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Bushido erklärt der Richterin: "Mit Ficken war nicht der körperliche Akt gemeint"

BERLIN, GERMANY - AUGUST 17: Rapper Bushido attends court during the Arafat Abou-Chaker trial on August 17, 2020 in Berlin, Germany. Abou-Chaker, as well his three brothers Yasser, Nasser and Rommel,  ...
Bushido sagt weiter gegen seinen ehemaligen Freund und Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker aus.Bild: Getty Images Europe / Pool
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Bushido erklärt Richterin: "Mit Ficken war nicht der körperliche Akt gemeint"

14.01.2021, 14:4521.06.2021, 16:16
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Neues Jahr, Neuer Prozesstag: Am Mittwoch ist nach zwei Verschiebungen der Prozess gegen Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder fortgesetzt worden. Als Zeuge und Nebenkläger tritt der Gangster-Rap-Star Bushido auf, der viele Jahre lang gemeinsam Geschäfte mit Abou-Chaker machte.

Nachdem diese lange einträglich verlaufen waren, kam es Ende 2017 zu Verwerfungen zwischen den Geschäftspartnern. Bushido hegte laut eigenen Angaben den Wunsch, die Geschäftsbeziehung zu beenden. Arafat sei dagegen gewesen.

Kurz vor Weihnachten war Bushido, nach langen, zähen, oft widersprüchlichen Ausführungen, tatsächlich zum Kern des Verfahrens gekommen: Jenem angeblichen Vorfall im Januar 2018, bei dem er von Arafat, Nasser und Yassir Abou-Chaker eingesperrt, bedroht, beschimpft und verletzt worden sein soll. Am Mittwoch sagte der Rapper nun weiter dazu aus.

Darum geht es im Prozess
Laut Anklage soll es zu Straftaten gekommen sein, nachdem Bushido 2017 die geschäftlichen Beziehungen zu Arafat Abou-Chaker aufgelöst hatte. Abou-Chaker habe dies nicht akzeptieren wollen und von Bushido unberechtigt eine Millionen-Zahlung sowie die Beteiligung an dessen Musikgeschäften für 15 Jahre gefordert. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Nötigung und Beleidigung vor. Die Brüder im Alter von 39, 42 und 49 Jahren sind als Gehilfen oder Mittäter angeklagt.

Bushido wird zu seiner Aussage befragt

Bushido, der eine Jacke mit der Aufschrift "Leave me alone" trägt, muss sich den Fragen des Gerichts, der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung stellen. Den Auftakt macht die Beisitzende Richterin. Sie will einige Details zum angeblichen Vorfall am 18. Januar 2018 genauer wissen. Wie groß war die Wasserflasche, mit der Arafat ihn geschlagen haben soll? (0,5 Liter) Wie schwer war der Stuhl, den Arafat nach ihm geworfen haben soll? (Ziemlich schwer, genauer wird ihre Frage nicht beantwortet.) War die Tür zum Büro öfter abgeschlossen, wenn im Raum Geschäfte besprochen wurden? (Mindestens ein weiteres Mal.)

Zu dem Stuhl hat sie noch eine Frage – zum emotionalen Teil. Ob Arafat das Sitzmöbel in einer wütenden Impulsreaktion nach ihm geschleudert habe, will sie wissen. Wut ja, Impuls nein, meint Bushido. "Es war jedenfalls nicht so, wie wenn ich mit meiner Frau streite und ein Nutellaglas auf den Boden werfe, weil ich wütend bin", erklärt er. "Und mich hinterher ärgere, weil ich alles aufwischen muss", fügt er schelmisch hinzu. Der Vorsitzende Richter lacht.

Achtung Personen muessen eigenständig unkenntlich gemacht werden Berlin den 26.08.2020 Bild-Motiv: Bushido 10.30 Strafkammer 38, Saal 500 Delikt: versuchte schwere raeuberische Erpressung, Freiheitsbe ...
Bushido tritt im Prozess als Nebenkläger auf.Bild: imago images/ Olaf Wagner

Was war mit "Ficken" gemeint?

So plätschert die Befragung eher spannungsarm vor sich hin, bis es zu einer zumindest leicht absurden Szene kommt. Die Beisitzende Richterin kommt auf das Zitat zu sprechen, das Bushido Arafat zuschreibt, "Ich ficke deinen Vater, deine Mutter, deine Frau, deine Kinder..." Sie hat keine Probleme damit, es wortwörtlich wiederzugeben, druckst dann bei ihrer Frage aber etwas herum. Mit "ficken" sei hier ja nicht gemeint, fängt sie an, und umschifft es dann gekonnt, auszusprechen, was sonst normalerweise damit gemeint ist. "Also, na ja, Herr Ferchichi – was haben Sie sich denn darunter vorgestellt?", schließt sie lächelnd.

Bushido, ganz souveräner Gesprächspartner, nimmt den Ball dankbar an – und verwandelt ihn direkt.

"Also, mit Ficken war auf jeden Fall nicht der körperliche Akt gemeint."

Es folgt eine ziemlich ausführliche Abhandlung darüber, was mit dem Satz "Ich ficke deine Mutter" in Rapkreisen üblicherweise gemeint ist. Nämlich laut Bushidos Ausführungen nicht, den Beischlaf mit der Erzeugerin des Gegenübers vollziehen zu wollen, sondern "ihn da zu treffen, wo es ihm besonders wichtig ist, bei seiner Mutter, seinen Eltern, seiner Frau – also, mir zumindest ist die sehr wichtig", fügt er sicherheitshalber hinzu.

Etwas anders liege der Fall aber, wenn es zum Beispiel – was er Arafat ebenfalls unterstellt – um einen Polizisten geht. Dann handele es sich nämlich um einen Schwanzvergleich, erklärt Bushido. Alle im Saal sind in diesem Moment sicherlich froh, dass das endlich einmal eingehend vor einem deutschen Gericht geklärt wurde.

Angeblich widersprüchliche Aussagen

Damit ist bereits der Höhepunkt des Prozesstages erreicht. Die Fragen der Staatsanwältin bringen keine nennenswerten neuen Erkenntnisse ans Licht. Dafür bringen die Verteidiger einen Beweisantrag ein, der aufhorchen lässt. Sie wollen, dass ein Vernehmungsbeamter der Polizei als Zeuge vorgeladen wird. Er soll bestätigen, dass Bushido in einer Vernehmung den angeblichen Vorfall im Januar 2018 ganz anders geschildert habe. Da sei lediglich von verbalen, nicht jedoch von körperlichen Auseinandersetzungen die Rede gewesen.

"Das zeigt", so Rechtsanwalt Eitner, "dass der Nebenkläger seine Aussagen nicht auf seine Erinnerungen stützt, sondern mit Versatzstücken arbeitet, um so Glaubwürdigkeit vorzutäuschen." Ob diese Bewertung zwingend ist, sei dahingestellt, aber sollte der Polizeibeamte tatsächlich in diesem Sinne aussagen, wäre das tatsächlich ein schwerer Schlag für Bushidos Glaubwürdigkeit.

Bild-Motiv: der Angeklagte Arafat Abou-Chaker Berlin den 16.11.2020 09.30 Strafkammer 38, Saal 500 Delikt: versuchte schwere raeuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, gefaehrliche Koerperverletzung ...
Der Angeklagte mit einem seiner Anwälte.Bild: imago images / Olaf Wagner

Prozesstag mit fragwürdigem Ende

Der Tag endet schließlich mit einem Ausflug zu einem Nebenkriegsschauplatz. Bushido hatte an einem vorherigen Prozesstag eine Videoaufnahme erwähnt, in der zu sehen sein soll, wie Arafat auf seinen Cousin Ali Bumaye einschlägt. Bushido will diese Sequenz bei der Sichtung von Videomaterial entdeckt haben, kann sich aber zunächst laut eigenen Angaben nicht erinnern, wer ihm die Aufnahme vorgespielt hat.

Inzwischen ist es ihm wieder eingefallen – oder besser, er hat offenbar eine E-Mail gefunden, die es ihm verraten hat. Es handelte sich dabei um niemand anderen als einen "Bild"-Reporter, dessen Namen bereits mehrfach im Prozess gefallen ist: Peter Rossberg, der einen Dokufilm über Bushido gedreht hat oder noch dreht. An einem vorherigen Verhandlungstag hatte Bushido diesen als engen Freund beschrieben, mit der er täglich telefoniere. Warum ihm dann sein Name partout nicht eingefallen sein soll, erscheint zumindest fragwürdig.

Die angeklagten Brüder indes schweigen zu den Vorwürfen weiter. Allerdings bringen sie ihre Meinung zu Bushidos Ausführungen durch Kopfschütteln und Lachen auch auf der Anklagebank immer wieder zum Ausdruck. Zudem entfährt Rommel Abou-Chaker einmal ein gut vernehmliches "Schwachsinn!" Das Gericht wird sich kommenden Montag weiter bemühen, zur Klärung dieser Frage beizutragen.

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