Am Montag ging es mit dem Prozess gegen Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder in die 81. Runde. Erst im Januar 2023 wird das Urteil erwartet. Bis dahin gilt es, die Audiodatei, über die zuerst der "Stern" berichtete, auf deren Echtheit zu prüfen und erneut Bushido dazu zu befragen. Wann das allerdings der Fall ist, wurde bisher noch nicht angegeben. Zuletzt gab es keine weitere Zeugenaussage.
Darüber hinaus soll auch noch Veysel K. über eine Videovernehmung vor dem Berliner Landgericht angehört werden. Der Zeuge wurde im März 2021 in die Türkei abgeschoben, wodurch er nicht persönlich in Berlin erscheinen kann, da ihm die Behörden eine Einreise nach Deutschland verwehren. Beim vorherigen Prozesstag zweifelte die Verteidigung besonders Bushidos Glaubwürdigkeit an. Dabei ging es verstärkt darum, inwiefern der Rapper Aussagen anpasse.
Beim neuesten Prozesstag stellte sich schnell heraus, dass der Tagesplan nicht wie geplant eingehalten werden konnte. Nachdem die Verhandlung rund 40 Minuten später startete, meinte der Vorsitzende Richter Martin Mrosk direkt nach der Begrüßung zu einem der Angeklagten: "Herr Yasser Abou-Chaker, wo sind Ihre Verteidiger?" Schnell herrschte Unruhe im Saal.
"Ich weiß, dass Herr Franke verhindert ist", hallte es durch den Saal. Der Richter erklärte daraufhin, die Verhandlung zunächst für 15 Minuten zu unterbrechen, um zu klären, wo denn sein zweiter Anwalt sei. Schließlich ging der Prozess erst nach rund 45 Minuten weiter, bis dahin schaffte es einer der Verteidiger in den Saal 500.
Im Anschluss sollte ein weiterer Zeuge aussagen, doch auch hier gab es Klärungsbedarf mit Blick auf dessen Glaubwürdigkeit. Die Verteidigung legte dem Zeugen nämlich eine Belastungstendenz nahe, wie es der Richter zusammenfasste. Ein Video zu einem anderen Tatvorwurf stand zudem im Raum. Oberstaatsanwältin Petra Leister meinte dazu: "Der Zeuge kann heute vernommen werden. Das Video beinhaltet einen anderen Tatvorwurf."
Um welchen Sachverhalt es genau ging, wurde nicht eindeutig klar. Eine Kollegin des Zeugen soll einen der Abou-Chakers als "Verbrecher" beschimpft haben, zudem soll sie ihre Dienstkarte nicht gezeigt haben. Darüber hinaus sei angeblich im Zusammenhang mit den Abou-Chakers das Wort "kriminell" gefallen. Der geladene Zeuge soll angegeben haben, dass er nicht sagen könne, ob diese Begriffe fielen, nach seiner Erinnerung sei die Sprache von "Großfamilie" gewesen.
In jedem Fall wurde das Video als mögliches Beweisstück nicht mehr gezeigt. Nach einer weiteren Pause blieb dem Richter nur noch zu sagen: "Die Hauptverhandlung wird unterbrochen, das Beweisprogramm wird mitgeteilt." Da die Zeit so fortgeschritten war und die Kammer einen weiteren Prozess im Anschluss hatte, konnte der Zeuge in jedem Fall nicht mehr angehört werden. Am 5. Oktober findet dann der 82. Prozesstag statt.
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