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Bushido-Prozess: Rapper beschuldigt Ex-Mitarbeiter heftig

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Bushido ist bei dem Prozess Zeuge und Nebenkläger.Bild: imago images/Olaf Wagner
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Im Prozess: Bushido widerspricht Zeugen – und beschuldigt Ex-Mitarbeiter heftig

17.10.2022, 17:23
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Am Montag ging der Prozess gegen Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder in die 84. Runde. Dieses Mal erschien Bushido wieder selbst vor Gericht. Denn bereits Mitte August war klar, dass er nochmal in den Zeugenstand muss. Dabei geht es vor allem um die brisante Tonaufnahme, die angeblich am 18. Januar aufgezeichnet wurde. Also dem Tag, an dem Bushido laut eigener Aussage von Arafat und seinen Brüdern bedroht, eingesperrt und geschlagen wurde.

In der Aufnahme selbst ist davon jedoch nichts zu hören. Die Echtheit muss aber noch bestätigt werden.

Darum geht es im Prozess
Laut Anklage soll es zu Straftaten gekommen sein, nachdem Bushido 2017 die geschäftlichen Beziehungen auflösen wollte. Abou-Chaker habe dies nicht akzeptieren wollen und von Bushido eine Millionenzahlung sowie die Beteiligung an dessen Musikgeschäften für 15 Jahre gefordert, heißt es in der Anklageschrift. Der Rapper sei bedroht, beschimpft, eingesperrt und verletzt worden. Die Brüder im Alter von 39, 42 und 49 Jahren sind als Gehilfen oder Mittäter angeklagt.

Bushido muss sich Fragen der Verteidigung stellen

Bushido musste sich den Fragen der Prozessbeteiligten stellen. In einem weißen Luxus-Kapuzenpulli nahm er im Zeugenstuhl Platz. An seiner Seite war sein Anwalt Steffen Tzschoppe. Bushido behauptet, dass die Tonaufnahme durcheinander sei. Er vermutet einen Mitschnitt aus zwei verschiedenen Treffen.

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Bushido sollte sich zum dritten Mal zur Tondatei äußern, doch es kam anders.Bild: imago images/Olaf Wagner

Eigentlich sollten die Fragen sich auf die Tonaufnahme beziehen. Doch als Hansgeorg Birkhoff das Wort ergriff, wollte er wissen, ob es früher bei seinen Tourneen Ausfallversicherungen zur "Black Friday"-Tour gab. Der Rapper zeigte sich irritiert von der Frage und meinte schlicht: "Das weiß ich nicht." Bushido machte deutlich, dass er zunächst auf die Fragen der Tondatei eingehen solle. Der Verteidiger stellte klar: "Ich stelle Fragen und Sie antworten."

Birkhoff blieb dabei: "Wie verhält es sich mit einer Ausfallversicherung zur 'Black Friday'-Tour?" "Kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich kann mich erinnern, dass in dem Zeitraum 2017 Papierkram erledigt werden musste", so der Rapper. Der Verteidiger hakte weiter nach: "Können Sie sich erinnern, Atteste vorgelegt zu haben?" Bushido antwortete: "Ob ich es getan habe? Keine Ahnung. Ich habe 17.000 E-Mails in meinem Account. Die Steuerfahndung weiß über meine E-Mails besser Bescheid."

Zur Erinnerung: Anfang Dezember 2017 verschob der Rapper zum ersten Mal seine Tour. Auf der Tonfrequenz sei zu hören, wie einer der Abou-Chakers am 18. Januar über Versicherung spreche. Bushido gab in seiner vorherigen Aussage an: "Ein Gespräch über die Tour-Absage am 18. Januar ergibt für mich keinen Sinn, da zu diesem Zeitpunkt alles für die Tour bereits geklärt war." Im Saal wurde auch eine kurze Frequenz abgespielt, doch der Ton erschwerte, das Gesagte zu verstehen.

Als Birkhoff weiter angab, ob der Rapper am 6. Februar 2018 eine Erklärung an ein Versicherungsunternehmen verfasst habe, grätschte der Richter dazwischen: "Mir fehlt die Geduld zur Audiodatei." Dem stimmte der Rapper zu. Derweil zog sich Bushido seine Kapuze über den Kopf, streckte sich und wirkte gelangweilt. Der Richter gab schnell zu verstehen, dass er seine Kopfbedeckung abnehmen müsse. Dies tat er.

Dann kam der Verteidiger wieder auf die Tour zu sprechen. "Die erste Absage erfolgte im Dezember 2017 wegen Rückenproblemen. Was war der Grund für die Absage am 27. April 2018?" Bushido erklärte: "Ich glaube, dass es ein Attest von meinem Psychologen gab, den ich kurz nach dem 18. Januar aufgesucht habe."

Der Anwalt wiederholte seine Frage, ob er sich im Februar an eine Versicherung gewandt habe. Dort habe es nämlich geheißen: "Ich bin arbeitsfähig, habe keine Einschränkungen." Dies würde konträr dazu stehen, dass er nach dem 18. Januar einen Psychologen aufgesucht habe. Bushido gab an, davon nichts zu wissen.

Während Birkhoff schon die nächste Frage vorbereitete, nahm der Rapper erstmal Augentropfen. Schließlich fragte der Verteidiger genauer: "Gab es Unterlagen von einer Ausfallversicherung, die Sie ausgefüllt haben?" Der 44-Jährige meinte: "Ich habe darauf schon geantwortet. Ich kann mich an die Passage nicht erinnern."

Bushido widerspricht Zeugenaussagen

Im Anschluss ergriff Oberstaatsanwältin Petra Leister das Wort. Sie kam auf die Aussage von DJ Gan-G zu sprechen, der angab, dass er Bushido einen Mercedes nicht ausgeliehen habe, sondern dass dieser eine Bezahlung von der Tour gewesen sei, womit abgerechnet worden wäre. Später hätte er das Fahrzeug wiederbekommen, als der Rapper es verkaufen wollte.

Bushido sagte jetzt: "Arafat und ich wollten einen GLS haben. Er hat empfohlen, ein Auto über Gan-G zu mieten, statt es zu kaufen. Das könnte man auch über die Steuer absetzen. Meine Fahrzeuge waren nicht in meinem Besitz. Es erfolgte eine Zahlung von meiner GmbH an seine Firma. Es wurde nichts verrechnet. Meine Ansprüche resultieren aus Gagen."

Leister kam auf den angeblichen Vorfall am 18. Januar zu sprechen und fragte Bushido, was er ihm von dem Tag erzählt habe. Mit Blick auf Gan-Gs Aussage vor Gericht sagte er: "Er hätte aussagen müssen, was passiert ist. Was Gan-G aussagte, hat an der Oberfläche gekratzt. Von einer Ohrfeige war nicht die Rede, ich habe keine Ohrfeige bekommen." Im weiteren Verlauf ging es um die Aussagen von Stephan B. und Steven K., die beide in seinem Aquaristikgeschäft arbeiteten. Stephan B. erklärte im August vor Gericht, dass Bushido anfing "rumzublöken und uns beschuldigte, dass wir ihn beklaut hätten".

Bushido sagte dazu: "Ich habe das nie anderen vorgeworfen, niemanden konkret verdächtigt. Als mir auffiel, dass der Betrag nicht da ist, habe ich gesagt, dass drei Leute den Schlüssel hatten. Es gab keine Konsequenzen." Laut den Aussagen von Bushidos einstigen Mitarbeitern hätte der Rapper gedroht: "Wenn ihr sie nicht wiederbringt, dann bricht euch Arafat alle Knochen." Bushido sagte zu der Aussage: "Völlig absurd. In privaten Situationen habe ich nie mit Arafat gedroht."

Der Rapper beschäftigte Steven K. nach der Schließung des Geschäfts weiter als Hausmeister. Mit Blick darauf, dass Steven K. Bushido beim Zählen von 975.000 Euro Schwarzgeld geholfen hätte, sagte Bushido: "Nein, zu keinem Zeitpunkt."

Bushido beschuldigt Ex-Mitarbeiter der Falschaussage

Die Oberstaatsanwältin fragte, ob er eine Erklärung habe, warum Steven K. nicht gut auf ihn zu sprechen sei. Dies begründete er damit, dass er guten Kontakt zu Arafat habe. "Ich nehme an, dass er bewusst falsch aussagt", so der Rapper. Und weiter: "Er will, dass ich mit meiner Glaubwürdigkeit abschmiere." Mit Veysel K., der auch noch per Videovernehmung angehört werden soll, habe Bushido übrigens seit anderthalb, zwei Jahren keinen Kontakt mehr, "leider gar nicht mehr, schade", gab er an.

Der Richter erklärte zum Schluss: "Wenn keine Fragen mehr zu stellen sind, würde ich Sie entlassen wollen. Momentan sehe ich keinen Grund für eine Ladung." Am 24. Oktober startet der nächste Prozesstag.

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