rolle, die er als Anwalt bei der Hausdurchsuchung gespielt haben soll. Er stellte klar, dass er auf Bitte von Bushido zu dem Grundstück geschickt wurde und es keine Absprachen im Vorfeld gegeben habe. Sehr detailreich begann er zu schildern, wie er den Tag begonnen habe. Um 5.45 Uhr sei er aufgestanden und habe natürlich geduscht. Er lebe seit 1997 in Kleinmachnow , 600 Meter Luftlinie von Arafats Haus entfernt.

Als er vor dem Anwesen von Arafat eintraf, sei er auf Medienvertreter vom "Spiegel" und der "Bild" getroffen. "Ich wusste nicht, dass sie vor Ort sind", sagte er. Er habe mitgeteilt, dass er gebeten wurde, an der Begehung teilzunehmen.

Bushido-Anwalt über Arafat und Fler: "Man muss echt verzweifelt sein, wenn man auf so einen Blödsinn kommt"

Der Anwalt meinte weiter: "Arafat nutzte Patrick Losensky (aka Fler, Anm. d. Red), um Dinge zu verbreiten." Der Grund: Fler habe Aufnahmen von dem Überwachungsvideo auf Twitter veröffentlicht. In dem Zusammenhang werde immer wieder von einem "magischen Dreieck" bestehend aus dem LKA, der "Bild" und dem Anwalt gesprochen .

Bushido-Anwalt Tzschoppe stellte daraufhin fest: "Man muss echt verzweifelt sein, wenn man auf so einen Blödsinn kommt." Der Verteidiger dementierte: Er habe die Aufnahmen nicht weitergeleitet. Laut Anwalt soll seine Teilnahme an der Begehung des Grundstücks durch Bushido zustande gekommen sein: "Herr Ferchichi hat mich beauftragt und ich bin hingefahren."

Im Anschluss daran wurde die erste Zeugin verhört. Die Finanzbeamtin berichtete von dem Einsatz in Kleinmachnow am 22. September. Die 47-Jährige sagte, dass Bushido den Schlüssel für das Grundstück im Vorfeld selbst übermittelt habe. Während der Durchsuchung sei ein Aktenordner für die Verteidigung vorläufig sichergestellt worden. Zu dem Inhalt könne sie allerdings nichts sagen. Es seien keine Kopien davon genommen werden.

Angefertigte Bilder habe sie bis zum heutigen Zeitpunkt nicht gesehen. Sie habe keine Kamera dabei gehabt, sondern wenn Aufnahmen entstehen, dann mit dem Diensthandy.

Steuerfahnderin gibt an, Fotos von Arafat-Notizen gemacht zu haben

Brisant wurde es dann mit der Anhörung der zweiten Zeugin, der Steuerfahnderin K. Gleich zu Beginn ihrer Aussage gab sie an, Fotos von Unterlagen gemacht zu haben. Demnach habe sie im Auto von Arafat handschriftliche Notizen auf geknitternen Blättern gefunden. Der Angeklagte, Arafat Abou Chaker, habe ihr mitgeteilt, dass es sich dabei um handschriftliche Notizen aus der Hauptverhandlung handele. Die Unterlagen würden demnach unter das geschützte Mandantenverhältnis fallen, da sie wichtige verteidigungstaktische Details enthielten. Die Steuerfahndung wäre somit nicht berechtigt gewesen, die Unterlagen einzusehen.

Um den Sachverhalt zu klären, habe die Finanzbeamtin ihre Vorgesetzte aufsuchen wollen, um festzustellen, wie mit den Unterlagen verfahren werden solle. So schildert sie die Ereignisse vor Gericht. Als sie die Vorgesetzte nicht ausfindig machen konnte, habe sie sich mit Arafat darauf geeinigt, dass sie die Notizen fotografieren dürfe, nachdem sie ihm erklärt habe, dass die Unterlagen sonst beschlagnahmt werden müssten, um den Inhalt zu prüfen.

Zu diesem Zeitpunkt habe die Finanzbeamtin die Notizen für steuerlich relevant gehalten, sagt sie. Gleichzeitig betont sie aber auch, über den Inhalt der Unterlagen keine Angaben machen zu können – ein Widerspruch, der nicht nur die Verteidiger irritierte. Auch der Vorsitzende Richter fragte an dieser Stelle nach, woran sie die steuerliche Relevanz festgemacht habe. Eine Frage, die zunächst unbeantwortet blieb.

Prozess droht zu platzen

Die Verteidigung äußerte jedoch Zweifel an der Darstellung der Beamtin, Arafat Abou-Chaker habe das Fotografieren der Notizen erlaubt. Schließlich habe er vor der Wahl gestanden, die Unterlagen wegzugeben oder nur fotografieren zu lassen. Eine Freigabe der Notizen habe es also nicht gegeben, argumentiert die Verteidigung. Diese Tatsache ist insofern relevant, als dass durch das Abfotografieren der verteidigungsrelevanten Notizen ein faires Verfahren nicht mehr gewährleistet sein könnte.

Diese Karte versuchten die Verteidiger nun auszuspielen. Denn sollte sich bewahrheiten, dass das Hauptverfahren gegen die Brüder Abou-Chaker dadurch beeinträchtigt werden könnte, droht der Prozess zu platzen. So stellten die Verteidiger bereits am letzten Prozesstag den Antrag, den Prozess einzustellen, zumindest aber auszusetzen, bis die Vorkommnisse geklärt sind.

Der Steuerfahnderin, die die Fotos der Notizen gemacht hat, schien die Brisanz der Lage zunächst gar nicht bewusst gewesen zu sein. Erst als die Problematik der Aufnahmen an die Medien durchsickerte und beim Finanzamt die Frage aufkam, wer die Fotos gemacht habe, sagte sie fast schon salopp: "Ich habe die Fotos gemacht". Welche Wendung sie dem parallel laufenden Strafverfahren gegen die Abou-Chaker Brüder damit geben könnte, war zu diesem Zeitpunkt offenbar noch niemandem klar.

Als dritter Zeuge wurde dann ein Finanzbeamter angehört, der die Aussage der beiden anderen Zeuginnen größtenteils bestätigte. Er sagte außerdem, man habe sich nach Bekanntwerden der möglichen Auswirkungen entschieden, die mittlerweile im IT-System des Finanzamts gespeicherten Fotos nicht als Beweismittel zu verwenden. Mit einer Löschung wolle man hingegen warten, falls das Gericht eine Einsicht des Materials fordert.

Doch genau hier liegt der Haken. Eine Beurteilung über die Relevanz der Notizen für das Strafverfahren könne nicht von einer am Prozess beteiligten Person vorgenommen werden, da ein unabhängiges Verfahren dadurch nicht mehr gewährleistet sein könnte.

Die Verteidigung verlangte daher eine vollständige, nachvollziehbare Löschung der Dateien. Dies zu beweisen, dürfte jedoch schwer sein. Und so rückt die Möglichkeit einer Einstellung oder Aussetzung des Verfahrens immer näher.

Nach der heutigen Anhörung der Zeugen, wird das Gericht am kommenden Montag über den weiteren Verlauf der Verhandlung entscheiden. Im schlimmsten Fall müsste das Verfahren neu aufgerollt werden, das würde bedeuten, dass alle bisherigen Verhandlungstage wiederholt werden müssten

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