Unterhaltung
Vor Ort

Bushido-Prozess: Polizist mit Details aus Vernehmung – "eher ungewöhnlich"

Achtung Personen muessen eigenständig unkenntlich gemacht werden Berlin den 17.08.2020 Bild-Motiv: Nebenklaeger Bushido 10.30 Strafkammer 38, Saal 500 Delikt: versuchte schwere raeuberische Erpressung ...
Bushido tritt als Zeuge und Nebenkläger vor dem Berliner Landgericht auf.Bild: imago images/Olaf Wagner
Vor Ort

Bushido-Prozess: Polizist mit Details aus Vernehmung – "eher ungewöhnlich"

29.03.2022, 12:19
Mehr «Unterhaltung»

Der Polizeibeamte Alexander U. war zunächst misstrauisch. Er kannte Bushido nur aus den Medien und hatte ein gewisses Bild im Kopf. Dies hatte sich bei einer Hausdurchsuchung zudem noch verfestigt, sagte der Polizeibeamte als Zeuge am 66. Prozesstag im Fall des Rappers gegen Arafat Abou-Chaker.

"Aber der Mensch ist ganz anders", fügte der 51-Jährige dann anschließend hinzu. Der langjährige Berliner Beamte hat den Deutschrapper in den vergangenen Jahren immer wieder vernommen. Am Montagmorgen wurde U. daher vom Vorsitzender Richter Martin Mrosk, Oberstaatsanwältin Petra Leister und den Anwälten der Familie Abou-Chaker zu verschiedenen Vernehmungen befragt, die er zwischen 2018 und 2019 mit Bushido hatte. Bushido selbst war nicht anwesend.

"Er hat aus dem inneren Kreis berichtet und es ist eher ungewöhnlich, aus dem Bereich Aussagen zu bekommen."
Polizeibeamte U. zu seinen Vernehmungen von Bushido

Von den Schilderungen Bushidos sei der Beamte "beeindruckt" gewesen, erzählt er. "Als Zeuge war es außergewöhnlich, wie detailliert er sich an alles erinnern konnte." Es sei interessant gewesen, wie konkret seine zeitlichen Schilderungen waren und er auch immer Anekdoten erzählen konnte.

Darum geht es im Prozess
Laut Anklage soll es zu Straftaten gekommen sein, nachdem Bushido 2017 die geschäftlichen Beziehungen auflösen wollte. Arafat Abou-Chaker habe dies nicht akzeptieren wollen und von Bushido eine Zahlung in Millionenhöhe sowie die Beteiligung an dessen Musikgeschäften für 15 Jahre gefordert, heißt es in der Anklageschrift. Der Rapper sei bedroht, beschimpft, eingesperrt und verletzt worden. Die Brüder im Alter von 39, 42 und 49 Jahren sind als Gehilfen oder Mittäter angeklagt.

Polizist bewertet Bushidos Verhalten als authentisch

Doch natürlich war der Polizeibeamte zunächst auch misstrauisch, ob Bushido wirklich die Wahrheit sagt. Denn schließlich sei der 43-Jährige eben Künstler und auch in gewisser Weise Schauspieler.

"Es ist natürlich immer schwer", erklärte Alexander U. auf die Frage, ob er sich sicher sei, dass Bushido nichts vorgespielt hätte. Als es in den Vernehmungen um den Streit mit Arafat Abou-Chaker ging, hätten seine Hände gezittert und er hätte teilweise angefangen zu weinen. Auf erneute Frage von Abou-Chakers-Anwalt Birkhoff, ob U. Bushidos Verhalten für authentisch halte, fügte er hinzu: "Ausschließen kann ich das nicht, aber auf mich wirkte er authentisch. Die Reaktionen zeugten von Angst."

Die Situation sei für alle Beteiligten besonders gewesen und Bushidos Aussagebereitschaft, sei erst mit der Zeit gewachsen. Schließlich gelte man in der Rapszene schnell als "Verräter", sagte U.

Daher hätten die Beamten alle Details geprüft und nach Widersprüchlichkeiten gesucht, aber nichts gefunden, was sich laut ihrem Ermittlungsstand als anders herausgestellt hätte. Hätten die Beamten doch mal etwas gefunden, was von der Version des Rappers abwich, soll dieser mit Zustimmung reagiert haben.

Bushido überrascht Polizisten mit Details

Die Beamten seien über die Offenheit des Künstlers selbst überrascht gewesen: "Er hat aus dem inneren Kreis berichtet und es ist eher ungewöhnlich, aus dem Bereich Aussagen zu bekommen."

Und so bekam die Polizei immer mehr Einblick in das geschäftliche Verhältnis zwischen Bushido und Arafat Abou-Chaker.

Bushido hätte von sich aus Auskunft erteilt und Unterlagen zu den Vernehmungen mitgebracht. "Wir haben viel dazugelernt", erklärt U. Es hätte nur wenige Fragen gegeben, bei denen sich Bushido vor der Beantwortung nochmal mit seinem Anwalt besprechen wollte. Doch am Ende hätte er auch diese beantwortet.

Insgesamt dreht es sich bei der gerichtlichen Befragung des Zeugen am Montagvormittag um acht unterschiedlichen Vernehmungen. Mal geht es in den Fragen um kleine Details, mal um die beschriebene Wirkung von Bushido auf den Polizisten.

Doch nicht immer kann sich der Polizeibeamte an alle Details erinnern, nach denen der Vorsitzende Richter und die Anwälte fragen.

"Die Verträge waren also eher eine unverbindliche Empfehlung."
Vorsitzender Richter Martin Mrosk zum Vertragsverhältnis von Bushido und anderen Drittkünstlern zu Arafat Abou-Chaker

Dabei ging es auch um Aussagen, die Bushido zur gemeinsamen Immobilie "Bergmannsglück" gegenüber dem Beamten geäußert hat. Er und Arafat kauften und vermieteten die Wohnungen vor den Toren Berlins in Rüdersdorf. Laut U. hat sich Bushido dafür aber "nicht interessiert". Zudem sei die Immobilie von Arafats Bruder Rommel verwaltet worden. Erst als Bushido mitbekommen hatte, dass Rommel im Auftrag von Arafat Geld vom gemeinsamen Immobilienkonto abhob, sei es zum Streit gekommen. Laut Arafat sei das Geld für Bauarbeiten auf dem gemeinsamen Grundstück in Kleinmachnow genutzt worden. Bushido entzog Rommel daraufhin den Zugriff auf das Konto.

Laut des Polizeibeamten hatte Bushido Arafat circa 126.000 Euro geboten, um ihn aus dem gemeinsamen "Immobilienprojekt zu drängen."

Verträge zwischen Label "Ersguterjunge" und Künstler undurchsichtig

U. spricht in der Vernehmung auch über die undurchsichtigen Vertragsverhältnisse, die zwischen Bushidos Label "ErsguterJunge" und den sogenannten Dritt-Künstlern wie Shindy, Samra, Ak Ausserkontrolle oder Capital Bra geschlossen wurden und welchen Zugriff Arafat auf das Konto des Labels hatte.

"Es ist schwer vorstellbar, wie viel Geld in dem Business verdient wurde", bilanziert U. Es sei außerdem "schwer verständlich gewesen", wer zu welchem Zeitpunkt mit wem Verträge unterschrieben hätte.

U. selbst habe Einblick in einen Vertrag gehabt, laut dem Bushido 30 Prozent an Arafat bezahlen sollte. Aber bei einer weiteren Vernehmung sei durchaus zur Sprache gekommen, dass es bis zu 50 Prozent gewesen seien. Auch für Drittkünstler hätte diese Regelung laut U. gegolten.

"Die Verträge waren also eher eine unverbindliche Empfehlung", merkt der Vorsitzende Richter Mrosk an und lacht dabei.

Stellungnahme von Abou-Chakers-Anwalt bis Mittwoch gefordert

Am Mittwoch wird der Prozess fortgesetzt. Bis zu diesem Zeitpunkt fordert der Vorsitzende Richter Mrosk eine Stellungnahme von Abou-Chakers Anwalt zu einer "audiovisuellen Vernehmung" von Veysel K.

K. gilt als enger Vertrauter von Arafat Abou-Chaker und wurde im März 2021 aus der Untersuchungshaft in die Türkei abgeschoben.

Alle weiteren Artikel zum Bushido-Prozess findest du hier.

Kai Pflaume stichelt in ARD-Quiz gegen Victoria Swarovski – die wehrt sich

In der neuesten Ausgabe von "Wer weiß denn sowas?" kündigte Kai Pflaume zu Beginn der Sendung ein "Let's Dance"-Duell an. Zu Gast waren nämlich Victoria Swarovski und Daniel Hartwich. Die Moderatorin spielte mit Bernhard Hoëcker und Hartwich gemeinsam mit Elton. "Schön, dass ihr in dieser sicherlich aufregenden, anstrengenden, aufreibenden 'Let's Dance'-Zeit überhaupt Zeit für uns habt", meinte Pflaume, der durch die Show führt.

Zur Story