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Hartz 4: Erst Trauer, dann Behörden-Marathon – das geschieht ,wenn du den Job verlierst

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Erst Trauer, dann Behörden-Marathon – das geschieht, wenn du den Job verlierst

28.04.2019, 08:3529.04.2019, 12:03
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Den Job zu verlieren, ist in den meisten Fällen kein Grund zur Freude. Es ist ganz normal, dass die Gefühle erst mal verrückt spielen. 2018 waren in Deutschland offiziell 2,3 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet. Doch was passiert eigentlich, wenn man arbeitslos wird? Wir fassen für dich die wichtigsten Schritte zusammen.

Diese fünf Phasen erwarten dich:

Hartz IV oder Arbeitslosengeld 1: Fünf Phasen des Jobverlusts

Video: watson/katharina kücke

1. Du fühlst dich schlecht

Und das ist völlig normal. Welche Gefühle eine Person durchlebt, die einen Job verlässt, verdeutlicht das folgende Modell:

Das Roller Coaster Modell wurde 1986 von den Wissenschaftlern Joe B. Hurst und John W. Shepard entwickelt und stellt die unterschiedlichen Gefühlslagen nach einer Krisensituation dar. Hier bei Karrier ...
Das Roller Coaster Modell wurde 1986 von den Wissenschaftlern Joe B. Hurst und John W. Shepard entwickelt und stellt die unterschiedlichen Gefühlslagen nach einer Krisensituation dar. Hier bei Karrierebibel in der Übersetzung von Jochen Mai.quelle: Karrierebibel https://karrierebibel.de/achterbahn-der-gefuehle/

2. Du meldest dich arbeitssuchend

Wenn du einen befristeten Vertrag hast, kündigst, gekündigt wirst oder Arbeit suchst, solltest du dich bei der Agentur für Arbeit melden. Um rechtzeitig Arbeitslosengeld zu erhalten, musst du dich an folgende Fristen halten:

Spätestens drei Monate, bevor du arbeitslos wirst, solltest du der Arbeitsagentur mitteilen, dass du eine neue Arbeit suchst. Erfährst du kurzfristiger vom Jobverlust, meldest du dich nach spätestens drei Tagen arbeitssuchend. Das kannst du telefonisch, aber auch online erledigen.

3. Du meldest dich arbeitslos

Wenn du Arbeitslosengeld beziehen möchtest, solltest du dich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich bei der Arbeitsagentur vorstellen.

Das solltest du mitbringen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis
  • Sozialversicherungsausweis
  • Kündigungsschreiben oder Arbeitsvertrag
  • Lebenslauf

Der erste Termin ist hauptsächlich dazu da, deine Daten aufzunehmen und zu besprechen, was für eine neue Tätigkeit für dich in Frage kommt.

4. Das Arbeitslosengeld

Beim ersten Termin bei der Agentur für Arbeit beantragst du auch das Arbeitslosengeld. Wie viel Geld du erhältst, hängt davon ab, in welchem Umfang du in den letzten Jahren beschäftigt warst.

Arbeitslosengeld I

Wenn du in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, erhältst du Arbeitslosengeld I.

Arbeitslosenversicherung
Du zahlst automatisch in die Arbeitslosenversicherung ein, wenn du fest angestellt warst und mehr als 450 Euro monatlich verdient hast oder aus anderen Gründen versichert warst (beispielsweise durch Mutterschaft, Rente, Krankheit oder Wehrdienstleistung). Auch bei Ausbildungen, in denen du über 450 Euro im Monat verdienst, bist du im Normalfall arbeitslosenversichert. Studenten sind nicht automatisch arbeitslosenversichert.
Siehe: § 25 sgb, § 26 sgb, § 142 SGB iii

Arbeitslosengeld I bedeutet, dass du etwa 60 Prozent deines durchschnittlichen Nettogehalts erhältst. Das ist auch abhängig davon, ob du alleinstehend bist oder zum Beispiel Kinder im Haushalt leben.

Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt

Wenn du in den letzten zwei Jahren unter 450 Euro im Monat verdient hast oder aus anderen Gründen nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, beantragst du Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich Hartz IV genannt. Der aktuelle Hartz-IV-Satz für Alleinstehende ohne Kinder beträgt 424 Euro im Monat. Außerdem übernimmt das Jobcenter auch Miet- und Heizkosten – bis zu einer gewissen Grenze, die von Ortschaft zu Ortschaft variieren kann.

5. Die Jobsuche

Wenn du Arbeitslosengeld erhältst, verpflichtet dich das dazu, nach einem neuen Job zu suchen.

Wenn du denkst, die Arbeitsagentur sei dazu da, dir deinen Traumjob zu vermitteln, liegst du falsch. Fakt ist: Die Arbeitsagentur hat die Aufgabe, dass du möglichst schnell wieder Arbeit findest. Doch das bedeutet nicht, dass es sich um einen Job handeln muss, der dir zusagt. Deshalb ist es sinnvoll, selbst nach Jobs Ausschau zu halten.

Wenn dir dein ehemaliger Job nicht gefallen hat oder dir noch Qualifizierungen fehlen, um einen anderen Job zu ergreifen, gibt es auch die Möglichkeit, Umschulungen und Weiterbildungen in Anspruch zu nehmen.

Auch, wenn du die Termine oder Angebote nicht immer sinnvoll findest, solltest du sie wahrnehmen – denn im schlimmsten Fall wird dir das Geld gestrichen.

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