Unterhaltung
Vor Ort

Bushido zu einem Arafat-Anwalt: "Sie brauchen gar nicht so süffisant zu grinsen"

Bild-Motiv: Bushido mit seinem Rechtsanwalt Tschoppe Berlin den 25.01.2021 09.30 Strafkammer 38, Saal 500 Delikt: versuchte schwere raeuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, gefaehrliche Koerperver ...
Bushido sagte am Mittwoch weiter gegen Arafat Abou-Chaker aus.Bild: www.imago-images.de / Olaf Wagner
Vor Ort

"Sie brauchen gar nicht so süffisant zu grinsen": Bushido geht Anwalt beim Prozess gegen Arafat Abou-Chaker an

20.02.2021, 15:4321.06.2021, 16:12
Mehr «Unterhaltung»

Nach einer Woche Pause ging am Mittwoch der Prozess gegen Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder weiter, bei dem Rapper Bushido als Zeuge und Nebenkläger auftritt. Es war bereits der 24. Verhandlungstag, erneut sagte Bushido gegen seinen ehemaligen Freund und Geschäftspartner aus.

Dabei ging es, wie schon in der letzten Sitzung, viel um Verträge, Abrechnungen und anderes trockenes Zeug. Die Bühne gehörte heute jedoch anderen: Dem offensichtlich gut aufgelegten Vorsitzenden Richter, den Anwälten der Verteidigung sowie dem des Nebenklägers, die sich einige unterhaltsame Wortgefechte lieferten. Bushido geriet dabei fast zum Nebendarsteller, was aber auch an seinem eher langweiligen Text gelegen haben dürfte.

Auch an diesem Tag wiederholte Bushido seine Vorwürfe gegen Abou-Chaker. Er stellte das langjährige Verhältnis zu seinem Partner als einseitig dar. Ihm zufolge hat Arafat Abou-Chaker ihn ausgenutzt und unberechtigt Zahlungsforderungen erhoben, für die er laut Bushido keine angemessenen Gegenleistungen erbracht haben soll.

Nun mag man sich fragen, was das in einem Strafprozess verloren hat. Zerrüttete Geschäftsverhältnisse lassen sich üblicherweise in Zivilprozessen klären. Ein solcher fand auch bis November 2020 in Frankfurt/Oder statt. Dabei ging es um gemeinsam erworbene Grundstücke in Brandenburg, Bushido gewann. Er habe noch weitere Zivilverfahren offen, so Bushido. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden diese ausgesetzt, der Ausgang des Strafverfahrens solle abgewartet werden.

Darum geht es im Prozess
Laut Anklage soll es zu Straftaten gekommen sein, nachdem Bushido 2017 die geschäftlichen Beziehungen aufgelöst hatte. Abou-Chaker habe dies nicht akzeptieren wollen und von Bushido eine Millionen-Zahlung sowie die Beteiligung an dessen Musikgeschäften für 15 Jahre gefordert, heißt es in der Anklageschrift. Der Rapper sei bedroht, beschimpft, eingesperrt und verletzt worden. Die Brüder im Alter von 39, 42 und 49 Jahren sind als Gehilfen oder Mittäter angeklagt.

Richter scherzt: "Nicht, dass ich nachher den falschen Zeugen vernehme"

Im Strafprozess jedoch stehen versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung und gefährliche Körperverletzung in der Anklageschrift. Starker Tobak also, doch bisher konnte von den Vorwürfen nur wenig überzeugend nachgewiesen werden. Sie beziehen sich alle auf einen einzelnen Vorfall im Januar, bei dem Bushido seiner Darstellung zufolge bedroht, beschimpft, eingesperrt und mit einer Wasserflasche geschlagen worden sein soll.

Bevor nun am Mittwoch der wilde Ritt durch die drögen Akten, Vertragsdokumente, Rechnungen und Geschäftsgründungen losgehen konnte, lieferten sich zunächst Anklage und Verteidigung einige verbale Duelle. Bushido war dabei zum Zuschauen und -hören verdammt, eine Rolle, die ihm sichtlich nicht liegt.

Besonders gut drauf war offenbar der Richter. Schon zu Beginn der Verhandlung wurde das deutlich, als er Bushido darauf hinwies, dass er sein Namensschild mit dem seines Anwalts verwechselt habe. "Nicht, dass ich nachher den falschen Zeugen vernehme", scherzte der Vorsitzende.

Bushidos Doku sorgt für Streit

Es folgten mehrere Stellungnahmen und Anträge, sowohl von den Verteidigern als auch von Staatsanwältin Leistner. Diese wirkte etwas verkniffen, als sie den Antrag der Verteidiger zurückwies, Bushidos Doku noch vor der Veröffentlichung bei Amazon Prime vom Gericht beschlagnahmen und anschauen zu lassen. Es gäbe doch bereits genug Informationen, begründete sie ihre ablehnende Haltung schroff.

Das wiederum sahen Abou-Chakers Verteidiger ganz anders. Sie zeigten sich außerdem verwundert darüber, dass die Produktionsfirma des Films, die dem Axel-Springer-Verlag gehört, bereits vorsorglich eine Anwältin beauftragt hat, die die Herausgabe der Doku mit Verweis auf hohe Güter wie Pressefreiheit und Informantenschutz verneint habe.

Die Verteidigung wies dies zurück. Da die Doku ja sowieso demnächst öffentlich zu sehen sein werde, könne es den Rechteinhabern nicht um die Wahrung der Grundrechte, sondern höchstens um finanzielle Interessen gehen. "Das wäre dann quasi eine Vorpremiere", warf der Richter schelmisch ein:

"Da müssen wir nur für Snacks und Getränke sorgen."

Trotz des heiteren Umgangstons wurde aber verbal scharf geschossen. Einer der Verteidiger verlas eine Stellungnahme, in der er die Rolle der Staatsanwaltschaft bemängelte. "Es ist Ihre Aufgabe, den Zeugen zu befragen und seine Rolle dabei kritisch zu hinterfragen." Davon sehe er aber nichts. Stattdessen lege die Staatsanwältin Bushido teilweise vermeintlich stichhaltige Antworten in den Mund. "Unerträglich" sei das, schloss er seine Ausführungen. Die anderen Verteidiger stimmten ihm zu.

ARCHIV - 26.08.2020, Berlin: Anis Mohamed Youssef Ferchichi (l), bekannt als Rapper Bushido, steht beim Prozess gegen den Chef einer bekannten arabischst
Bushido (l.) mit einem seiner Anwälte.Bild: dpa / ---

Clubhouse und angeblich in Auftrag gegebene Disstracks

Nun war die Gegenseite an der Reihe. Bushidos Anwalt beklagte, der Angeklagte schweige zwar bisher zu allen Vorwürfen, "was sein gutes Recht ist", wie er einräumen musste. Auf der App Clubhouse jedoch äußere er sich immer wieder zum Prozessverlauf und erhebe dabei Vorwürfe gegen seinen Mandanten Bushido. Es wurde nicht klar, was daran nun genau strafbar sein soll, doch der Anwalt legte gleich nochmal nach:

"Außerdem hat er wiederholt Disstracks gegen meinen Mandanten in Auftrag gegeben."

Das wiederum rief einen der Verteidiger auf den Plan, der in einer direkten Erwiderung klarstellte: "Sie haben schon mehrfach behauptet, dass mein Mandant diese Disstracks veranlasst habe. Das ist unwahr. Bitte seien Sie vorsichtig mit Tatsachenbehauptungen." Das letzte Wort in dem Gefecht hatte dann wieder der Richter. Der merkte mit ironischem Unterton an, es sei ja fast schon humoristisch, dass Bushido und Arafat ihren Streit um die Disstracks über ihre jeweiligen Anwälte austragen ließen.

Einer der Disstracks gegen Bushido:

Verteidiger kündigt an: "Alles zu seiner Zeit"

Nun durfte Bushido wieder selbst sprechen. Die gute Nachricht: Seinen Hexenschuss von vergangener Woche hatte er offenbar auskuriert. "Tiptop", antwortete er auf die Frage des Richters, wie es ihm heute gehe. Es folgte eine weitere Erörterung verschiedener Verträge, Rechnungen und Geschäftsgründungen, wirklich Spannendes oder auch nur Neues kam dabei jedoch nicht zutage.

Dafür machten die Verteidiger von Arafat Abou-Chaker im Verlauf von Bushidos Befragung eine indirekte Ankündigung. Der Rapper erwiderte auf eine Frage des Gerichts zu einem unklaren Posten in einer Rechung: "Da müssen sie ihn fragen." Gemeint war natürlich Arafat. "Aber der redet ja bisher nicht mit mir", antwortete der Richter mit gespielter Traurigkeit. Der Angeklagte grinste nur – und schwieg. "Alles zu seiner Zeit", warf jedoch einer seiner Verteidiger vielsagend ein. Das könnte darauf hindeuten, dass Arafat durchaus vorhat, sich im weiteren Verlauf des Prozesses selbst zu äußern.

Anwalt zu Bushido: "Das verbitte ich mir"

Kurz vor Schluss geriet Bushido dann mal wieder mit Hansgeorg Birkhoff, einem der Verteidiger Arafats, aneinander. Dieser wollte wissen, von wem die Initiative zur Auflösung des Managementvertrags gekommen sei, den Bushido nach seiner Trennung von Arafat Abou-Chaker mit Ashraf Remmo geschlossen hatte. "Sie brauchen gar nicht so süffisant zu grinsen", hob Bushido an, doch da war er an den Falschen geraten. Er sei ein höflicher Mensch, erwiderte Birkhoff. "Aber das verbitte ich mir." Er grinse nicht süffisant, betonte er, um dann nochmal direkt nachzulegen:

"Vielleicht wissen Sie ja nicht, was das bedeutet."

Der letzte Akt gehörte dann wieder dem Richter. Er habe versucht, kurze und präzise Antworten zu geben, erklärte Bushido im Anschluss an seine Aussage. Das habe er schon bemerkt, erwiderte der Richter und fügte ein – tatsächlich süffisantes – "Er war stets bemüht" hinzu. Dann fiel der Vorhang – kommenden Montag geht es weiter.

Vorverkauf für Rock-am-Ring-Tagestickets startet: Das sind die Preise

Draußen wird es allmählich wärmer und mit dem Frühling kommt auch die Festival-Saison immer näher. Das traditionsreichste Rock-Festival ist immer noch Rock am Ring, das jedes Jahr im Frühsommer über die Bühne geht. Es findet parallel zum Schwesterfestival Rock im Park statt. Über 90.000 Besucher:innen lockt die Veranstaltung am Nürburgring in Rheinland-Pfalz an, Karten sind immer stark gefragt.

Zur Story