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Bushido packt vor Gericht gegen Arafat Abou-Chaker aus – das hat er noch nie erzählt

26.08.2020, Berlin: Anis Mohamed Youssef Ferchichi, bekannt als Rapper Bushido, steht beim Prozess gegen den Chef einer bekannten arabischstämmigen Großfamilie neben seinem Anwalt. Dem ehemaligen Gesc ...
Bushido sagte nun gegen Arafat Abou-Chaker aus. Das Bild zeigt ihn am 26. August im Gericht.Bild: dpa Pool / ---
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Bushido packt gegen Abou-Chaker aus: "Von 100.000 Euro konnte ich nur 20.000 behalten"

02.09.2020, 16:5521.06.2021, 16:29
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Am vierten Verhandlungstag kommt endlich etwas Schwung in den Prozess gegen Arafat Abou-Chaker. Dabei sieht es zunächst gar nicht danach aus. Der Prozesstag beginnt damit, dass die Verteidiger erneut Einsicht in Akten fordern, die ihnen die Staatsanwaltschaft nicht geben will. Es geht um Aussagen, die Bushido vergangenes Jahr gegenüber dem Landeskriminalamt Berlin gemacht hat.

Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass es dabei teilweise um noch laufende Verfahren gehe, es also aus ermittlungstaktischen Gründen nicht möglich sei, dass die Anwälte Einsicht erhalten. Diese wiederum erklären, es entspreche dem Grundsatz der Waffengleichheit, dass sie diese Informationen, die sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Bushidos Anwalt vorlägen, auch zu sehen bekämen.

Richter weist Anträge von Abou-Chaker-Anwälten zurück und widmet sich Bushido

Das Gericht zieht sich erstmal zur Beratung zurück. Die Verteidigung droht sogar damit, die Aussetzung des Verfahrens zu beantragen, bis die noch offenen Verfahren abgeschlossen und die Akten damit für sie zugänglich wären. Unmut unter den Zuschauern – das würde eine lange Pause des Verfahrens bedeuten.

Darum geht es im Prozess
Laut Anklage soll es zu Straftaten gekommen sein, nachdem Bushido 2017 die geschäftlichen Beziehungen aufgelöst hatte. Clanchef Abou-Chaker habe dies nicht akzeptieren wollen und von Bushido unberechtigt eine Millionen-Zahlung sowie die Beteiligung an dessen Musikgeschäften für 15 Jahre gefordert. Der Rapper sei bedroht, beschimpft, eingesperrt und verletzt worden. Die Brüder im Alter von 39, 42 und 49 Jahren sind als Gehilfen oder Mittäter angeklagt.

Doch nach der Pause erklärt der Richter, die Anträge seien zurückgewiesen. Er möchte nun zügig mit der Vernehmung von Bushido fortfahren. Am vergangenen Mittwoch hatte dieser angefangen damit, seinen kompletten musikalischen Werdegang zu erzählen. Er war bis zu seinem Streit mit seiner ehemaligen Plattenfirma Aggro Berlin gekommen – hörte aber auf, bevor es um seine erste Begegnung mit dem Hauptangeklagten ging.

An dieser Stelle soll er nun fortfahren. Zuvor jedoch hatten Staatsanwaltschaft und Verteidiger die Möglichkeit, zu seiner bereits getätigten Aussage Fragen zu stellen. Während die Oberstaatsanwältin Petra Leister offenbar schlecht vorbereitet ist ("Ich dachte, wir hören heute nur weitere Aussagen") und eher uninteressante Dinge über die Verträge mit Aggro Berlin fragte, gehen die Verteidiger direkt ans Eingemachte.

Abou-Chaker-Anwalt nimmt Bushido in die Mangel – der verheddert sich

Der Anwalt von Yassir Abou-Chaker will wissen, wegen welcher Straftat Bushido damals in die soziale Einrichtung gemusst habe, in der er Ende der 90er Fler kennengelernt habe. "Sachbeschädigung", antwortet Bushido. Es ging seiner Darstellung zufolge um Graffiti. Außerdem habe man Marihuana bei ihm gefunden, jedoch in geringen Mengen.

Abou-Chaker am 26. August im Gerichtssaal.
Abou-Chaker am 26. August im Gerichtssaal.Bild: dpa Pool / ---

Der Anwalt will nun wissen, ob er in dieser Zeit auch an Körperverletzungen beteiligt gewesen sei. Bushido, sonst meist sehr souverän in seinen Ausführungen, verheddert sich in seiner Antwort etwas. Der Richter fordert ihn schließlich auf, mit Ja oder Nein zu antworten. Bushido entscheidet sich für Nein, dann doch für Ja, aber nur passiv, nicht aktiv.

Ein anderer Verteidiger liest daraufhin eine Stelle aus Bushidos Buch vor, in der es darum geht, dass Bushido jemandem "die Abreibung seines Lebens" verpassen will. Bushido weicht wieder aus, das Buch sei nicht in allen Punkten realistisch. Der Verteidiger bleibt hartnäckig und zitiert das schöne Wort "Kampfheuschrecken" aus dem Buch. So habe er sich nie bezeichnet, entgegnet Bushido. "Das war der Ghostwriter."

Bushido erzählt, wie er Abou-Chaker kennenlernte

Dann darf er endlich weitererzählen. Er tut es, wie er früher seine Interviews gegeben hat: anschaulich, mit viel Freude am Detail, hier und da mit Humor. Er drückt sich gewählt aus, spricht in druckreifen Sätzen. Größtenteils wirkt er souverän. Er erzählt, wie er 2004 unzufrieden mit seinem Vertrag bei Aggro Berlin gewesen sei. Ein Anwalt habe ihm nicht helfen können.

Schließlich habe ein Bekannter, der auf den Spitznamen Hamudi Wasserkopf gehört habe, ihm Arafat Abou-Chaker vorgestellt. Dieser habe sich den Fall angehört – es ging darum, dass Bushido sich übervorteilt gefühlt haben und den Vertrag auflösen will – und sich der Sache angenommen. Gemeinsam sollen die beiden ins Büro von Aggro Berlin gegangen sein, wo der Vertrag schließlich auf mehr oder weniger sanften Druck, aber ohne Gewalt aufgelöst worden sein soll.

Bushido betont an dieser Stelle, die Darstellung von Aggro Berlin, die derzeit in Medienberichten kursiert, wonach sie angeblich zu sechst waren und eine Machete dabei gehabt haben sollen, sei "Bullshit".

Bushido packt gegen Abou-Chaker aus: "Von 100.000 Euro konnte ich nur 20.000 behalten"

Dann kündigt er Heikles an: "Das habe ich bis zu meiner Aussage beim LKA nie einem Menschen erzählt, nicht mal meiner Frau, nicht meinen engsten Freunden, niemandem."

Bushido packt aus: Wenig später habe er von seiner neuen Plattenfirma einen Vorschuss von 50.000 Euro erhalten. Von diesem habe er Arafat 20.000 abgeben wollen – als Dank für die Mühe sozusagen. Das habe dieser jedoch empört abgelehnt und von einem "Taschengeld" gesprochen. Was er denn wolle, habe Bushido ihn gefragt.

Woraufhin Abou-Chaker eine prozentuale Beteiligung verlangt habe. "Und ab diesem Tag habe ich von allen meinen Einnahmen 30 Prozent an Arafat Abou-Chaker abtreten müssen." Rechnungen habe er dafür nie erhalten, weswegen er selbst das Geld versteuern habe müssen. "Wenn ich 100.000 verdient habe, gingen 30.000 an Arafat, ich musste 50.000 Steuern zahlen, konnte also nur 20.000 behalten."

Dickste Freunde? Nie gewesen

Der Richter hakt an dieser Stelle ein. "Ich lese ja auch Zeitung", hebt er an und fügt an, dass es in der Öffentlichkeit immer so gewirkt habe, als seien Bushido und Arafat die dicksten Freunde. Ob dieser Eindruck also täusche? Ja, antwortete Bushido. Er habe niemals vorgehabt, seinen späteren Geschäftspartner prozentual zu beteiligen. Dazu sei er gezwungen worden.

Der Richter machte an dieser Stelle einen Cut. Der Rest der Bushido-Aussage? Am nächsten Verhandlungstag.

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