Wer für Ostern eine Reise nach Italien geplant hat, nur mal ein Wochenende wegfahren möchte oder generell unsicher ist, was Reisen momentan angeht, der kann eine Reiserücktrittsversicherung abschließen, oder?
Schließlich könnt ihr dann ohne Probleme zu Hause bleiben und euer Geld zurückbekommen – möchte man meinen. Doch dem ist nicht so, auch in Zeiten von Sars-CoV-2 nicht.
Wir beantworten euch die wichtigsten Fragen.
Grundsätzlich gilt: Lest vor Abschluss genau, was im Vertrag steht. In den Versicherungsbedingungen ist geregelt, wann und wie eine Reiseversicherung greift.
"Versichert ist zum Beispiel die unerwartet schwere Erkrankung, derentwegen eine Reise nicht angetreten werden kann. Die bloße Ansteckungsgefahr, beispielsweise mit einer Lungenkrankheit, begründet zumeist keinen entschädigungspflichtigen Versicherungsfall", sagt der Rechtsanwalt André Felgentreu von der Kanzlei Gansel Rechtsanwälte.
Bedeutet: Ihr könnt zwar aus Sorge vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus eure Reise stornieren, eure Versicherung wird euch den Schaden aber eher nicht ersetzen. Auch der Bund der Versicherten in Hamburg weist darauf hin, dass eine Absage aus Angst vor dem Virus nicht geschützt ist.
Die Ergo-Reiseversicherung bestätigte dies watson gegenüber. "Angst vor Ansteckung" sei kein versicherter Rücktrittsgrund, so die Versicherung. Die Allianz-Versicherung spricht hier von einer "theoretischen Gefahr", die kein versichertes Ereignis ist und "somit nicht gedeckt" ist. Der Reiseversicherer Adac teilte auf unsere Anfrage hin mit: "Individuelle Ängste oder Sorgen [sind] kein Grund, aus dem eine Versicherung greifen könnte." Das Unternehmen empfiehlt, eine Kulanz-Lösung mit eurem Reiseveranstalter zu suchen.
Für den Fall, dass ihr wirklich krank seid und eine Reise stornieren müsst. Der Adac antwortete uns: "Eine Reiserücktrittsversicherung greift nur im Falle einer Erkrankung des Versicherten – unabhängig des Reiselandes."
Bei Ergo lautete die Antwort: "Versicherte Rücktrittsgründe sind die unerwartete schwere Erkrankung, eine schwere Unfallverletzung, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft und viele weitere Gründe, die im Gefahrenhorizont der versicherten Person liegen."
Und die Allianz-Versicherung wies darauf hin, dass neben Krankheit auch der Tod eines nahen Angehörigen ein versicherter Rücktrittsgrund sei.
Wenn ihr also krank seid und nicht reisen könnt, werden Stornierungskosten von der Versicherung eurer Wahl übernommen.
Wollt ihr eine Reise wegen einer Erkrankung stornieren, müsst ihr euch ein Attest von eurem Arzt besorgen. Das reicht ihr dann bei der Versicherung ein.
Achtung: Das Attest solltet ihr euch holen, BEVOR ihr eine Reise storniert. Darauf wies uns zumindest die Ergo-Reiseversicherung ausdrücklich hin: "Im Falle einer unerwarteten schweren Erkrankung ist dies ein vom behandelnden Arzt vor Stornierung der Reise eingeholtes Attest."
Ihr seid also an Covid-19 (so heißt die vom Virus ausgelöste Krankheit) erkrankt. Erstmal: Gute Besserung! Und jetzt zu eurer Frage. Da es sich hier um eine unerwartete schwere Krankheit handeln dürfte, müsste euer Versicherungsschutz greifen. Allerdings gibt es hier laut Rechtsanwalt Felgentreu eine Einschränkung:
"In den aktuellen Versicherungsbedingungen, die sich bei den meisten Reiseversicherern ähneln, steht die Pandemie auch unter den Ausschlussgründen, sprich sie wird unter dem Punkt 'nicht versichert' aufgeführt", sagt Felgentreu.
Eine Pandemie und damit auch die Virusinfektion Corona, wenn sie offiziell als Pandemie eingestuft werden sollte, ist vom Versicherungsschutz also ausgenommen. Solange das Corona-Virus nicht zu den Pandemien gezählt wird, ist die Corana-Erkrankung in der Reiseversicherung enthalten.
"Ein leichter Schnupfen ist im Regelfall kein versicherter Rücktrittsgrund", ließ die Ergo watson wissen. Auch von der Allianz hieß es dazu: In der Regel sei ein leichter Schnupfen kein Grund für ein Attest, dass euch die Reiseunfähigkeit bescheinigt.
Zu diesem doch sehr speziellen Fall haben wir unterschiedliche Antworten bekommen, die wir euch deswegen in ihrer Gänze präsentieren.
Von der Ergo-Reisversicherung hieß es dazu:
Die Allianz ließ watson wissen:
Und der Adac teilte uns mit:
Ob nun Covid-19 oder eine andere Krankheit bei euch ausgebrochen ist, solltet ihr nicht reisefähig sein (und ein Arzt attestiert euch das) und müsst von einer Reise zurücktreten, dann könnt ihr dies geltend machen. Wie viel Geld ihr von euer Versicherung bekommt, ist pauschal nicht zu beantworten. Die Ergo-Reisversicherung teilte watson etwa mit, der Betrag hänge davon ab, ob eine Selbstbeteiligung vereinbart sei.
Die Allianz hingegen antwortete auf unsere Frage: "Die Rückerstattung richtet sich grundsätzlich nach dem jeweiligen Reisepreis, der abgeschlossenen Reiseversicherung und Deckung sowie den Stornobedingungen des Veranstalters." Auch bei der Allianz richtet sich die Höhe der Erstattung zudem danach, ob eine Selbstbeteiligung vereinbart ist.
Es gibt den Fall, in dem ihr nicht Reisen könnt und trotzdem ohne Kosten stornieren dürft. Rechtsanwalt Felgentreu sagte dazu: "Bei einer offiziellen Reisewarnung des Auswärtigen Amtes können zum Beispiel Pauschalreisende kostenlos von ihrer Reise zurücktreten. Das ist gesetzlich geregelt." ACHTUNG: "Für Individualreisende gilt das aber nicht", stellt der Jurist klar.
Für welche Länder eine Reisewarnung besteht, findet ihr auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes heraus.
Wenn ihr euch noch immer unsicher seid, ob ihr Versicherungsschutz habt, dann geht mit euren Fragen auf euren Versicherer zu. Außerdem könnt ihr euch bei Verbraucherzentralen Unterstützung holen, die euch auch Rechtsberatung anbieten.
(pcl/tkr/lin)