Wirtschaft
18.07.2018, 09:1218.07.2018, 10:28
"Waffenfähiges Plutonium", "Für Koks und Nutten" oder "Danke für die Niere": Viele Bankkunden finden es zu langweilig,
bei Überweisungen in das Feld "Verwendungszweck" einfach nur eine
Rechnungsnummer, eine Versichertenziffer oder die eigene Anschrift
einzutragen.
Beispiele sind dafür auf besonderen Webseiten zuhauf zu
finden. Wer nicht ganz ernst gemeinte Zwecke mit einem Augenzwinkern
an Freunde oder Bekannte sendet, sollte aber lieber vorsichtig sein.
Sonst könnte am Ende sogar die Polizei gegen ihn ermitteln. Banken sind genervt. Denn sie müssen Überweisungen auf den Verdacht von Geldwäsche oder Betrug prüfen.
"Lustig gemeinte Verwendungszwecke können zu erhöhtem Arbeitsaufwand und auch Verzögerungen führen."
Stefan Marotzke, Sprecher des Sparkassen- und Giroverbandes
"Der Schabernack belastet eine Verwaltung", beklagt auch eine
Sprecherin des Zollkriminalamtes. Solche Fälle würden schon hin und
wieder vorkommen. So bestätigt die Staatsanwaltschaft München, dass
vor einiger Zeit "immer wieder Geldwäscheverdachtsanzeigen wegen
bemerkenswerter Verwendungszwecke ("Koks Nutten Marihuana und was man
sonst so für eine gute Party braucht", "Waffenfähiges Plutonium")
kamen". Dies habe mittlerweile aber aufgehört. Zum Ausgang der
Anzeigen konnte die Staatsanwaltschaft keine Angaben machen, eine
Einstellung des Verfahrens sei aber wahrscheinlich.
Im Internet gibt es Seiten, die eine Art Hitliste an lustigen
Verwendungszwecken zeigen. Immer wieder dabei sind Überweisungszwecke
wie "Waffenfähiges Plutonium", "Danke für letzte Nacht", "Geld stinkt
nicht", "Suche reife Frauen ab 60" oder "deine Armut kotzt mich an".
Wenn bei echten Drogendeals oder Geldwäscheaktionen so etwas auch
tatsächlich in der Betreffzeile stünde, wäre das schon eigenartig.
Genauso wenig sagen natürlich "Almosen", "endlich Millionär" oder "haste mal ne Mark?" etwas über den Wohlstand des Kontoinhabers aus. Dennoch:
"Kreditinstitute sind verpflichtet, Ungewöhnlichkeiten in Geschäftsbeziehungen und im Zahlungsverkehr zu erkennen."
Bundesverband deutscher Banken
Laut dem Zollkriminalamt gehen
mögliche Geldwäsche-Aktionen zuerst an die "Financial Intelligence
Unit" (FIU). Verdachtsfälle würden dann von der Staatsanwaltschaft
geprüft und womöglich an die Polizei weitergeleitet werden.
Nach Ansicht von Paul H. Assies, Fachanwalt für Bank und
Kapitalmarktrecht handelt es sich bei dem Missbrauch von
Verwendungszwecken um "ganz ganz seltene Einzelfälle". Wenn Kunden
aber wiederholt lustige Verwendungszwecke angeben, die auch anders
verstanden werden können, wäre dies ein berechtigter Kündigungsgrund
für Banken. Grundsätzlich könnte man natürlich auch gar keinen Zweck
angeben - dazu sind Bankkunden nämlich gar nicht verpflichtet.
In Deutschland werden nach Statistiken der Bundesbank jährlich mehr
als sechs Milliarden Überweisungen getätigt. Das sind täglich rund 17
Millionen Transaktionen. Auch wenn Geldhäuser bei Überweisungen nur
vereinzelt Stichproben machen, verdeutlichen diese Zahlen schon die
Dimensionen des Aufwands. Der Bankenverband erklärt, man kontrolliere
anhand von Listen mit auffälligen Begriffen. Diese Kriterien seien
aber geheim und unterschieden sich je nach Geschäftsfeld der
Geldinstitute und Kunden.
Wer Ärger vermeiden will, sollte also unverfängliche Witze wählen.
Ein paar Vorschläge aus dem Netz: "Kauf dir ein Snickers", "Geld
stinkt nicht", "Hier du Kapitalist" oder "Wer das liest, ist doof".
(pbl/dpa)